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Mit der Jungunternehmerförderung durchstarten: Tipps für angehende Unternehmer

Die Jungunternehmerförderung kann von vielen Unternehmen beantragt werden. Wer zum ersten Mal eine Firma gründet oder ein junges Unternehmen führt, hat verschiedene Möglichkeiten, sich bei Bedarf finanzielle Hilfe zu sichern. Das Stichwort in diesem Fall lautet Jungunternehmerförderung. Dabei handelt es sich nicht um eine spezielle Fördermöglichkeit für Existenzgründer. Vielmehr werden hierunter verschiedene Förderprogramme zusammengefasst, die sich explizit an Gründer sowie junge Unternehmen richten. Insbesondere Bund und Länder bieten mit speziell auf Jungunternehmer zugeschnittenen Fördermodulen gleich mehrere attraktive Optionen an. Wir stellen die fünf am meisten bekannten Varianten vor, die für Jungunternehmer infrage kommen.

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Jungunternehmerförderung für Empfänger von ALG I und II

Wer sich selbstständig machen will, um die eigene Arbeitslosigkeit zu beenden, hat Anspruch auf Fördermittel der Agentur für Arbeit. Entscheidend hierbei ist der Bezug von Arbeitslosengeld: Je nachdem, ob man ALG-I- oder ALG-II-Empfänger (Hartz IV) ist, hat man Anspruch entweder auf das Einstiegsgeld des Jobcenters oder auf den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Beide Leistungen werden in Form von monatlichen Zuschüssen gewährt, allerdings müssen sie zunächst beim jeweils zuständigen Sachbearbeiter beantragt werden. Wichtig in beiden Fällen ist, dass der Antrag vor der Existenzgründung eingereicht wird und, dass es sich bei der angestrebten Tätigkeit um eine hauptberuflich ausgeübte Arbeit handelt.

Achtung: Zwar hat jeder Gründer, der sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, Anspruch auf die Jungunternehmerförderung der Agentur für Arbeit, doch die Entscheidung darüber, ob einem Antrag stattgegeben wird, liegt allein im Ermessen des jeweils zuständigen Sachbearbeiters. Es besteht bereits seit 2012 kein Rechtsanspruch mehr auf die Bewilligung der beiden Zuschüsse.


Hier sind die wichtigsten Eckdaten zum Einstiegsgeld und Gründungszuschuss auf einen Blick:

Zuschussart Einstiegsgeld Gründungszuschuss
Bezugsdauer max. 24 Monate max. 15 Monate
Leistungshöhe individuell 300 €
Besonderheiten kein steuerpflichtiges Einkommen Restanspruch auf ALG I von mind. 150 Tagen

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Kredite der KfW als Jungunternehmerförderung nutzen

Wer keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld hat, kann sich z. B. an die KfW wenden, um beim Start in die Selbstständigkeit finanziell gefördert zu werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet mit ihren ERP-Fördermodulen drei Förderprogramme für Existenzgründer und Jungunternehmer an. Die Jungunternehmerförderung der KfW-Bankengruppe richtet sich sowohl an Existenzgründer als auch an junge, bereits bestehende Unternehmen, die noch keine drei bzw. fünf Jahre am Markt vertreten sind. Dabei werden folgende Programme unterschieden:

  • ERP – Kapital für Gründung: Existenzgründer und Unternehmen im Alter von unter 3 Jahren
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld: Existenzgründer und Unternehmen im Alter von unter 5 Jahren
  • ERP-Gründerkredit – Universell: Existenzgründer und Unternehmen im Alter von unter 5 Jahren

Alle Kredite können über die jeweilige Hausbank beantragt werden und zeichnen sich durch äußerst attraktive Zinssätze aus. Darüber hinaus können junge Unternehmen und Gründer tilgungsfreie Jahre vereinbaren, was eine Existenzgründung enorm erleichtert. Mit dem KfW-Startgeld z. B. erhalten Gründer und Jungunternehmer einen Kredit, mit dem sie u. a. die Anschaffung von Maschinen, Personalkosten oder Marketingmaßnahmen finanzieren können. Bis zu 100.000 Euro können beantragt werden, wobei in aller Regel 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt werden. Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell können sogar Vorhaben im Ausland zinsgünstig und mit bis zu 25 Millionen Euro unterstützt werden. Tipp: Diese Förderung für Jungunternehmer kann auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Das Fördergeld aus Kapital für Gründung wiederum dient dazu, ein Unternehmen einzurichten und dieses zu betreiben. Man erhält bis zu 500.000 Euro, allerdings sind mindestens 10 % eigene Mittel erforderlich, um diese Jungunternehmerförderung zu erhalten.

Welcher Kredit für wen geeignet ist, lässt sich am besten in Kooperation mit einem erfahrenen Steuer- oder Unternehmensberater herausfinden. Denn jede Gründung bzw. jedes Unternehmen muss stets ganz individuell betrachtet werden. Alle Kredite und Zuschüsse haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, die ein solcher Berater sehr gut kennt und aufgrund seiner Erfahrung den richtigen Weg weisen kann.

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