Arbeitsrecht & Krankheit – was es hier zu beachten gibt
Wer krank ist, sollte natürlich nicht zur Arbeit gehen, doch was sagt das Arbeitsrecht zu Krankheit explizit? Auch wenn laut geltendem Arbeitsrecht der Arbeitnehmer bei Krankheit grundsätzlich nicht arbeiten muss, gibt es hier einige Vorschriften zu beachten, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Krankheit und Arbeitsrecht halten müssen. Besonders wichtig ist es für beide Seiten, die Bedingungen zu kennen, die laut Arbeitsrecht eine Krankheit zum Kündigungsgrund werden lassen.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit – die Rechte des Arbeitnehmers
Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, hat er das Recht auf eine Fortzahlung seines Lohnes für die gesamte Dauer der Krankheit, wenn diese einen Zeitraum von 6 Wochen nicht überschreitet. Dauert eine Erkrankung des Arbeitgebers länger als 6 Wochen, zahlt die Krankenkasse dem Versicherten Krankengeld aus und ersetzt somit die Entgeltfortzahlung nach Ablauf der 6 Wochen. Damit der Angestellte bei Krankheit das Arbeitsrecht nicht verletzt, muss am 4. Tag der Erkrankung eine Krankschreibung eingereicht werden. Je nach Arbeitsvertrag können Arbeitgeber eine solche Meldung aber auch früher, z. B. am 3. Tag, einfordern.
Ein weit verbreiteter Irrtum hingegen ist die Annahme, Arbeitnehmer seien bei Krankheit unkündbar. Das Arbeitsrecht sieht bei Krankheit durchaus Möglichkeiten zur Kündigung vor. Jedoch sind diese eingeschränkt und an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Eine so genannte krankheitsbedingte Kündigung kann gegen einen Arbeitnehmer nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass eine negative Krankheitsprognose gegeben ist und die betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Außerdem muss eine Interessenabwägung stattfinden, die unter anderem die Vermittelbarkeit des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt und seinen Sozialstatus miteinbezieht. Wer eine krankheitsbedingte Kündigung erhält, sollte diese also am besten von einem Anwalt prüfen lassen.
Urlaub bei Krankheit – ist das erlaubt?
Wer krank ist, kann keinen Urlaub nehmen – das klingt erst einmal logisch und nachvollziehbar. Doch wie sieht es aus mit einer Urlaubsfahrt während der Krankschreibung aus? Urlaub bei Krankheit kann mit dem geltenden Arbeitsrecht vereinbar sein, wenn der Urlaub vom Arzt z. B. als Förderung der Genesung eingestuft wird. Dabei muss es sich auch nicht zwingend um eine Kur handeln. Ob ein Urlaub während der Krankheit ratsam ist, sollte in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Mögliche rechtliche Bedenken kann der Anwalt für Arbeitsrecht im jeweiligen Einzelfall klären. Auch die Frage, ob der Arbeitgeber beispielsweise einen Privatdetektiv beauftragen darf, um die Krankmeldung eines Arbeitnehmers zu überprüfen, kann ein Anwalt am besten klären.
Eine weitere Frage, die sich im Zusammenhang von Arbeitsrecht und Krankheit ergibt, ist, welche Konsequenz eine Erkrankung des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs hat. Wer während oder noch vor dem Urlaubsantritt erkrankt, kann durch eine rechtzeitige Krankmeldung und eine ärztliche Bescheinigung seinen Urlaubsanspruch für die Zeit der Krankheit zurückbekommen. Rechtzeitig heißt in einem solchen Fall, noch am selben Tag einen Arzt aufzusuchen und die Krankschreibung beim Arbeitgeber einzureichen.