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Diese Möglichkeiten gibt es, eine Innovationsförderung zu erhalten

Mit der Innovationsförderung unterstützt der Staat innovative Ideen von Unternehmen. Die Innovationsförderung umfasst Mittel zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen, die sich im Bereich der Innovationen stark machen. Die Förderung sieht so aus, dass mittels unterschiedlicher Förderprogramme beispielsweise die Entwicklung oder Vermarktung neuer Produkte bzw. Technologien oder Investitionsberatungen auf Antrag bezuschusst werden können. Insbesondere Bund und Länder bieten verschiedene Programme an, die Unternehmern eine Innovationsfinanzierung ermöglichen. Ob als Freiberufler, Gründer oder bestehendes Unternehmen – der Staat finanziert durch anteilige Zuschüsse viele innovative Unternehmer. Wir stellen die bekanntesten Programme mit ihren jeweiligen Konditionen vor.

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Bund und Länder bieten den Innovationsgutschein an

Die Innovationsförderung von Bund und Ländern teilt sich in mehrere Programme auf. So gibt es beispielsweise Bundesländer, die z. B. den sogenannten Innovationsgutschein anbieten. Mit dieser Förderung werden in den meisten Fällen kleine und mittelständische Unternehmen finanziell unterstützt, aber auch Freiberufler und Existenzgründer können förderberechtigt sein. Je nach Bundesland gibt es mehrere Module, deren Konditionen sich in Förderhöhe und den Antragsberechtigten unterscheiden. So werden z. B. in NRW nur kleine und mittlere Unternehmen gefördert, in Bayern dagegen auch Freiberufler und Existenzgründer. Bei der Förderung selbst handelt es sich um Rückerstattungen für notwendige Aufwendungen im Bereich der Innovation. Je nach Bundesland können mit dieser Innovationsförderung bis zu 80 % der Kosten zurückerstattet werden.


Eine weitere Art der Innovationsförderung ist der Innovationsgutschein des BMWi (go-Inno). Obwohl es sich bei diesem Programm ebenfalls um einen ‘Innovationsgutschein’ handelt, ist dieses von dem Programm der Länder zu unterscheiden. Damit werden nämlich lediglich Innovationsberatungen von externen und autorisierten Beratern gefördert, deren Inhalte aber vielfältig sein können. Die Förderung über den Innovationsgutschein des BMWi geschieht ebenfalls über die Kostenrückerstattung, wobei bis zu 50 % der Aufwendungen vom Bund übernommen werden können. Gefördert werden grundsätzlich alle Unternehmen, die ihren Standort in Deutschland sowie nicht mehr als 100 Beschäftigte haben. Darüber hinaus darf deren Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme nicht mehr als 20 Millionen Euro betragen.

Bundesländer bieten auch weitere Innovationsförderung an

Manche Bundesländer, wie Brandenburg und Hessen beispielsweise, bieten in puncto Innovationsfinanzierung Programme wie Innovationsfonds oder geförderte Technologie- und Innovationsberatungen an. Beim Innovationsfonds handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das technologieorientierte Unternehmen nach der KMU-Definition beantragen können. Bei dieser Variante, die nur in Brandenburg existiert, werden bis zu 40 % der förderbaren Aufwendungen für Innovationen mit dem Darlehen finanziert werden, maximal aber 255.000 Euro.

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Die Technologie- und Innovationsberatung wird in Hessen angeboten und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in diesem Bundesland. Bei dieser Innovationsförderung handelt es sich um eine geförderte Beratung zu speziellen Themen, wie z. B. zur Fertigungsorganisation oder zu Anpassungen an Veränderungen durch Gesetze oder technische Normen. Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich bis zu 60 % der Kosten. Dabei rechnet man mit 400 Euro pro Beratungstag und maximal 2.000 Euro pro Projekt. In einigen Regierungsbezirken werden sogar 450 Euro pro Tag und maximal 2.250 Euro pro Projekt gefördert.

Auch die KfW macht beim Thema Innovationen und Fördermittel mit

Das BMWi bietet neben dem Innovationsgutschein auch das sogenannte Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand an, kurz ZIM. Das ist ein bundesweites, branchen- und technologieoffenes Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen. Gefördert werden in der Regel verschiedene Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte, die z. B. mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind oder ohne Förderung gar nicht oder nur mit zeitlichem Verzug realisiert werden können. Diese Innovationsförderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, wobei die Förderhöhe von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Es können beispielsweise bis zu 380.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, deren Höhe nicht nur von der Projektart, sondern u. a. auch von der Unternehmensgröße, -standort und Art des Vorhabens abhängen kann. Einschränkungen gibt u. a. im Bereich der Softwaretechnologien. Ob diese Art der Förderung im Einzelfall die richtige ist und überhaupt infrage kommt, sollte vorab mit einem Unternehmens- oder Steuerberater geklärt werden.

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Auch die KfW unterstützt die Finanzierung von Innovationen mit einem speziellen Förderprogramm: Das ERP-Innovationsprogramm richtet sich an alle bereits etablierten mittelständischen Unternehmen. Ob Freiberufler oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – wichtig ist, dass man seit mindestens zwei Jahren am Markt ist. Es werden verschiedene Vorhaben gefördert, z. B. Personal- oder Materialkosten, die mit einem Darlehen zu bis zu 100 % finanziert werden können. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 5 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Darlehenslaufzeit beläuft sich auf zehn Jahre, wobei entweder zwei oder sieben tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden können. Die Antragstellung läuft genauso ab wie die für andere KfW-Darlehen, nämlich über die jeweilige Hausbank. Tipp: Wer sich als innovativer Existenzgründer eine Förderung durch die KfW-Bankengruppe sichern will, sollte sich über den KfW-Gründerkredit informieren.

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