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Arbeitsrecht und Schwangerschaft – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Das Arbeitsrecht enthält Regelungen zur Schwangerschaft. Eine Schwangerschaft bringt nicht nur große Freude, sondern auch eine große Verantwortung mit sich. Das gilt vor allem in Bezug auf die Regelungen, die das Arbeitsrecht zur Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen trifft. Durch die einzelnen Gesetzgebungen, insbesondere das Mutterschutzgesetz, sollen die werdende Mutter und das ungeborene Kind geschützt werden.

Dazu sieht das Arbeitsrecht bei Schwangerschaften z. B. Einschränkungen hinsichtlich der körperlichen Belastung und der Arbeitszeiten vor. Arbeitgeber müssen die entsprechenden Vorschriften kennen und umsetzen. Aber auch für die Arbeitnehmerinnen selbst ist es wichtig, dass sie mit den Mutterschutzgesetzen vertraut sind, um Arbeitgeber auf eventuelle Missachtungen aufmerksam machen zu können und im schlimmsten Fall rechtliche Schritte einzuleiten.

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Was das Mutterschutzgesetz für schwangere Arbeitnehmerinnen vorsieht

Der Mutterschutz umfasst streng regulierte Vorgaben zu Kündigungsschutz, Erhalt des Arbeitsplatzes und Sicherheit der schwangeren Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz. Es gilt also immer möglichst schnell die folgende Frage zu klären: Wann beginnt der Mutterschutz für eine schwangere Arbeitnehmerin?

Die Frage, wie das Thema Meldepflicht einer Schwangerschaft laut Arbeitsrecht geregelt ist, ist vor allem für die Arbeitnehmerinnen interessant. Grundsätzlich besteht keine Meldepflicht bei der Schwangerschaft, jedoch sollte der Arbeitgeber informiert werden, da er ab diesem Zeitpunkt zur Einhaltung des Mutterschutzes verpflichtet ist. Außerdem kann sich aus der Treuepflicht ergeben, dass eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft möglichst schnell melden muss, wenn sie z. B. eine leitende Funktion hat, für die eine Vertretung über einen längeren Zeitraum eingearbeitet werden muss. Es können hier im schlimmsten Fall sogar Schadensersatzansprüche entstehen!

Einige der Regelungen des Mutterschutzes betreffen auch die Arbeitszeiten für Schwangere. Das Gesetz sieht vor, dass schwangere Arbeitnehmerinnen keine Nachtarbeit und keine Arbeit an Feiertagen verrichten. Außerdem sind körperliche Belastungen zu vermeiden, die das Kind gefährden könnten, weshalb unter anderem nichts Schweres gehoben werden darf und keine Akkordarbeit erlaubt ist. Hinsichtlich der Arbeitszeiten ist außerdem darauf zu achten, dass Schwangere keine Überstunden leisten und nicht länger als 4 Stunden am Stück stehend arbeiten.

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Während der Schwangerschaft sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen in Ruhepausen die Möglichkeit zu geben, sich liegend auszuruhen. Nach der Geburt müssen sie ihnen Stillpausen gewähren. Zusätzlich sind Schwangere für Arztbesuche freizustellen und müssen diese Zeit auch nicht nacharbeiten.

Mutterschaftsurlaub und Elternzeit

Der Mutterschutz oder Mutterschaftsurlaub stellt einen gesetzlich reglementierten Schutz von Frauen in der Schwangerschaft und nach der Geburt dar. Ab der sechsten Woche vor dem berechneten Entbindungstermin besteht ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen, das auch noch acht Wochen nach Entbindung besteht. Während dieser Zeit bekommen die Arbeitnehmerinnen von ihrer Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld gezahlt, das vom Arbeitgeber aufgestockt wird und so Mütter vor Verdienstausfällen schützen soll. Um die Höhe des Mutterschaftsgeldes zu erfahren, kann unser Rechner benutzt werden.

Zusätzlich zum Mutterschutz haben beide Elternteile unabhängig voneinander Anspruch auf Elternzeit, in der sie nach der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ohne Fortführung der Bezüge von der Arbeit freigestellt werden können. Das Arbeitsrecht schützt das die Eltern vor einer Kündigung während der Elternzeit besonders. Mit Ende der Elternzeit wird das alte Arbeitsverhältnis zu den gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit fortgesetzt.

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