So können Gründer mit dem KfW-Startgeld in die Selbstständigkeit starten
Bund und Länder unterstützen oft Jungunternehmer und Existenzgründer mit besonders zinsgünstigen Darlehen bei der Gründung. Eine sehr bekannte Darlehensvariante ist das sogenannte KfW-Startgeld – ein Kredit der KfW-Bankengruppe, der sich an Existenzgründer richtet. Mit diesem Darlehen können sowohl Investitionen getätigt als auch Betriebsmittel sowie Unternehmen oder Unternehmensteile erworben werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die jeder Gründer kennen sollte, der den ERP-Gründerkredit – Startgeld beantragen will. Wichtig ist jedoch: Diese Förderung muss wie auch jedes Darlehen bei der Hausbank zuerst beantragt werden. Über die Bewilligung entscheidet die KfW – wer schon vorab wissen will, ob die notwendigen Voraussetzungen für den Kredit vorliegen, kann sich auch beispielsweise an einen Unternehmens- oder Steuerberater wenden.
Die Förderung kann für viele Vorhaben beantragt werden
Wer das Startgeld der KfW beantragen will, muss also gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese betreffen nicht nur den Gründer selbst, sondern natürlich auch das Unternehmen. Denn gefördert wird u. a. Folgendes:
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Personal
- Marketingmaßnahmen
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Maßnahmen und Anschaffungen, die von der Förderung durch den ERP-Kredit ausgenommen sind. Dazu zählen u. a.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,
- Anschlussfinanzierungen und
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Wer kann das KfW-Startgeld erhalten und wie hoch ist die Förderung?
Ob Jungunternehmer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler oder Existenzgründer allgemein – sie alle können mit dem KfW-Startgeld gefördert werden. Auch junge Unternehmen, die noch keine fünf Jahre auf dem Markt sind, können von der KfW mit dem ERP-Gründerkredit gefördert werden. Darüber hinaus können nicht nur hauptberuflich, sondern auch nebenberuflich selbstständige Unternehmer die Förderung beantragen.
Ausgezahlt werden in aller Regel 100 % des Kreditbetrages, wobei die Auszahlungshöhe bei maximal 100.000 Euro liegt. Handelt es sich um eine Gründung im Team, kann jeder der Gründer bis zu 100.000 Euro beantragen. Die Rückzahlung des KfW-Startgeldes ist so geregelt, dass z. B. tilgungsfreie Jahre vereinbart werden können, wobei in dieser Zeit nur Zinsen gezahlt werden müssen. Danach fallen monatliche Raten in gleicher Höhe an, die zuzüglich Zinsen zu zahlen sind.
KfW-Startgeld beantragen – so einfach geht’s
Um den ERP-Kredit zu beantragen, kommt der Gründer um seine Hausbank nicht herum. Dort erhält er alle notwendigen Unterlagen, die dann bei der KfW eingereicht werden. Zunächst muss die Hausbank entscheiden, ob sie im Einzelfall als Finanzierungspartner auftreten will. An dieser Stelle ist es hilfreich, einen gut vorbereiteten Businessplan vorzuzeigen. Wer hierbei Hilfe benötigt, kann sich an einen Experten wie beispielsweise einen Steuerberater wenden. Es lohnt sich durchaus, insbesondere für den Zahlenteil des Businessplans einen Steuerfachmann hinzuzuziehen. Ist die Hausbank einverstanden, wird der Kreditantrag an die KfW weitergeleitet und von dieser geprüft. Über das Ergebnis wird die Hausbank informiert, erst dann wird der Darlehensvertrag über das KfW-Startgeld geschlossen und es kann mit dem Gründungsvorhaben begonnen werden.