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Arbeitsschutzgesetz – die Arbeitszeit muss exakt geregelt werden

Die Einhaltung einer geregelten Arbeitszeit ist ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzgesetzes. Die moderne Arbeitslandschaft stellt stetig steigende Anforderungen an den Arbeitnehmer, die sich oft in einem hohen Leistungsdruck äußern. Um eine angemessene Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu schaffen, regelt das sogenannte Arbeitsschutzgesetz die Arbeitszeit. Dabei gibt es in der Tat einige wichtige Details zu beachten, denn nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet unter den gleichen Voraussetzungen.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft an dieser Stelle mit seinem Fachwissen weiter und kann dem Angestellten alle Arbeitsschutzgesetze anschaulich erläutern sowie im Streitfall die Vertretung übernehmen.

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Einfach ausgedrückt regelt das Arbeitsschutzgesetz unter anderem, ob ein Arbeitnehmer z. B. am Sonntag oder in der Nacht arbeiten muss und welches Anrecht er auf Pausen hat. Die grundlegenden Regelungen bezüglich der Arbeitszeit werden im Arbeitsschutzgesetz branchenübergreifend organisiert, wie beispielsweise im Falle der geltenden Tarifverträge. Im Arbeitsschutzgesetz enthalten sind vor allem die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Pausen – wichtige Rahmenbedingungen, ohne die selbst international tätige Unternehmen kaum noch wettbewerbsfähige Arbeitsmodelle aufstellen können.

Wichtige Fakten zum Arbeitsrecht: Die Arbeitszeit wird nicht immer gleich geregelt

Unter dem Arbeitsrecht geschützt werden Auszubildende und Arbeitnehmer aller Art. Das bedeutet umgekehrt, dass das Arbeitsschutzgesetz z. B. nicht die Arbeitszeit von Beamten und Soldaten regelt. Außerdem gilt an Sonn- und Feiertagen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot, welches nur in besonderen Ausnahmefällen zeitweise umgangen werden kann. Am Stück darf ein Arbeitgeber nicht länger als sechs Stunden arbeiten. Flexible Arbeitszeiten dürfen, mit angemessenen Pausen, auf bis zu zehn Stunden am Tag ausgedehnt werden – das reguläre Maximum sind jedoch acht Stunden pro Werktag. Dabei entstandene Überstunden müssen innerhalb der nächsten sechs Monate auf acht Stunden pro Werktag ausgeglichen werden. Vor allem bei Nachtarbeit ist das Arbeitsschutzgesetz sehr streng und verlangt nicht nur eine sehr exakte Arbeitszeitregelung vom Arbeitgeber, sondern auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung.

Wichtig: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nur die maximale Arbeitszeit vor, die in der Praxis allerdings oft unterschritten wird. Wie die Arbeitszeit letzten Endes aufgeteilt wird, liegt oft im Ermessen des Arbeitgebers.

Das Arbeitsschutzgesetz kennt einige Ausnahmeregelungen bei der Arbeitszeit

Egal ob Zeitungsredaktion oder Bäcker – jeder Betrieb muss für seine Angestellten eine Arbeitsregelung finden, welche nicht nur die akute, sondern auch die fortgesetzte Gesundheit des Arbeitnehmers sicherstellt. Dazu gehört auch, dass eine Ruheperiode von mindestens 11 Stunden zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen eingehalten wird. Das ist vor allem für das Arbeitszeitgesetz in Bezug auf die Rufbereitschaft wichtig, denn hier muss der Arbeitgeber zu einem vereinbarten Zeitpunkt außerhalb der Arbeitszeit für den Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Das Arbeitsschutzgesetz ist hier sehr deutlich: Neben dem tatsächlichen Einsatz wird auch die Anfahrt vergütet – die eigentliche Warteperiode gilt jedoch nicht als Arbeitszeit. Verpflichtet ist der Angestellte übrigens nur dann zur Rufbereitschaft, wenn diese auch mit den entsprechenden Klauseln im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Die sogenannte Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst gelten hingegen in vollem Umfang als ganz normale Arbeitszeit.

Ebenso fallen die Verordnungen und Gesetze für das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsrecht und den Auslandsfreiwilligendienst unter das Arbeitsschutzgesetz – die einzuhaltenden Arbeitszeiten werden hier sehr genau geregelt. Um bei diesen und anderen Ausnahmefällen den eigenen Standpunkt bei Streitfällen und Verstößen rechtssicher zu vertreten, empfiehlt es sich, die Hilfe eines kompetenten Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen, der den Arbeitnehmer auf fachkundige Weise durch den Prozess begleitet.

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