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Wissenswertes zum Nebengewerbe: Das müssen Gründer wissen!

Ob Student oder Arbeitnehmer – jeder kann ein Nebengewerbe anmelden. Wer in Deutschland ein Nebengewerbe betreiben will, muss dieses auch anmelden. Als Nebengewerbe gilt eine nicht hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit, deren Wochenarbeitszeit die Grenze von 20 Stunden nicht überschreitet. Diese Variante der Existenzgründung eignet sich hervorragend für alle, die sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen wollen, z. B. um zu testen, ob eine hauptberufliche Selbstständigkeit überhaupt realistisch ist. Wer ein Nebengewerbe anmelden will, muss dabei genauso vorgehen wie bei einer üblichen Gewerbeanmeldung. Doch ob Haupt- oder Nebengewerbe – die Kosten für die Gewerbeanmeldung fallen in beiden Fällen gleich hoch aus und variieren nur in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform. Dennoch unterscheidet sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit von der hauptberuflichen. Worauf Gründer bei einem Nebengewerbe achten sollten und wie sich eine solche Beschäftigung vor allem steuerlich auswirkt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

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Wer kann ein Nebengewerbe anmelden und was gilt es zu beachten?

Meldet man ein Nebengewerbe an, geht man in vielen Fällen einer anderweitigen hauptberuflichen Tätigkeit nach. So liegt es nahe, dass man seinen Arbeitgeber über das geplante Nebengewerbe informiert. Achtung: Man sollte mit dem Nebengewerbe keine Konkurrenz seinem Arbeitgeber machen, dann dürfte dieser auch kein Problem damit haben. Anders verhält es sich bei Beamten: Für diese besteht eine generelle Anzeigepflicht, wobei manche Nebentätigkeiten sogar genehmigungspflichtig sind. Auch Arbeitslose können ein Nebengewerbe anmelden. Für sie gelten wiederum andere Pflichten: Zwar muss auch in diesem Fall das Nebengewerbe beim zuständigen Fallmanager bzw. Sachbearbeiter angezeigt werden, eine Genehmigung benötigen Arbeitslosengeld-Empfänger jedoch nicht. Allerdings ist hier die Obergrenze schon bei 15 Arbeitsstunden pro Woche erreicht und es bleiben lediglich 165 Euro anrechnungsfrei.

In puncto Krankenversicherung müssen sich Gründer, die ein Nebengewerbe betreiben wollen, kaum Gedanken machen. Grundsätzlich haben zwar alle Existenzgründer die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. In der Regel bleiben Nebengewerbetreibende jedoch über den Arbeitgeber, bei welchem sie ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit nachgehen, gesetzlich versichert. Die Wahlfreiheit in Bezug auf die Krankenversicherung hat der Nebengewerbetreibender erst bei Einkünften, die die Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Achtung: Wer ein Nebengewerbe angemeldet hat und gesetzlich krankenversichert ist, muss höhere Versicherungsbeiträge zahlen, da diese vom Einkommen abhängen. Erst wenn die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird, zahlt man einen Maximalbetrag.

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Nebengewerbe und Steuern: Gibt es Unterschiede zum Hauptgewerbe?

Ein Nebengewerbe hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsbeiträge, sondern auch auf die Steuern. In den meisten Fällen wird man die sogenannte Kleinunternehmerregelung anwenden können, die zunächst beim jeweils zuständigen Finanzamt beantragt werden muss. Damit reduzieren Nebengewerbetreibende den Bürokratieaufwand, indem z. B. die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt. Doch ob hauptberuflich selbstständig oder Gründer im Nebengewerbe – Steuern muss jeder zahlen. Deshalb müssen auch diejenigen, die ein Nebengewerbe betreiben unter Umständen mehrere Steuererklärungen machen und auch buchhalterische Aufgaben stehen stets auf der Agenda. Den Umfang der abzugebenden Unterlagen, die zu zahlenden Steuern sowie die jeweiligen Fristen für die Abgabe/Zahlung entsprechen der gewählten Unternehmensform. Ob man hauptberuflich selbstständig ist oder im Nebengewerbe – das spielt in puncto Steuer keine Rolle.

Wer ein Nebengewerbe betreibt und noch keinen Steuerberater des Vertrauens hat, sollte sich überlegen, die anfallenden Arbeiten in Sachen Steuern an einen geeigneten Steuerexperten abzugeben. Natürlich ist das Beauftragen eines Steuerberaters mit Kosten verbunden, doch sie sind es wert, weil man mehr Zeit für das Nebengewerbe oder eben Freizeit gewinnen kann, da der zeitaufwändige bürokratische Teil wegfällt.

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