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Wird beim Aufhebungsvertrag immer eine Abfindung fällig?

Im Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung vereinbart werden. Der Aufhebungsvertrag ist für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eine Alternative zur Kündigung. Mit beidseitigem Einverständnis lösen die beiden Vertragspartner das Beschäftigungsverhältnis auf und können dabei auf Kündigungsfristen verzichten. Da ein Aufhebungsvertrag oft von der Arbeitgeberseite her angeboten wird und der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, diesen zu unterschreiben, bieten manche Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag eine Abfindung an. Diese soll den Arbeitnehmer dazu bewegen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und damit auf seinen eventuell bestehenden Kündigungsschutz zu verzichten.

Weil ein solcher Aufhebungsvertrag erhebliche Folgen hat, sollte man sich zu diesem Thema am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt. Da die Höhe einer möglichen Abfindung im Aufhebungsvertrag stets Verhandlungssache ist, lohnt sich auch hier eine Beratung durch den Anwalt.

Finden Sie hier einen Anwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie sich zu Aufhebungsvertrag und Abfindung beraten.

Wie hoch muss eine Abfindung im Aufhebungsvertrag sein

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, den Aufhebungsvertrag mit Abfindung anzubieten. Wenn dieser jedoch durch den Arbeitgeber auf den Verhandlungstisch gebracht wurde, verfolgt dieser in der Regel die Intention, den Kündigungsschutz und eine mögliche Kündigungsschutzklage zu umgehen. Deshalb kann der Arbeitnehmer durchaus in die Position kommen, eine Abfindung einzufordern und diese auch zu erhalten.

Bei der Frage nach der Höhe der Abfindung gibt es ebenso keine rechtlichen Regelungen, jedoch besagt eine Faustregel eine Abfindungshöhe zwischen 0,25 und 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Doch da diese Berechnung sehr grob und nicht auf den Einzelfall bezogen ist, lohnt es sich für den Arbeitnehmer oft, einen Anwalt um Rat zu fragen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft dann den rechtlichen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, der Aufschluss über die mögliche Höhe einer Abfindung geben kann. Dabei müssen alle Umstände wie Dauer des Arbeitsverhältnisses und die genauen Gründe für den Aufhebungsvertrag geprüft werden, um die Anstellung nicht unter Wert zu beenden.

Hier Anwalt für Arbeitsrecht finden und zur Höhe der Abfindung beraten lassen.

Wichtiges zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Wer einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber unterzeichnet, sorgt eigenwillig für die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, weshalb mit Restriktionen in Form einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist, die in der Regel drei Monate beträgt. Das macht es umso wichtiger, bei Aufhebungsverträgen eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Die Zahlung einer Abfindung kann unter anderem auch infolge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, bei einer betriebsbedingten Kündigung oder aufgrund eines Tarifvertrags oder Sozialplans erfolgen. Deshalb ist es unerlässlich, in rechtlichen Fragen bezüglich Abfindungszahlungen immer einen Anwalt für Arbeitsrecht heranzuziehen und sich eingehend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen beraten zu lassen.

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