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Existenzgründungszuschuss beantragen – das müssen Gründer wissen

Der Existenzgründungszuschuss ist eine staatliche Förderung. Beim Existenzgründungszuschuss handelt es sich um eine staatliche Förderung für Gründer, die entweder aus der Arbeitslosigkeit heraus oder als Handwerksmeister gründen. Letzterer Fall wird jedoch nur in zwei Bundesländern finanziell unterstützt, wohingegen Zuschüsse der Agentur für Arbeit bundesweit beantragt werden können. Wer sich als Existenzgründer die staatliche Förderung sichern will, muss sich gut über diese informieren. Der Existenzgründerzuschuss ist an bestimmte Kriterien geknüpft, die nicht nur die Empfänger, sondern auch die Vergabe betreffen. Wir haben die wichtigsten Kriterien zusammengefasst und erklären, wie man sich optimal vorbereiten kann, damit der Antrag möglichst nicht abgelehnt wird.

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Wer kann den Zuschuss beantragen?

Wer als Handwerksmeister einen Existenzgründungszuschuss beantragen will, kann in Nordrhein-Westfalen und in Berlin die sogenannte Meistergründungsprämie beantragen. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, welcher an Handwerksmeisterinnen und -meister, die eine hauptberufliche Existenzgründung anstreben. Tipp: Wer sich ohne Meistertitel selbstständig machen will, sollte sich den Erwerb eines Meisterbriefs überlegen, denn dieser bietet auch weitere Vorteile. In NRW beträgt die Förderung 7.500 Euro, wohingegen in Berlin zunächst ‘nur’ 7.000 Euro ausgezahlt werden. Wer in Berlin gründet, hat jedoch die Möglichkeit, drei Jahre nach der Gründung ein weiteres Mal gefördert zu werden, und zwar mit 5.000 Euro, sodass insgesamt Zuschüsse von maximal 12.000 Euro möglich sind.

Gründet man hingegen aus der Arbeitslosigkeit heraus, hat man die Möglichkeit, einen Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten, welcher monatlich ausgezahlt wird. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob der Gründer Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz 4) ist. ALG-1-Empfänger haben die Möglichkeit, einen sogenannten Gründungszuschuss zu beantragen; gründet man hingegen als ALG-2-Empfänger, steht dem Gründer unter Umständen das sogenannte Einstiegsgeld zu. Diese Förderung kann in jedem Bundesland beantragt werden und ist ebenfalls an bestimmte Kriterien gebunden. Wichtig: Wer als Arbeitsloser einen Existenzgründungszuschuss beantragen will, sollte wissen, dass es seit 2011 keinen Rechtsanspruch mehr auf diese Förderung gibt. Die Bewilligung liegt ganz im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, weshalb sich Gründer ausgesprochen gut auf das Gespräch mit diesem vorbereiten sowie vollständige, akkurat ausgefüllte Unterlagen mitbringen sollten.

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Eine optimale Vorbereitung ebnet den Weg zum Existenzgründungszuschuss

Wer staatliche Förderung beantragen will, muss sich gut vorbereiten. Es reicht nicht aus, nur die notwendigen Antragsformulare korrekt auszufüllen. Die zuständigen Sachbearbeiter wollen sehen, dass der Gründer sich sein Vorhaben gut überlegt hat und, dass dieses eine realistische Chance auf Erfolg hat. Deshalb ist der erste Schritt bei der Beantragung immer die Erstellung eines umfangreichen Businessplans.

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Im zweiten Schritt sollte das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter vorbereitet werden, wenn es sich um eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus handelt. Gerade hier bedarf es einer guten Vorbereitung, denn es gilt das Gegenüber von der eigenen Idee sowie dessen Erfolgspotenzial zu überzeugen. Wichtig: Schlagkräftige Argumente für das Vorhaben vorbereiten! Sollte der Sachbearbeiter den Antrag lediglich mündlich ablehnen, kann dieser dennoch gestellt werden. Die Ablehnung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Unser Tipp an dieser Stelle: Es empfiehlt sich, vorab den Kontakt zu einem Unternehmensberater, Gründercoach oder auch Steuerberater aufzunehmen, denn diese kennen die Fallstricke bei Gesprächen mit Arbeitsagenturen und können Gründer gezielt auf das bevorstehende Gespräch vorbereiten. Auch vor der Beantragung der Meistergründungsprämie kann eine Vorbereitung auf den Besuch in der Handwerkskammer durchaus sinnvoll sein.

Zu guter Letzt muss der Antrag auf den Existenzgründungszuschuss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Neben den vollständig ausgefüllten Antragsformularen ist außerdem der bereits erwähnte Businessplan erforderlich. Achtung: Dieser muss von einer fachkundigen Stelle überprüft und es muss dessen Tragfähigkeit bestätigt werden. Dies kann z. B. durch einen Gründercoach oder einen Steuerberater geschehen.

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