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Was kann in welchem Umfang mit dem Innovationsgutschein gefördert werden?

Mit dem Innovationsgutschein können Aufwendungen in unterschiedlicher Höhe zurückerstattet werden. Sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer bieten meist kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch Freiberuflern, Gründern und Firmen des Handwerks Förderhilfen als Zuschüsse und Darlehen an. Eine Förderart ist der sogenannte Innovationsgutschein. Wie der Name dieses Förderprogramms bereits verrät, werden damit Innovationen sowie Innovationsberatung zu unterschiedlichen Themen finanziell unterstützt. Damit werden nicht nur bereits bestehende Unternehmen unterstützt, sondern auch Existenzgründer. Die Voraussetzungen für den Zuschuss, Antragsberechtigte sowie die Förderhöhe können dabei von Bundesland zu Bundesland variieren und sind außerdem vom Innovationsgutschein des Bundes (go-Inno) zu unterschieden.

Das Wichtigste über den Innovationsgutschein des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Innovationsgutschein (go-Inno) ausschließlich Innovationsberatung, mit dem Ziel, die Innovationskompetenz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie des Handwerks zu erhöhen. Das abgedeckte Beratungsspektrum ist dabei sehr breit gefächert: Unternehmen können in unterschiedlichsten Bereichen gefördert werden, sei es Beratung zu Fördermöglichkeiten von Ländern und der Europäischen Kommission oder zur Unterstützung von konkreten Produktinnovationen. Während bei diesem Innovationsgutschein noch bis Ende 2015 zwei Module unterschieden wurden, kann mittlerweile nur noch eins weiterhin beantragt werden, und zwar das Fördermodul go-Innovativ.

Grundsätzlich sind Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten förderberechtigt, die ihren Standort in der Bundesrepublik haben sowie deren Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme 20 Millionen Euro nicht übersteigt. Generell ist die Förderung nicht auf beispielsweise bestimmte Produkte oder Branchen beschränkt, dennoch sind gewisse Branchen wie z. B. Landwirtschaft und Fischerei von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen. Bezuschusst werden ausschließlich Aufwendungen für externe Beratungskosten, wobei eine Kostenerstattung von bis zu 50 % möglich ist. Wichtig: Die Beratung darf nur von einem autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden, andernfalls haben Unternehmen keine Chance auf die Erstattung ihrer Kosten. Die Beratungsleistungen können unterschiedlichste Inhalte haben und sich mit den Themen Potenzialanalyse über Realisierungskonzepte und bis hin zur Marktreife der Innovation beschäftigen. Ob die Förderung per Innovationsgutschein im Individualfall infrage kommt, kann sich z. B. im Vorhinein bei einem Unternehmensberater oder Steuerfachmann informieren.

Innovationsgutscheine der Länder: Nicht alle unterstützen Innovationen

Von insgesamt 16 Bundesländern bieten gerade mal drei die Förderung von Innovationen durch den Innovationsgutschein an. Dazu zählen das Land NRW, Bayern sowie Baden-Württemberg. Bei allen drei variieren z. B. die Förderhöhe und -sätze, die einzelnen Fördermodule sowie die antragsberechtigten Unternehmer. Während von den restlichen Bundesländern Brandenburg und Hessen Innovationsförderung in Form von Innovationsfonds bzw. einer geförderten Technologie- und Innovationsberatung anbieten, gibt es vom Rest keine derartige Unterstützung.

Wenn der Innovationsgutschein nicht infrage kommt, können oft alternative Fördermöglichkeiten genutzt werden. Welche das sind, lässt sich am schnellsten mit unserem Fördermittelcheck herausfinden.


Der Innovationsgutschein des Landes Bayern setzt sich aus zwei Programmen zusammen, die ganz einfach 1 und 2 als Zusatzbezeichnung haben. Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, Freiberufler sowie Existenzgründer. Die Fördersätze in Bayern können bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 30.000 Euro. In Baden-Württemberg gibt es wiederum vier Förderprogramme, die die Zusatzbezeichnungen A, B, B Hightech und C tragen. Mit dem Innovationsgutschein in Baden-Württemberg werden kleine und mittelständische Unternehmen sowie innovative Gründer finanziell unterstützt, die maximale Förderhöhe in diesem Bundesland beträgt aber nur 20.000 Euro und hängt vom Programm ab.

Mit dem Innovationsgutschein des Landes NRW können nur kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition gefördert werden. Bei der Förderung handelt es sich ebenfalls um eine Rückerstattung, z. B. von Kosten für externe wissenschaftliche Beratung in der Vorgründungsphase (Programm B), aber auch Aufwendungen für umsatzorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Programm F+E). In NRW werden mit dem Innovationsgutschein grundsätzlich bis zu 50 % der Kosten erstattet, wobei bei kleinen Unternehmen sogar maximal 80 % der Aufwendungen vom Land NRW übernommen werden.

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