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Kündigung nach der Elternzeit? So können sich Arbeitnehmer wehren

Die Kündigung nach der Elternzeit ist nur eingeschränkt erlaubt. Die Elternzeit steht per Gesetz allen Arbeitnehmern zu, die ihr Kind während der ersten Lebensjahre für bis zu 36 Monate selbst betreuen möchten. Für diesen Zeitraum ruht das Arbeitsverhältnis und wird nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgenommen. Doch es kommt vor, dass Arbeitgeber versuchen, einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin nach der Elternzeit zu kündigen. Während der Elternzeit selbst besteht ein besonderer Kündigungsschutz, doch wie sieht es nach der Rückkehr aus? Ist eine Kündigung nach der Elternzeit rechtlich erlaubt?

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Der Kündigungsschutz nach der Elternzeit

Nicht nur während des Mutterschutzes, auch innerhalb der Elternzeit besteht für Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz. Eltern dürfen, während sie ihr Kind in der Elternzeit betreuen, grundsätzlich nicht gekündigt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn schwere Vertragsverletzungen vorliegen oder beispielsweise ein Betrieb stillgelegt wird. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber eine Genehmigung für eine solche Kündigung in der Elternzeit bei der zuständigen Behörde einholen. Für eine Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber gilt aber der einfache Kündigungsschutz wieder. Dann muss der Arbeitgeber sich an die normalen Bedingungen für eine ordentliche Kündigung halten.

Die Rückkehr aus der Elternzeit läuft für Arbeitnehmer aber nicht immer wie geplant, denn hat ein Arbeitgeber vor, den wiederkehrenden Arbeitnehmer aus seinem Job zu drängen, kann er versuchen, dafür Lücken im Arbeitsrecht zu finden. Ein häufiger vorkommendes Beispiel ist die Versetzung an einen anderen Arbeitsort. Der Arbeitnehmer hat nämlich keinen Anspruch auf seine alte Stelle, sondern lediglich auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Auf dieser Grundlage kann der Arbeitgeber also durch die Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes die Bedingungen für die Eltern erschweren, um so auf eine Kündigung von Arbeitnehmerseite zu spekulieren. Arbeitnehmer sollten in solchen Konfliktfällen zunächst den Betriebsrat einschalten, wenn es ihn gibt, und die Sachlage prüfen lassen.

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Ein häufiges Streitthema ist außerdem die Regelung der Teilzeitarbeit. Viele Mütter und Väter wünschen nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung, um ihren familiären Verpflichtungen besser nachkommen zu können. Einen Anspruch auf Teilzeit haben aber nur Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. Außerdem kann der Arbeitgeber die Bitte um Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Dann kann der Arbeitnehmer nur noch mit einer Klage beim Arbeitsrecht versuchen, gegen die Ablehnung vorzugehen, wenn diese unberechtigt ist.

Welche Kündigungsfristen während und nach der Elternzeit gelten

Nach der Elternzeit gelten die ursprünglichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen, die sich je nach Einzelfall entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem geltenden Tarifvertrag oder den gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben. Zu beachten ist hier, dass für Kleinbetriebe mit 10 oder weniger Mitarbeitern kein Kündigungsschutz gilt, d. h., dass zwar die entsprechende Kündigungsfrist gilt, aber keine speziellen Gründe für eine Kündigung vorliegen müssen.

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Es tritt für manche Eltern aber auch der Fall ein, dass sie selbst nach bzw. in der Elternzeit kündigen möchten, etwa um einer anderen Tätigkeit nachzugehen oder ihren Job zugunsten der Familie aufzugeben. Für eine Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitnehmer sind besondere Kündigungsfristen vorgesehen. Möchte der Arbeitnehmer innerhalb der Elternzeit oder zum Ende der Elternzeit kündigen, muss er dabei eine dreimonatige Frist einhalten. Diese soll dem Arbeitgeber eine bessere Planung seiner Personalressourcen ermöglichen.

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