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Wissenswertes über den KfW-Unternehmerkredit für wachsende Unternehmen

Mit dem KfW-Unternehmerkredit können wichtige Vorhaben für das Unternehmenswachstum finanziert werden. Zwar haben Existenzgründer meist gute Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung, doch auch bereits bestehende Unternehmen können von den zinsgünstigen Darlehen der KfW profitieren. Mit dem KfW-Unternehmerkredit unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Unternehmen, die mindestens fünf Jahre am Markt sind und z. B expandieren wollen. Zwar können mit diesem Darlehen keine Existenzgründer gefördert werden, dennoch sollte man auch als Gründer über diese Fördermöglichkeit Bescheid wissen. Mit dem KfW-Unternehmerkredit können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, wobei der Kredithöchstbetrag bei maximal 25 Millionen Euro liegt. Wer also als Existenzgründer auch eine Expansion plant oder als bereits etablierter Unternehmer z. B. seine Produktionsstätten vergrößern will, kann mit dem KfW-Unternehmerkredit seine Vorhaben zu günstigen Konditionen umsetzen.

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KfW-Unternehmerkredit: Wer ist antragsberechtigt?

Wie bereits erwähnt, sind Existenzgründer von der Förderung in Form des KfW-Unternehmerkredits ausgeschlossen. Die Zielgruppe umfasst vielmehr bereits bestehende Unternehmen sowohl im In- als auch im Ausland ebenso wie Freiberufler. Auch größere Unternehmen können den KfW-Unternehmerkredit beantragen, allerdings gilt für sie außerdem eine Jahresumsatzgrenze von 500 Millionen Euro. Entscheidend bei allen ist, dass sie bereits mindestens fünf Jahre am Markt sind. Alle Antragsberechtigten müssen zudem über eine gute Bonität verfügen, damit der KfW-Unternehmerkredit genehmigt wird. Ob und welche weiteren Konditionen es im Einzelfall gibt, muss individuell geklärt werden. Hierbei können erfahrene und spezialisierte Unternehmens- oder Steuerberater helfen.

Wer als Existenzgründer ein Darlehen benötigt, sollte sich über die KfW-Gründerkredite informieren.

Neben den genannten Voraussetzungen spielt außerdem das zu fördernde Vorhaben eine Rolle. Mit dem KfW-Unternehmerkredit können zwar grundsätzlich alle Vorhaben gefördert werden, die für die unternehmerische Tätigkeit notwendig sind. Doch natürlich gibt es auch Ausnahmen. Was gefördert werden kann, sind u. a.:

  • Maschinen und Anlagen
  • Grundstücke und Gebäude
  • Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen
  • Warenlager

Möchte man hingegen ein bereits begonnenes Vorhaben mit dem KfW-Unternehmerkredit nachfinanzieren, hat man schlechte Karten – Nachfinanzierungen sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Deshalb sollte man sich schon frühzeitig über mögliche Finanzierungsvarianten informieren und sich an einen versierten Experten wenden, welcher sich mit dem KfW-Unternehmerkredit sowie dessen genauen Konditionen auskennt.

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Für die Rückzahlung des KfW-Unternehmerkredits hat man maximal 20 Jahre Zeit

Interessant sind natürlich auch die Kredithöhe und die Kreditlaufzeiten. Grundsätzlich können bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben als Darlehen gewährt werden. Dabei werden 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt. In puncto Laufzeit ist es so, dass der KfW-Unternehmerkredit in maximal 20 Jahren zurückgezahlt werden muss. Dabei können bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen zudem eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragen.

Achtung: Wer den Kredit schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen will, kann dies zwar tun, allerdings wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Die Beantragung sowie die Rückzahlung des KfW-Unternehmerkredits erfolgt stets über die jeweilige Hausbank des Unternehmens. Die Antragstellung ist relativ einfach, allerdings sollte man für die Genehmigung bzw. den gesamten Prozess etwas Zeit einplanen – von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Auszahlung des Darlehensbetrags können durchaus mehrere Monate vergehen. Um ein möglichst positives Ergebnis zu erhalten, empfiehlt sich zudem die Erstellung eines aktuellen Businessplans. Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich z. B. an einen spezialisierten Steuer- oder Unternehmensberater seiner Wahl wenden.

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