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Was man über die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA wissen muss

Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an bereits bestehende Unternehmen. Zum Jahr 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen umgestaltet und fasst nun mehrere Förderprogramme zusammen. Wer eine Existenzgründerberatung in Anspruch nehmen und sich deren Förderung sichern will, muss die neue Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen. Diese umfasst vier bisherige Förderprogramme, zu denen u. a. das KfW-Gründercoaching bzw. das Gründercoaching Deutschland sowie die Turn-Around-Beratung der KfW zählen. Zuständig für diese neue Förderung ist nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anders als beim KfW-Gründercoaching können mit dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows jedoch keine Existenzgründer sowie Freiberufler bestimmter Branchen unterstützt werden.

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Wer kann die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen?

Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an die folgende Zielgruppe:

  • Jungunternehmen (weniger als zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter)

Antragsberechtigt sind dabei lediglich Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzliche Kriterien erfüllen und dürfen beispielsweise keine Insolvenz angemeldet haben. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen bei der Antragsberechtigung für die Förderung unternehmerischen Know-hows: Unternehmen und Angehörige freier Berufe bestimmter Branchen (darunter Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Buchprüfung und Steuerberatung), gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen beispielsweise sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Welche Beratungen werden gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung unternehmerischen Know-hows umfasst grundsätzlich zwei Arten von Beratungen: allgemeine und spezielle Beratungen. Erstere beschäftigen sich überwiegend mit Fragen u. a. wirtschaftlicher, personeller und finanzieller Natur bezogen auf die Unternehmensführung. Letztere hingegen richten sich an Unternehmen, die beispielsweise von Frauen oder Migranten/-innen geführt werden, zur Fachkräftegewinnung oder zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen. Auch in Schwierigkeiten geratene Unternehmen können unter Umständen gefördert werden, wenn sie z. B. eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Anspruch nehmen.

Auf der anderen Seite gibt auch eine Reihe nicht förderfähiger Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden oder u. a. folgende Inhalte haben:

  • überwiegend Rechts- oder Versicherungsfragen
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen
  • Vermittlungstätigkeiten
  • Vertrieb/Verkauf von Gütern und Dienstleistungen des Gesundheitswesens

Die Förderhöhe ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: Zum einen ist die sogenannte Bemessungsgrundlage relevant und zum anderen der Standort des Unternehmens. Bei der Bemessungsgrundlage handelt es sich um die maximal förderfähigen Beratungskosten, deren Höhe vom Alter des Unternehmens abhängt. Die Fördersätze fallen ebenfalls unterschiedlich aus: Grundsätzlich betragen die Fördersätze 50 %; in den neuen Bundesländern (ausgenommen Berlin und Region Leipzig) liegt der Födersatz hingegen bei 80 %, während dieser in der Region Lüneburg wiederum 60 % beträgt. Bei förderfähigen Unternehmen in Schwierigkeiten werden unabhängig vom Alter und Standort sogar 90 % der Kosten bezuschusst.

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Wer die Förderung unternehmerischen Know-hows erhalten möchte, sollte sich zunächst umfassend informieren. Idealerweise wendet man sich hierfür an einen Experten, welcher z. B. ein auf dieses Thema spezialisierter Unternehmensberater sein kann. Dieser kann nicht nur im Voraus sagen, ob ein Anspruch auf die Förderung unternehmerischen Know-hows besteht, sondern auch die Höhe des Zuschusses bestimmen.

Wie kann die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragt werden?

Der Antrag auf die Förderung unternehmerischen Know-hows erfolgt über die Antragsplattform des BAFA: Dabei ist das Unternehmen selbst der Antragsteller und der Zuwendungsempfänger. Nachdem der Antrag bei der BAFA eingegangen ist und geprüft wurde, erhält das Unternehmen ein Informationsschreiben bei positiver Entscheidung. Achtung: Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf ein Beratungsvertrag geschlossen und folglich mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist außerdem vor der Antragstellung die Teilnahme an einem kostenlosen Informationsgespräch mit einem der Regionalpartner verpflichtend.

Die Wahl des Beraters ist dem Unternehmen grundsätzlich freigestellt, allerdings müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der BAFA anerkannt zu werden. Wer einen Antrag auf die Förderung unternehmerischen Know-hows stellen möchte, sollte sich daher im Voraus darüber informieren, ob der gewählte Berater die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

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