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Wie kann man bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten einschätzen?

Bei einer Kündigungsschutzklage kommen Kosten auf beide Parteien zu. Bei einer Kündigungsschutzklage zieht ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht mit dem Ziel, eine Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. Bevor eine solche Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird, fragen sich viele, was die Kündigungsschutzklage an Kosten mit sich bringt. Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, sollte deshalb mit einem Anwalt vorher genau überlegt werden.

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Der Streitwert bei der Kündigungsschutzklage

Wie bei jedem Gerichtsprozess muss auch bei arbeitsrechtlichen Prozessen zwischen den Gerichtskosten und den Anwaltskosten unterschieden werden. Die Gerichtskosten ergeben sich aus dem jeweiligen Streitwert, den das Gericht festlegt. Dieser wiederum wird bei einer Kündigungsschutzklage anhand des Monatsgehaltes des Klägers, plus eventueller Zulagen wie Weihnachtsgeld, berechnet. Die Gerichtskosten trägt der Verlierer des Prozesses.

Hinsichtlich der Anwaltskosten gibt es bei Kündigungsschutzklagen eine Besonderheit, denn anders als bei anderen Gerichtsprozessen trägt hier jede Partei ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Auf diese Weise sollen Arbeitnehmer nicht davon abgehalten werden, ihre Rechte mithilfe einer Kündigungsschutzklage geltend zu machen, weil sie befürchten, auch die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen zu müssen. Geht der Verlierer allerdings in Revision und der Prozess wird vor einem Landesarbeits- oder dem Bundesarbeitsgericht ausgetragen, müssen die Anwaltskosten von der hier unterlegenen Partei getragen werden.

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Welche Kosten bei der Kündigungsschutzklage noch anfallen können

Neben den Anwaltskosten, die in vielen Fällen von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, fallen bei einer Kündigungsschutzklage nicht immer automatisch Prozesskosten an, da sehr viele solcher Klagen in einem Vergleich enden. Dann müssen beide Parteien nur die Kosten für den eigenen Anwalt bezahlen. Diese setzen sich in einem solchen Fall aus einer Verfahrensgebühr, einer Termingebühr und einer Einigungsgebühr zusammen. Das Gericht berechnet hier in der Regel nur die Kosten für Posten wie Porto oder eventuelle Gutachter.

Unterm Strich lohnt sich die Kündingsschutzklage also natürlich vor allem dann, wenn der Kündigungsgrund strittig ist. Aber sie ist auch dann besonders sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer lange für seinen Arbeitgeber tätig war und/oder ein hohes Bruttogehalt bezogen hat, denn dann stehen die Chancen auf eine hohe Abfindungssumme im Vergleich gut.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann unter bestimmten Umständen bei einem niedrigem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen. Hierzu gibt der beratende Anwalt für Arbeitsrecht bei der Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage Auskunft.

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Kündigungsschutzklage und den Kosten beraten.

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