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Wie man gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen kann

Mobbing am Arbeitsplatz sollte man nie unbeantwortet über sich ergehen lassen. Die Situation ist klassisch: Mit einem freundlichen Gruß betritt der Mitarbeiter morgens das Büro und wird ignoriert. Gespräche verstummen, wenn er den Raum betritt, und aus dem Mailverteiler ist er auch rausgeflogen. An neue Informationen kommt der Mitarbeiter nur schwer, die Umsatzziele werden nicht erreicht und der Ärger mit dem Chef ist vorprogrammiert.

Zu diesem Zeitpunkt verzweifeln viele Angestellte bereits und suchen die Ursache bei sich selbst – ein Fehler, denn die genannten Handlungen sind deutliche Anzeichen für Mobbing am Arbeitsplatz. Im Falle des Falles muss das Mobbingopfer seinen Peinigern jedoch nicht alleine gegenübertreten, denn fachkundige Anwälte für Arbeitsrecht können die Situation in der Regel abfangen und alle Mobbinghandlungen dauerhaft unterbinden.

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Auch wenn es in anderen Ländern spezielle Gesetze zu diesem Thema gibt, fällt Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland nicht unter das Strafgesetzbuch. Wer gemobbt wird, findet jedoch im Arbeitsschutzgesetz die nötigen Gesetze und Bestimmungen, um gegen die Angreifer vorzugehen, denn der Vorgesetzte muss seine Angestellten auch vor dem Psychoterror einer Mobbingsituation schützen. Die Frage “was ist Mobbing am Arbeitsplatz eigentlich?” definiert das Bundesarbeitsgericht sehr präzise als “systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte”. Dabei ist es unerheblich, warum das Mobbingopfer den Angriffen ausgesetzt ist – wer sich an Aktionen dieser Art beteiligt, der mobbt.

Wichtig: Je nach Berufsfeld sind ein paar spitze Sprüche sicherlich kein Grund zur Panik. Werden die Spitzen jedoch persönlich und bauen eine Bedrohungssituation auf, sollte man misstrauisch werden. Spätestens wenn die Attacken wochenlang am Stück aufrechterhalten werden oder die eigenen Gedanken selbst am Wochenende zu den betreffenden Situationen abschweifen, sollte man sich die Schützenhilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht sichern.

Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Der erste und beste Rat ist: Das Mobbingopfer sollte sich keinesfalls in die Opferrolle fügen. Mobber versuchen eine typische Täter-Opfer-Beziehung aufzubauen und agieren aggressiv und dominant. Wer sich nicht kleinmachen lässt und selbstreflektiert gegen die aufkommenden Gefühle der Hilflosigkeit angeht, kann viele Situationen bereits im Ansatz entschärfen. Geeignete Hilfsmittel sind z. B. Sport, die Aussprache mit Freunden und Familie sowie eine nüchterne, sachliche Reaktion auf die Attacken der Mobber. Was man keinesfalls tun sollte ist, auf Mobbing am Arbeitsplatz mit einer Kündigung zu reagieren, denn dadurch werden der Kündigungsschutz und eventuelle Abfindungsklauseln nichtig. Falsch ist ebenfalls, dass bestimmte Personengruppen “zum Opfer geboren” sind – Mobbing kann jeden treffen und liegt nie an der betreffenden Person selbst, sondern an der Wahrnehmungssituation der Täter.

Wer bei Mobbing am Arbeitsplatz zum Vorgesetzten geht, macht alles richtig, denn in einem reibungslos geführten Unternehmen greift der Chef rigoros durch: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schätzt die Kosten durch Mobbing verursachten Kosten auf 103 € bis 410 € pro Fehltag des Opfers.

Wichtig: Neben dem klassischen Mobbing am Arbeitsplatz gibt es auch das sogenannte “Bossing”, bei dem der Chef persönlich derjenige ist, der mobbt. Sollte die Abteilung sich gegen ihren Vorgesetzten verschwören, nennt man diesen Fall wiederum “Staffing”. In beiden Fällen sollte man sich an die nächsthöhere Stelle in der Hierarchie des Unternehmens wenden und in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuschalten, denn hier gestaltet sich die Situation etwas komplizierter als beim Mobbing unter Angestellten.

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Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz

Der Arbeitspsychologe Professor Heinz Leymann legte im Jahr 1993 den Grundstein für die Mobbingforschung und stellte eine Liste von 45 leicht identifizierbaren Mobbinghandlungen in fünf Kategorien auf, die inzwischen auf über 100 Handlungen erweitert wurden. Zwar macht eine einzelne Handlung jemanden nicht zum Täter oder zum Opfer – treten mehrere der Handlungen über einen längeren Zeitraum auf, stellt dies jedoch nach deutschem Recht einen Dauertatbestand dar und kann verfolgt werden. Die fünf Oberkategorien für Mobbing am Arbeitsplatz sind:

  • Angriffe auf die sozialen Beziehungen (z. B. Verweigerung der Ansprache)
  • Angriffe auf das soziale Ansehen (z. B. Verbreitung übler Gerüchte)
  • Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z. B. Vorenthaltung von Beschäftigung)
  • Angriffe auf die Möglichkeit, sich zu äußern (z. B. Anschreien)
  • Angriffe auf die Gesundheit (z. B. Androhung körperlicher Gewalt)

Wichtig: Die Angriffe auf die sozialen Beziehungen sind die häufigste und subtilste Form des Mobbings am Arbeitsplatz. Das Opfer wird bei diesem auch als “Straining” bezeichneten Prozess ausgegrenzt, ihm werden Informationen vorenthalten oder es wird in ein kleines Büro fernab von anderen Kollegen versetzt. Diese Form des Mobbings ist gleichzeitig am schwierigsten nachzuweisen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird aber auch diesem Fall eine Möglichkeit finden, um die Schärfe der Situation abzuschwächen. Generell gilt: Wer sich wehrt, ist für die Täter kein gutes Opfer. Und der Gang zum Anwalt stellt in dieser Hinsicht oftmals den ersten Schritt dar.

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