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Kleingewerbe anmelden: So wird es gemacht!

Wer ein Kleingewerbe anmelden will, muss zu vielen Ämtern. Als Unternehmensgründer ist man dazu verpflichtet, sich je nach Gewerbe bei verschiedenen Ämtern zu melden. Welche Ämter das sind, hängt davon ab, ob es sich z. B. um ein Handelsgewerbe, einen Handwerksbetrieb oder um einen freien Beruf handelt. Darüber hinaus gibt es das sogenannte Kleingewerbe. Wer ein Kleingewerbe anmelden muss, wird auch nicht drumherum kommen, zahlreiche Ämter rechtzeitig zu kontaktieren, um sein Gewerbe betreiben zu können. Aber welche Unternehmen zählen überhaupt zum Kleingewerbe und was genau ist nötig, um ein Kleingewerbe anmelden zu können? Diese Fragen werden wir in diesem Text klären.

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Was ist ein Kleingewerbe und wer kann dieses anmelden?

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, das einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erfordert nämlich eine Buchhaltung gemäß § 238 HGB sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB. Damit ist der Kleingewerbetreibende ein Unternehmer, aber er ist kein Kaufmann im Sinne des §1 HGB. Ein Kleingewerbe können nur natürliche Personen betreiben, weshalb Einzelunternehmen zum Kleingewerbe zählen. Schließen sich jedoch mindestens zwei Personen zusammen und gründen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), so gelten auch sie als Kleingewerbetreibende.

Kleingewerbe anmelden: So geht es!

Wichtig: Wer ein Kleingewerbe anmelden will, muss in der Regel dem gleichen Ablauf folgen, wie bei der Gründung einer GmbH oder eines Unternehmens einer anderen Rechtsform. Was bei der Anmeldung eines Kleingewerbes jedoch entfällt, ist der Eintrag im Handelsregister, da Kleingewerbetreibende keine Kaufleute sind. Wer ein Kleingewerbe anmelden will, muss zunächst zum Gewerbeamt bzw. in einigen Gemeinden zum Ordnungsamt, um einen Gewerbeschein anzufordern. Einige Gemeinden bieten dabei die Gewerbeanmeldung online an, andere wiederum bestehen auf einer Anmeldung in Papierform. Nach ihrer Gewerbeanmeldung erhalten Existenzgründer vom Finanzamt automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den sie ausgefüllt zurückschicken müssen. Des Weiteren wird ihnen eine eine Steuernummer zugeteilt.

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Wer ein Kleingewerbe mit Mitarbeitern betreiben will, muss auch diese anmelden. Hierfür müssen sich Gründer an das jeweilige Arbeitsamt wenden, um eine Betriebsnummer zu beantragen. Wichtig: Auch im Falle einer Betriebsübernahme ist es notwendig, eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Diese Nummer ist für die Kranken- sowie für die Sozialversicherung der Arbeitnehmer relevant. Apropos: Natürlich muss der Kleingewerbetreibende seine Mitarbeiter auch bei der Krankenkasse anmelden. Darüber hinaus ist eine Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Pflicht. Wichtig: Wenn es sich um einen Handwerksbetrieb für ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, muss man sein Kleingewerbe auch bei der zuständigen Handwerkskammer anmelden. Des Weiteren muss sich jeder Gewerbetreibende bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche anmelden, und zwar binnen einer Woche nach Unternehmensgründung.

Tipp: Wer ein Kleingewerbe anmelden will, sollte unbedingt darauf achten, der Weitergabe seiner bzw. ihrer Daten zu Werbe- und Informationszwecken zu widersprechen. Andernfalls wird man sich vor Werbeanrufen kaum retten können.

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