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Selbstständig machen ohne Meister – das gilt es zu beachten

Um sich selbstständig zu machen, ist mehr erforderlich als eine Idee und Startkapital. Für viele Handwerksberufe besteht die Meisterpflicht, sodass sich Existenzgründer nur mit einem Meisterbrief selbstständig machen können. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen und mit der Handwerksnovelle aus dem Jahr 2003 wurden viele Berufe zudem von der Meisterpflicht befreit. Möchte man sich selbstständig machen, jedoch ohne Meister, hat man auch hierzu die Möglichkeit. Im Grunde müssen Existenzgründer zunächst prüfen, ob für ihr Gewerbe tatsächlich keine Meisterpflicht besteht und, ob die Tätigkeit genehmigungspflichtig ist oder nicht. Sind diese Fragen einmal beantwortet, kann man sich auf dem gewöhnlichen Weg in die Selbstständigkeit wagen. Das heißt umfangreich informieren und verschiedene Beratungsangebote nutzen, z. B. die Existenzgründungsberatung der IHK oder bei einem Steuerberater.

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In diesen Berufen ist eine Selbstständigkeit ohne Meister möglich

Wer sich in einem Handwerksberuf ohne Meister selbstständig machen will, muss zunächst in Erfahrung bringen, ob für die gewählte Tätigkeit ein Meisterbrief erforderlich ist. Dies kann ganz einfach in der aktuellen Handwerksordnung in der Anlage A und B eingesehen werden. Die Anlage A beinhaltet alle Handwerksberufe, die einen Meisterbrief erfordern; wer sich selbstständig machen will, aber ohne Meisterbrief daherkommt, muss sich an die Anlage B halten. Dort wird zum einen zwischen zulassungsfreien Handwerken und zum anderen zwischen handwerksähnlichen Gewerbe unterschieden. Zu zlassungsfreien Handwerken zählen u. a.:

  • Fliesen-, Platten-, Mosaikleger
  • Dachdecker
  • Gold- und Silberschmiede
  • Maßschneider
  • Schuhmacher sowie
  • Fotografen

Diese sind im Abschnitt 1 aufgeführt, wohingegen der Abschnitt 2 sich mit handwerksähnlichen Gewerbe befasst. Darunter fallen dann beispielsweise:

  • Bodenleger
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster oder Türen)
  • Bürsten- und Pinselmacher
  • Kosmetiker
  • Bestattungsgewerbe

Selbstständig machen: Wer ohne Meister ist, kann diesen nachholen

Möchte man sich selbstständig machen, hat aber keinen Meister, kann man die Meisterprüfung auch nachträglich ablegen. Der Meisterbrief kann sich auch in zulassungsfreien Handwerken bzw. handwerksähnlichen Gewerbe lohnen, denn damit verbessert man z. B. die eigene Kompetenz und erhält die Erlaubnis, eigene Lehrlinge auszubilden. Allerdings ist es in diesen Handwerksberufen ebenfalls möglich, ohne Meister, aber mit einer bestandenen Gesellen- oder Abschlussprüfung bzw. einem der Fachrichtung entsprechendem Hochschulabschluss auszubilden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ausreichend lange Berufserfahrung sowie eine abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung.

Wer sich selbstständig machen will (ohne Meister), muss außerdem prüfen, ob seine Tätigkeit genehmigungspflichtig ist. Dies kann z. B. bei der IHK in Erfahrung gebracht werden. Eine Genehmigungspflicht besteht z. B. bei Änderungsschneidern sowie bei Gebäudereinigern. Die Genehmigung kann z. B. bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

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