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Kündigung beim Minijob – welche Regeln hier gelten

Was es bei der Kündigung des Minijobs zu beachten gibt. Wer einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt, nachgeht und diese beenden möchte, kann wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis die Kündigung einreichen. Doch wie muss eine Kündigung beim Minijob genau aussehen? Wer kündigen will, sollte die Fristen und formalen Anforderungen für eine Kündigung des Minijobs genau kennen, damit der Job fristgerecht gekündigt werden kann.

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht zu Minijob und Kündigung beraten.

Welche Kündigungsfristen gibt es beim Minijob?

Obwohl es bei so genannten Minijobs besondere Vorschriften für das Arbeitsentgeld gibt, gelten in Bezug auf die Kündigung eines Minijobs dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für andere Anstellungsformen. Zunächst müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die einen Vertrag über einen Minijob kündigen möchten, schauen, ob der Arbeitsvertrag selbst Klauseln zur Kündigungsfrist enthält. Ist dies der Fall, sind diese bindend.

Wenn in einem Minijob-Vertrag keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist auch für den Minijob, die sich für den Arbeitgeber nach der Dauer des Anstellungsverhältnisses richtet. Für Arbeitnehmer gilt außerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Wenn ein Minijob von vornherein befristet ist, gibt es hier gesonderte Regelungen. In solchen Fällen ist es arbeitsrechtlich erlaubt, im Arbeitsvertrag für die ersten drei Monate eine kürzere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Wenn ein Tarifvertrag für einen Minijob geltend ist, dann können die dort ausgesprochenen Kündigungsfristen abweichend von den gesetzlichen Kündigungsfristen sein. Diese dürfen jedoch keine kürzere Kündigungsfrist für den Arbeitgeber als für den Arbeitnehmer vorsehen.

Fragen zur Kündigung des Minijobs? Hier Anwälte für Arbeitsrecht finden.

Den Minijob richtig kündigen

Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung seines Minijobs einreichen möchte, muss er hierbei neben den Fristen auch einige formale Aspekte beachten. Die Kündigung des Minijobs muss schriftlich erfolgen und sollte folgendes beinhalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Aussagekräftige Betreffzeile
  • Willenserklärung, das Arbeitsverhältnis zu kündigen
  • Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Unterschrift

Optional können Minijobber nicht nur um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten, sondern haben wie jeder Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, um das am besten gleich im Kündigungsschreiben gebeten wird. Praktische Hilfestellung bietet zur Kündigung des Minijobs eine Vorlage, die an die jeweiligen Daten angepasst werden kann.

Eine alternative Möglichkeit zur Kündigung eines Minijobs ist ein Aufhebungsvertrag. Hierzu benötigen Minijobber und Arbeitgeber das Einverständnis des jeweils anderen Vertragspartners. In einem Aufhebungsvertrag wird dann das Beschäftigungsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen zu einem gewünschten Termin aufgelöst. Diese Option ist vor allem für Minijobber interessant, die aus den verschiedensten Gründen ihre Kündigungsfrist nicht einhalten können oder möchten und durch einen Aufhebungsvertrag schneller aus einem Anstellungsverhältnis herauskommen, als es durch die reguläre Kündigung des Minijobs möglich wäre.

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