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So können Kosten bei einer UG-Gründung gespart werden

Es gibt eine Möglichkeit, mit der sich die Kosten für eine UG-Gründung reduzieren lassen. Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich schon vor der Gründung Gedanken über mögliche Kosten seines Vorhabens machen. Das gilt auch für diejenigen, die eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen wollen. Bei einer UG handelt es sich nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern um eine Sonderform der GmbH: Somit lassen sich auch die Kosten für eine UG-Gründung nach denselben Vorschriften wie bei der Gründung einer GmbH bestimmen. Kurz gesagt heißt das, dass ein Notar notwendig ist und für dessen Dienste Kosten nach dem Kostenverzeichnis GNotKG (Notar- und Gerichtskostengesetz) anfallen. Diese Kosten sind abhängig vom Gegenstandswert und damit vom Stammkapital der UG. Hierbei tut sich eine Besonderheit auf: Man rechnet mit einem Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro, obwohl eine UG-Gründung schon mit einem Mindestkapital von nur einem Euro möglich ist. Allerdings bietet diese Rechtsform eine Möglichkeit, die für eine UG-Gründung erforderlichen Kosten zu reduzieren.

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Kosten, mit denen UG-Gründer rechnen müssen und wie sich hier sparen lässt

Im Grunde benötigt man für die Gründung einer UG einen notariell beurkundeten Gründungsbeschluss inklusive eines Gesellschaftsvertrags, einen Gesellschafterbeschluss, eine Gesellschafterliste sowie eine Handelsregisteranmeldung – genau wie bei einer GmbH. Damit können die Kosten für die UG-Gründung bei 700 bis 800 Euro liegen und sich wie folgt zusammensetzen: Je nach Anzahl der Gesellschafter fällt eine Notargebühr von mindestens 125 Euro an, für die Geschäftsführerbestellung werden mindestens 250 Euro verlangt und für den Handelsregistereintrag fallen mindestens 100 Euro an. Hinzu kommt meist eine pauschale Gebühr für Post- und Telekommunikationskosten des Notars von mindestens 20 Euro, eine Pauschalgebühr von 150 Euro für das Registergericht und schlussendlich noch die 19 % Umsatzsteuer für die Notarkosten. Die UG-Gründung fällt damit nicht besonders günstig aus. Doch die Gründungskosten lassen sich erheblich reduzieren, wenn man nur auf eine Sache verzichtet – nämlich auf den Gesellschaftsvertrag.

Die Unternehmergesellschaft bietet Gründern eine Alternative zum Gesellschaftsvertrag: Gründet man allein oder mit maximal drei Gesellschaften, kann man an dessen Stelle ein sogenanntes Musterprotokoll wählen. Dieses bietet zwar im Hinblick auf die Kosten einen Vorteil, allerdings ist dieser auch an einige strikte Vorschriften geknüpft. So müssen UG-Gründer z. B. auf individuelle Vereinbarungen und Regelungen für Geschäftsführer und Gesellschafter verzichten. Im Hinblick auf die Kosten, die man bei der Gründung der UG auf diese Weise sparen würde, kann sich der Verzicht aber unter Umständen lohnen. Ob ein Mustervertrag sinnvoll ist, sollte vor der Gründung am besten mit einem Steuerberater im Rahmen einer Existenzgründerberatung besprochen werden.

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So hoch fallen die Kosten bei einer UG-Gründung mit Mustervertrag aus

Kommt eine Gründung mit dem Musterprotokoll infrage, richten sich die Notarkosten nicht nach dem Mindestgeschäftswert, sondern nach dem tatsächlichen Stammkapital der Unternehmergesellschaft. Im Klartext heißt dies: Bei einem Stammkapital von beispielsweise einem Euro, beträgt die Gebühr lediglich 15 Euro anstelle von 125 Euro. Wie es sich bei höherem Stammkapital verhält, kann der GNotKG entnommen oder ganz einfach in einem Gespräch mit einem Steuerberater geklärt werden. Bis zu einem Stammkapital von 7.000 Euro zahlt man eine Mindestgebühr für die Beurkundung des Gründungsbeschlusses mit Geschäftsführerbestellung, die z. B. bei nur einem Gesellschafter 60 Euro beträgt. Außerdem bedarf es in diesem vereinfachten verfahren mit Musterprotokoll keiner extra Gesellschafterliste.

Die Handelsregisteranmeldung verursacht Notarkosten in Höhe von mindestens 45 Euro, beim Registergericht betragen die Kosten auch bei der UG-Gründung mit Musterprotokoll pauschal 150 Euro. Zum Schluss kommen noch die 19 % Umsatzsteuer sowie Kosten für Auslagen des Notars. Summa summarum kommt man bei der Gründung einer UG im einfachen Verfahren auf Kosten von ca. mindestens 280 Euro zuzüglich der vom Stammkapital abhängigen Notargebühr sowie der 19 % Umsatzsteuer. Gründer sollten jedoch nicht nur den Kostenfaktor vor Augen haben, sondern auch sicher sein, dass das Musterprotokoll ihnen keine Nachteile bietet.

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