Das müssen Gründer über die Meistergründungsprämie wissen
Die Länder NRW und Berlin fördern Existenzgründungen im Bereich des Handwerks mit der sogenannten Meistergründungsprämie. Die Förderung wird in beiden Bundesländern als Zuschuss gewährt und muss somit im Gegensatz zu einem Kredit nicht zurückgezahlt werden. Unterschiede gibt es dennoch bei beiden, und zwar in puncto Konditionen und Voraussetzungen. Natürlich kann dieser Gründungszuschuss lediglich von denjenigen beantragt werden, die einen Meisterbrief besitzen. Zwar ist eine Existenzgründung ohne Meister grundsätzlich ebenfalls möglich, jedoch kann dieser Weg aufgrund der fehlenden Bescheinigung weniger vorteilhaft für den Gründer sein und auch der Anspruch auf die Meistergründungsprämie entfällt. Unser Tipp an dieser Stelle lautet deshalb: Zuerst an den Meisterbrief und erst dann an die Selbstständigkeit denken.
Wann und von wem kann die Meistergründungsprämie beantragt werden?
Mit der Meistergründungsprämie sollen Handwerker dazu motiviert werden, möglichst bald nach ihrer Meisterprüfung einen eigenen Betrieb zu eröffnen. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss die Existenzgründung erleichtern sowie in vielen Fällen Arbeitsplätze schaffen und sichern. Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise unterstützt erstmalige Gründungsvorhaben von Handwerksmeistern sowie -meisterinnen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eine Neugründung, eine Betriebsübernahme oder eine mehrheitliche Beteiligung an einem bereits bestehenden oder neu gegründeten Betrieb handelt. In Berlin verhält es sich ähnlich, jedoch werden bei der zuletzt genannten Variante eine tätige Beteiligung mit einem mindestens 30%-igem Anteil am Kapital sowie eine gegebene Sperrminorität erwartet.
Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie in NRW sind grundsätzlich alle Handwerksmeister (-innen), die eine hauptberufliche Existenzgründung anstreben. In Berlin ist es wiederum so, dass man nur dann Anspruch auf die Förderung hat, wenn man sich innerhalb von drei Jahren nach der in Deutschland abgelegten Meisterprüfung in dem ausgeübten Handwerk selbstständig macht. Auch Ausnahmebewilligungen gemäß § 8 der Handwerksordnung sind möglich, allerdings muss in diesem Fall der Meisterbrief innerhalb eines von der Handwerkskammer festgesetzten Zeitraums vorgelegt werden.
Ob die Meistergründungsprämie im Einzelfall die richtige Fördermöglichkeit ist und überhaupt infrage kommt, lässt sich am besten in Zusammenarbeit mit einem Unternehmens- oder Steuerberater klären. Der Experte kennt sich mit den aktuellen Förderarten sowie deren Voraussetzungen bestens aus. Nur so findet man eine ideale Fördervariante für das eigene Unternehmen.
Bis zu 12.000 Euro sind insgesamt drin, wenn man die gültigen Voraussetzungen erfüllt
Wer die Meistergründungsprämie in Berlin beantragt, kann sich insgesamt zwei Zuschüsse sichern. Die Basisförderung bei Existenzgründungen beträgt 7.000 Euro. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen weiteren Zuschuss zu beantragen: Wird innerhalb der ersten drei Jahre nach der Gründung mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit branchenüblicher Vergütung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten geschaffen, können weitere 5.000 Euro als Arbeitsplatzförderung gewährt werden. Wer hingegen die Förderung in NRW beantragt, erhält einmalig 7.500 Euro.
Die Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie sind in beiden Bundesländern unterschiedlich. Während in Berlin die Arbeitsplatzförderung zusätzlich beantragt werden kann, womit sich Gründer insgesamt 12.000 Euro als Zuschuss für die Existenzgründung im Handwerk sichern können, ist es in Nordrhein-Westfalen eine der Voraussetzungen, dass Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden: Es muss mindestens ein sozialpflichtig angestellter Arbeitnehmer oder Auszubildender nicht weniger als 24 Monate lang beschäftigt werden. Bei einer Betriebsübernahme müssen alle vorhandenen Arbeitsplätze mindestens ein Jahr lang erhalten bleiben. Des Weiteren müssen die Investitionen 15.000 Euro übersteigen sowie die Teilnahme an einer Existenzgründerberatung nachgewiesen werden. Außerdem ist ein Gründungskonzept notwendig, welches in Form eines Businessplans vorgelegt werden muss. Gerade der Businessplan ist ein wichtiges Element des gesamten Existenzgründungsprozesses und sollte idealerweise mithilfe eines erfahrenen Experten, wie z. B. eines Steuerberaters, erstellt werden.