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Wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist

Für eine Kündigungsschutzklage am besten einen Anwalt kontaktieren. Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist zunächst erst einmal geschockt. Unabhängig davon, ob der Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen vorausgingen, sollten sich Arbeitnehmer in einem solchen Fall Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Denn sobald die Kündigung dem Arbeitnehmer vorliegt, hat er nur 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ob es sich lohnt, die Kündigung nicht einfach hinzunehmen, sondern juristisch anzufechten, gilt es genau abzuwägen.

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Kündigungsschutzklage – Frist einhalten besonders wichtig

Wenn die Kündigung beim Arbeitnehmer angekommen ist, läuft eine Frist für die Kündigungsschutzklage. Der gekündigte Arbeitnehmer hat nun genau 3 Wochen Zeit, seine Klage gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht einzureichen. Doch wann ist es überhaupt sinnvoll , einen solchen Klageweg zu gehen? Zu unterscheiden sind zunächst einmal die Fälle, in denen einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, der eigentlich unkündbar ist. Das können zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte oder Schwangere sein, die einen besonderen Kündigungsschutz haben. Hier sollte in jedem Fall sofort ein Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden, damit die Kündigung rechtzeitig beklagt werden kann.

Doch auch im Rahmen des normalen Kündigungsschutzes sind Kündigungen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Außerdem müssen einer ordentlichen Kündigung, etwa im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung, rechtswirksame Abmahnungen vorausgegangen sein. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht und muss seine Begründungen stichhaltig belegen können. Es lohnt sich also für die meisten Arbeitnehmer auch im Rahmen des normalen Kündigungsschutzes, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist zu besprechen.

Lassen Sie sich zur Kündigungsschutzklage von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Warum die Hilfe eines Anwalts Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Kündigungsschutzklage weiterbringt

In der ersten Instanz besteht bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang, jedoch empfiehlt es sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, um die eigenen Interessen zu wahren. Innerhalb jeder Kündigungsschutzklage wird zunächst ein Gütetermin festgesetzt, bei dem der Vorsitzende der Kammer die beiden streitenden Parteien über die Erfolgsaussichten der Klage informiert und einen Vergleichsvorschlag macht. Einigt man sich dabei nicht auf einen Vergleich, kommt es zum Streittermin.

Da eine Kündigungsschutzklage immer auf den Erhalt des Arbeitsplatzes abzielt, sollten sich klagende Arbeitnehmer bewusst sein, dass nach einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung gesondert ausgehandelt werden muss. Auch hier empfiehlt es sich, die Hilfe eines Anwalt in Anspruch zu nehmen, damit die Abfindung möglichst zur Zufriedenheit des Arbeitnehmers ausfällt.

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