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Abfindung: Bei Kündigung gibt es nur selten einen Rechtsanspruch

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Die Abfindung als einmalige Zahlung des Arbeitgebers an einen ausscheidenden Mitarbeiter ist immer wieder ein Thema in der Arbeitswelt. Hartnäckig halten sich die Gerüchte, es gebe unter bestimmten Umständen einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen muss. Doch ganz so einfach ist es nicht, ein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung bei Kündigung ist im Arbeitsrecht nicht grundsätzlich verankert. In einigen Fällen ist es aber trotzdem durchaus möglich, als Arbeitnehmer eine solche Abfindungszahlung zu erhalten.

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Wann kann eine Abfindung bei einer Kündigung gezahlt werden?

Es gibt verschiedene arbeitsrechtliche Szenarien, in denen Abfindungen möglich sind. Zum einen kann der Arbeitgeber z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten und diese an die Bedingung knüpfen, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Laut §1a des Kündigungsschutzgesetzes besteht diese Möglichkeit, ist aber ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Erhält ein Arbeitnehmer ein solches Angebot, empfiehlt es sich meist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, denn dieser kann abwägen, ob es sinnvoll wäre, das Angebot anzunehmen oder eine Klage zu erheben.

Außerdem gibt es Fälle, in denen eine Abfindung bei einer Kündigung bereits im Arbeitsvertrag verankert ist. Das ist aber in der Regel nur im gehobenen Management üblich. Jedoch können Abfindungen auch durch Sozialpläne und Tarifverträge geregelt werden und z. B. bei betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen sein.

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Oft kommt es aber zu Abfindungen, wenn Arbeitnehmern die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages angeboten wird. Auch hier sollte man sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten lassen, denn ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Konsequenzen haben, wie z. B. eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Wer die Höhe der Abfindnung berechnen lassen will, kann einfach unseren Abfindungsrechner nutzen.

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung steuerfrei ist. Doch auch eine Abfindung muss versteuert werden, der Arbeitgeber muss in diesem Fall genau wie bei einer normalen Lohnzahlung die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings gibt es hier eine besondere Regelung zur Berechnung der Lohnsteuer, die unter Umständen dazu führen kann, dass die Steuerlast geringer ausfällt, als sie es nach der normalen Berechnungsweise wäre. Auch aus diesem Grund lohnt es sich für den Arbeitnehmer, sich zum Thema Abfindung bei einer Kündigung von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

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