Arbeitsrecht in Ihrer Region

Auftrag beschreiben

Passende Angebote erhalten

Angebote vergleichen und sparen

So kann man ohne Probleme seinen Arbeitsvertrag kündigen

Wer den Arbeitsvertrag kündigen will, muss einiges beachten. Wer sich beruflich verändern möchte oder aus privaten Gründen seinen Arbeitsvertrag kündigen will, muss sich an einige formelle Regeln und natürlich die Gesetze des Arbeitsrechts halten. Um als Arbeitnehmer den bestehenden Arbeitsvertrag wirksam zum gewünschten Termin zu kündigen, müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Das Gleiche gilt für Arbeitgeber, die den Arbeitsvertrag mit einem ihrer Arbeitnehmer kündigen wollen, denn auch hier gibt es zahlreiche Dinge zu beachten, um nicht gegen das Arbeitsrecht und vor allem den Kündigungsschutz zu verstoßen.

Finden Sie hier Anwälte für Arbeitsrecht für eine Beratung zur rechtswirksamen Kündigung von Arbeitsverträgen.

Arbeitsvertrag – Kündigung richtig verfassen

Wenn ein Arbeitnehmer sich entschließt, seinen Arbeitsvertrag durch Kündigung zu beenden, gilt es zunächst, die geltende Kündigungsfrist in Erfahrung zu bringen. In vielen Fällen ist diese durch den Arbeitsvertrag vorgegeben und beträgt üblicherweise zwischen einem Monat und sechs Monaten. Ebenfalls kann ein geltender Tarifvertrag die Rahmenbedingung für eine Kündigung des Arbeitsvertrages enthalten. Sollte im Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen werden, so lauten diese für den Arbeitgeber wie folgt:

  • 2 Wochen zu jedem Datum in der Probezeit (Dauer des Arbeitsverhältnisses von 0-6 Monaten)

  • 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von 7 Monaten bis zu 2 Jahren

  • 1 Monat zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses ab 2 Jahren

  • 2 Monate zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 5 Jahren

  • 3 Monate zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 8 Jahren

  • 4 Monate zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 10 Jahren

  • 5 Monate zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 12 Jahren

  • 6 Monate zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Jahren

  • 7 Monate zum Ende des Kalendermonats bei Dauer eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 20 Jahren

Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Kündigung eines Arbeitsvertrages beraten.

Ausnahmen bestehen jedoch auch hier, unter anderem im Falle einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber diesem kündigen möchte. Diese gesetzlichen Fristen gelten jedoch nicht für den Arbeitnehmer, denn dieser kann innerhalb der Probezeit mit einer zweiwöchigen Frist und danach mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 15. eines Kalendermonats oder zum Monatsende seinen Arbeitsvertrag kündigen.

Den Arbeitsvertrag kündigen – Vorlage benutzen?

Ist die Kündigungsfrist klar, kann der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Dies muss in jedem Fall in der Schriftform passieren, mündliche Kündigungen sind nicht rechtssicher. Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss auf jeden Fall das Datum, den Namen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers sowie eine eindeutige Willenserklärung, den Arbeitsvertrag zu kündigen, enthalten. Diese kann schnörkellos im Sinne einer Formulierung wie “Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag.” passieren. Wichtig ist, dass der Beendigungszeitpunkt genannt wird. Ist man sich bei dem Datum nicht ganz sicher, kann eine Formulierung wie “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” gewählt werden. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Wer zur Kündigung seines Arbeitsvertrages eine Vorlage benutzen will, kann dies natürlich tun, sollte aber vorher prüfen, ob diese mit den Regelungen seines Arbeits- oder Tarifvertrages vereinbar ist und muss die Vorlage dann entsprechend anpassen.

Sie haben Fragen zur Kündigung von Arbeitsverträgen? Hier Anwalt für Arbeitsrecht finden.

Damit die jeweils geltende Kündigungsfrist eingehalten wird, ist es sehr wichtig, dass die Zustellung termingerecht erfolgt. Zur Sicherheit sollte man sich das Einreichen bzw. die Zustellung des Kündigungsschreiben schriftlich bestätigen lassen.

Haben Sie gute Empfehlungen?

Kennen Sie empfehlenswerte Unternehmen, die hier noch nicht zu finden sind?

UNTERNEHMEN KOSTENLOS EINTRAGEN