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Arbeitsrecht – die Kündigung und ihre Konsequenzen

Für eine rechtmäßige Kündigung muss das geltende Arbeitsrecht eingehalten werden. Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem seiner Mitarbeiter kündigen möchte, stellt sich manch einer die Frage: Lässt das Arbeitsrecht die Kündigung überhaupt zu? Um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen, bedarf es tatsächlich einer Menge Vorsicht, denn die Kündigung ist im Arbeitsrecht nicht nur an formelle Voraussetzungen gebunden, sondern auch vom Gesetz her eingeschränkt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft hier weiter und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Kündigung.

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Wer vor der Aufgabe steht, selbst eine Kündigung zu schreiben, um die Arbeit bei einem Unternehmen zu beenden, der muss sich nicht nur an die Schriftform halten, sondern auch fristgemäß kündigen. Die jeweilig geltenden Kündigungsfristen sind entweder per Arbeitsvertrag oder durch den Tarifvertrag festgelegt. Sollte weder das eine noch das andere zutreffen, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Welche Arten der Kündigung das Arbeitsrecht kennt

Bei einer Kündigung, egal von welchem Vertragspartner sie ausgesprochen wurde, gibt es verschiedene Kündigungsformen zu unterscheiden. Neben der betriebsbedingten Kündigung, die beispielsweise durch Umstrukturierungen im Unternehmen gerechtfertigt sein kann, gibt es noch die verhaltensbedingte sowie die personenbedingte Kündigung.

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann durch den Arbeitgeber dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer wegen schuldhaft arbeitswidrigem Verhalten bereits abgemahnt wurde. Weil eine verhaltensbedingte Kündigung eine Sperre für das Arbeitslosengeld mit sich ziehen kann, gibt es hier besonders viele Rechtsstreitigkeiten.

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Um eine personenbedingte Kündigung handelt es sich dann, wenn der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers begründet liegt. Ein solcher Fall ist etwa eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins, wenn dieser für die Arbeit benötigt wird. Eine weitere Form der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Eine solche Kündigung ist allerdings an spezielle Bedingungen geknüpft, die vorhanden sein müssen, damit eine solche Kündigung wirksam ist. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die genauen Details.

Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung

Eine besondere Form der Kündigung ist die außerordentliche Kündigung, die von den zuvor genannten ordentlichen Kündigungen dadurch zu unterscheiden ist, dass wegen schwerwiegender Gründe die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Deshalb wird eine solche Kündigung auch fristlose Kündigung genannt.

Das Arbeitsrecht lässt eine solche Kündigung dann zu, wenn beispielsweise ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt und dieser so schwerwiegend ist, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht fortgeführt werden kann, so z. B. bei einer Straftat wie Diebstahl. Doch auch hier muss jeder Einzelfall betrachtet werden, um zu überprüfen, ob eine außerordentliche Kündigung mit dem Arbeitsrecht vereinbar ist.

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