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KfW-Gründerkredit: Eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Existenzgründer

Mit dem KfW-Gründerkredit bietet die KfW finanzielle Unterstützung für Gründer. In puncto Finanzen sind Existenzgründer oft auf fremde Hilfe angewiesen. Wer kein oder nicht genügend Eigenkapital besitzt, muss auf alternative Geldquellen zurückgreifen und häufig endet die Suche bei einer Bank, die mit Krediten zu attraktiven Konditionen lockt. Im Hinblick auf die Zinssätze stellen für Existenzgründer die Kredite der KfW oft die bessere Alternative zu anderen Bankinstituten dar. Das Besondere daran ist, dass der KfW-Gründerkredit in zwei Varianten angeboten wird und sich nicht nur an Existenzgründer, sondern auch an bereits bestehende, junge Unternehmen richtet. Die Kreditbeträge reichen dabei je nach Darlehen bis zu mehreren Millionen Euro und als besonderes Highlight können tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Ob einer der Kredite aber für Gründer infrage kommt, lässt sich am besten in einem Gespräch mit einem Experten klären, wie z. B. einem auf Existenzgründer spezialisierten Steuerberater.

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Den KfW-Gründerkredit gibt es in zwei Versionen

Den Gründerkredit der KfW-Bankengruppe gibt es zum einen als ERP-Gründerkredit – Startgeld und zum anderen als ERP-Gründerkredit – Universell. Mit diesen beiden Kreditvarianten werden Existenzgründer sowie Freiberufler und junge Unternehmen gefördert. Für Existenzgründer ist der ERP-Kredit ‘Startgeld’ besonders interessant: Dieser Existenzgründungskredit wird mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren vergeben, wobei für höchstens zwei Jahre eine Tilgungsfreiheit vereinbart werden kann. Diese Förderung wird als Darlehen gewährt, dessen Höhe bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs betragen kann, maximal aber 100.000 Euro.

Wer einen höheren Kreditrahmen benötigt, für den eignet sich der KfW-Gründerkredit ‘Universell’. Mit diesem KfW-Kredit werden alle Formen der Existenzgründung gefördert – ob Neugründungen, Geschäftsübernahmen als Unternehmensnachfolger oder Festigungsmaßnahmen. Der Darlehenshöchstbetrag bei diesem KfW-Gründerkredit liegt sogar bei maximal 25 Millionen Euro, bei einer Laufzeit von 20 Jahren, von denen höchstens drei Jahre als tilgungsfrei vereinbart werden können. Die genauen und vor allem aktuellen Konditionen sollten stets gründlich betrachtet und z. B. mit einem Steuerberater des Vertrauens besprochen werden.

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Was kann mit dem KfW-Gründerkredit gefördert werden?

Um einen KfW-Gründerkredit zu erhalten, müssen Gründer natürlich einige Voraussetzungen erfüllen. Generell sollten Gründer die fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen nachweisen, die für das jeweilige Vorhaben erforderlich sind. Diese lassen sich z. B. durch Teilnahmebescheinigungen an Weiterbildungen sowie Zeugnisse (Ausbildung, Studium, etc.) nachweisen. Ein vollständiger Businessplan ist vor allem bei Neugründungen ein Muss und sollte möglichst mit professioneller Hilfe erstellt werden – so steigert man seine Chancen auf die Bewilligung des KfW-Gründerkredits. Die Kreditversion ‘Universell’ richtet sich u. a. auch an junge Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind. Diese können den Kredit für diverse Vorhaben, die zum Unternehmenswachstum beitragen, nutzen. Eine der Voraussetzungen für den KfW-Gründerkredit in diesem Fall ist, dass diese Vorhaben innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit umgesetzt werden.

Doch was genau wird eigentlich mit dem KfW-Gründerkredit gefördert? Grob gesagt werden Gründer in ihren Vorhaben unterstützt, ein funktionierendes sowie erfolgreiches Unternehmen auf die Beine zu stellen bzw. fortzuführen. Dazu gehört nicht nur die Gründung selbst, die oft mit dem Vorhandensein eines Startkapitals in gewisser Höhe verbunden sein kann, wie es beispielsweise bei der GmbH-Gründung der Fall ist. Es können darüber hinaus weitere Erfordernisse finanziell unterstützt werden: Dazu gehören u. a. die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, Firmenfahrzeugen sowie eventuell benötigte Software, die oft mehrere Tausend Euro kostet. Des Weiteren werden Bauvorhaben, Mieten sowie Personal- und Marketingmaßnahmen gefördert. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, für die eine Förderung durch den KfW-Gründerkredit nicht infrage kommt. Dazu gehören u. a. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben – diese Einschränkungen gelten sowohl für das KfW-Startgeld als auch für die Variante ‘Universell’.

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So kann der KfW-Gründerkredit beantragt werden

Das Antragsverfahren für den KfW-Gründerkredit ist relativ simpel: Wichtig dabei ist, dass Gründer sich stets an ihre Hausbank wenden müssen. Der jeweilige Ansprechpartner bei der Bank händigt die für die Antragstellung nötigen Unterlagen aus, nachdem er z. B. den Businessplan begutachtet hat und ihm eine positive SCHUFA-Auskunft und Bonitätsprüfung des Antragstellers vorliegen. Jetzt muss letzterer den Kreditantrag ausfüllen, welcher bei der KfW eingereicht wird. Nun wird der Antrag von der KfW geprüft und das Ergebnis der Hausbank des Antragstellers, also dem Finanzierungspartner, mitgeteilt. Bei positiver Antwort muss nun noch der Kreditvertrag geschlossen werden und schon kann es mit dem zu finanzierenden Vorhaben losgehen.

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