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Die Änderungskündigung – was sie bedeutet und wann sie möglich ist

Der Arbeitnehmer muss einer Änderungskündigung nicht zustimmen. Während betriebsbedingte Kündigungen oder fristlose Kündigungen in ihrer Bedeutung allseits bekannt sind, ist die Änderungskündigung weit weniger geläufig. Was also ist eine Änderungskündigung? Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden kann, das Unternehmen aber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, kann dem Mitarbeiter dieser Arbeitsplatz mithilfe einer Änderungskündigung angeboten werden. Doch wie bei jeder Kündigung enthält das Arbeitsrecht auch bei einer Änderungskündigung einige Vorgaben, an die der Arbeitgeber sich halten muss, damit die Kündigung rechtmäßig ist.

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Was ist eine Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung enthält zum einen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, während zum anderen gleichzeitig das Angebot der Weiterbeschäftigung zu veränderten Konditionen gemacht wird. Damit eine Änderungskündigung rechtsgültig ist, müssen nicht nur die geltenden Kündigungsfristen eingehalten werden, die sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder den gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben. Auch die angebotene Weiterbeschäftigung muss präzise beschrieben werden, sodass dem Arbeitnehmer klar ist, wie sein neuer Arbeitsplatz und seine neuen Aufgaben aussehen werden.

Begründet werden kann die Änderungskündigung verhaltens- oder personenbedingt, wobei solche Fälle eher selten vorkommen, da hier auch eine vollständige Kündigung möglich wäre. Meistens ist eine Änderungskündigung betrieblich begründet und ist eine Alternative zur betriebsbedingten Kündigung. Da es sich bei einer Änderungskündigung ebenfalls um eine Kündigung handelt, muss diese bei Mitarbeitern, die unter den Kündigungsschutz fallen, ebenfalls entsprechend gerechtfertigt sein. Bei einer Änderungskündigung ist eine Abfindung zwar nicht vorgesehen, kann aber mit dem Arbeitgeber verhandelt werden.

Der Arbeitnehmer muss innerhalb einer dreiwöchigen Frist auf die Kündigung reagieren. Stimmt er der Änderung nicht zu, beendet die Änderungskündigung den Arbeitsvertrag, und es kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wenn der Arbeitnehmer der Änderungskündigung zustimmt, kommt das Arbeitsverhältnis zu den genannten Konditionen zustande. Reagiert er gar nicht auf die Änderungskündigung, wird dies als Ablehnung gewertet und hat ebenso die Kündigung zur Folge. Arbeitnehmer sollten sich also nach Erhalt einer Änderungskündigung zeitnah durch einen Anwalt für Arbeitsrecht zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.

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Die Vor- und Nachteile von Änderungskündigungen

Für den Arbeitgeber besteht der Vorteil einer Änderungskündigung darin, dass er einen Mitarbeiter, mit dem er zufrieden ist, in seinem Unternehmen behalten kann. Nicht erlaubt ist jedoch eine Änderungskündigung nur zum Zweck der Lohnsenkung. Bei einer Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen muss außerdem eine Sozialauswahl stattfinden.

Auch wenn für den Arbeitnehmer eine Änderungskündigung die Chance auf eine Weiterbeschäftigung bedeutet, ist das geänderte Arbeitsverhältnis oft nachteilig für den Arbeitnehmer. Bei Änderungskündigungen sind innerhalb der Fristen Änderungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht möglich. Verliert der Arbeitnehmer in dieser Klage, ist das Arbeitsverhältnis beendet, gewinnt er, wird die Beschäftigung zu den alten Konditionen fortgesetzt.

Damit der Arbeitnehmer kein so großes Risiko eingeht, kann er nach Erhalt der Änderungskündigung seine Zustimmung auch unter Vorbehalt erklären. Das hat zur Folge, dass er nach einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht seinen Job nicht verliert, sondern das Beschäftigungsverhältins zu den neuen Bedingungen antreten kann. Es lohnt sich also, bei einer Änderungskündigung Rat bei einem Anwalt zu suchen, um alle Möglichkeiten genau abzuwägen.

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