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Existenzgründung: Rechtsform mit Köpfchen wählen – das müssen Gründer wissen

Bei einer Existenzgründung ist die gewählte Rechtsform relevant. Wer sich selbstständig machen will, muss sich in jedem Fall Gedanken über die passende Unternehmensform machen. Schon direkt bei der Existenzgründung ist die Rechtsform entscheidend, denn sie hat u. a. Einfluss auf die Haftung des Unternehmers sowie auf die Besteuerung der Firma. Die Entscheidung ist ganz persönlich und muss unter Berücksichtigung vieler Faktoren getroffen werden. Am besten lässt man sich zu diesem Thema professionell beraten. Das kann z. B. bei einem Steuerberater im Rahmen einer individuellen Existenzgründerberatung oder bei einem Gruppenseminar der IHK für Existenzgründer erfolgen. Warum die erstere Möglichkeit vorzuziehen wäre, erklären wir in diesem Text.

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Das sind die gängigsten Rechtsformen in Deutschland

Wer vor einer Existenzgründung steht und sich fragt, welche Rechtsform die richtige wäre, muss sich zunächst folgende Fragen beantworten: Soll es eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit sein? Gründet man allein oder gibt es Partner? Soll das gegründete Unternehmen ggf. gemeinnützig agieren? In Deutschland handelt es sich bei den meisten Unternehmen um Einzelunternehmen, d. h. man gründet allein. GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) kommen an zweiter Stelle und sind gefolgt von GbRs (Gesellschaften bürgerlichen Rechts). Darüber hinaus existieren weiteren Unternehmensformen, die zwar im Vergleich zu den zuvor genannten seltener gewählt werden, aber dennoch häufig vertreten sind. Dazu zählen die Mischform GmbH & Co. KG (KG steht hier für Kommanditgesellschaft), UGs (Unternehmergesellschaften), AGs (Aktiengesellschaften) sowie OHGs (offene Handelsgesellschaften).

GbRs und OHGs zum Beispiel zählen zu den sogenannten Personengesellschaften. Diese können von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet werden. Wer beispielsweise bei der Existenzgründung zur Unternehmensform GbR tendiert, sollte jedoch wissen, dass alle Gesellschafter uneingeschränkt haften. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit dem gesamten Firmen-, sondern auch mit deren Privatvermögen haften. Gründer, denen eine eingeschränkte Haftung wichtig ist, sollten im Rahmen der Existenzgründung eine Rechtsform der sogenannten Kapitalgesellschaft wählen. Kapitalgesellschaften gelten als juristische Personen, weshalb sie voll rechtsfähig sind, aber nur beschränkt (z. B. haften alle Gesellschafter nur mit ihren Stammeinlagen) haften. Die gängigsten Unternehmensformen einer Kapitalgesellschaft sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Ganz so einfach ist die Entscheidung über die Gründungsform dennoch nicht, denn es gibt bei jeder Form weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen: So muss man beispielsweise bei einer GmbH-Gründung über ein Startkapital von mindestens 25.000 Euro verfügen. Um zu erfahren, welche Kriterien es sind, ist ein erfahrener Steuerberater bei Fragen zur Wahl der Rechtsform immer eine gute Adresse für Existenzgründer.

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Darum ist die Wahl der richtigen Rechtsform schon bei der Existenzgründung wichtig

Natürlich ist es auch möglich, die Rechtsform auch nach der Existenzgründung noch zu ändern. Dies kann sinnvoll sein, wenn z. B. ein Einzelunternehmen wächst, allerdings handelt es sich bei dieser sogenannten Umwandlung trotz bereits bestehenden Unternehmens stets um eine Neugründung. Das bedeutet wiederum, dass die Umwandlung mit teils nicht allzu geringen Kosten verbunden ist. Wer also schon bei der Existenzgründung die falsche Rechtsform wählt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Daher ist es empfehlenswert, sich vorher schon bei einem Steuerberater über die infrage kommenden Unternehmensformen sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile zu informieren, bevor man diesen wichtigen Schritt offiziell macht.

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