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Die wichtigsten Steuern für Selbstständige und was man darüber wissen muss

Welche Steuern fallen für Selbstständige an? Hier gibt es wichtige Informationen! Ob Existenzgründer oder erfahrene Unternehmer: In der Selbstständigkeit gehören Steuern zum Alltag, sodass sich Jeder Selbstständige auch mit dem Thema Steuern auseinandersetzen muss. Gerade als Unternehmer ist man in Deutschland zur Zahlung unterschiedlicher Steuern verpflichtet, die jedoch nicht alle für jeden verpflichtend sind. Über die zu entrichtenden Steuern sollte jeder Selbstständige gut Bescheid wissen, damit man nicht in unangenehme Situationen mit dem Finanzamt kommt. Auf der ganz sicheren Seite ist man aber natürlich immer dann, wenn man einen erfahrenen Steuerberater seines Vertrauens zurate zieht. Wir sind den Fragen nachgegangen, welche Steuern Selbstständige zahlen müssen, bei welchen Steuerarten es Ausnahmen gibt und welche Fristen beim Abführen der jeweiligen Steuern zu beachten sind.

Tipp vorab: In unserer downloadbaren Übersicht können alle wichtigen Infos zu den Steuern und den jeweiligen Fristen direkt eingesehen werden.

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Wichtigste Steuern für Selbstständige bei Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen Einzelunternehmer, Kaufleute, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Zu den wichtigsten Steuern für Selbstständige der Personengesellschaften zählen

  • die Einkommenssteuer,
  • die Gewerbesteuer,
  • die Vorsteuer
  • und die Umsatzsteuer.

Da Personengesellschaften nicht zu juristischen Personen gehören, verhält es sich bei der Einkommenssteuer so, dass nicht die jeweilige Gesellschaft zur Einkommenssteuer veranlagt wird, sondern ihre einzelnen Gesellschafter. Diese Steuer wird zunächst im Voraus alle drei Monate gezahlt. Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss der Gewinn der Gesellschaft festgestellt und den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet werden. Letztere müssen den ermittelten Gewinn in ihrer eigenen Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern. Der Steuersatz ist dabei progressiv angelegt, das bedeutet, dass die Steuer umso höher ausfällt, je höher der Gewinn ist. Zusätzlich fällt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf diese Steuer für Selbstständige an.

Die Gewerbesteuer muss von allen Gewerbetreibenden aus der Dienstleistungs-, Handels-, Industrie- und Handwerkbranche entrichtet werden. Eine Ausnahme stellen Angehörige freier Berufe sowie in der Landwirtschaft tätige. Die Gewerbesteuer ist auf die Einkommenssteuer anrechenbar und es gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Es ist im Grunde genommen eine Gewerbeertragssteuer, denn die Höhe der Steuer ist von Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängig.

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Weitere Steuern für Selbstständige stellen die Vor- und die Umsatzsteuer dar. Zur Abführung einer Umsatzsteuer ist grundsätzlich jeder Selbstständige verpflichtet, jedoch gibt es hier Ausnahmen. Freiberufler in Heilberufen oder Kleingewerbetreibende zum Beispiel sind von der Zahlung einer Umsatzsteuer befreit. Während der reguläre Umsatzsteuersatz bei 19 % liegt, fällt bei Berufen, wo es um die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von das Urheberrechtsgesetz betreffenden Rechten geht, der reduzierte Umsatzsteuersatz von nur 7 % an. Gezahlt wird die Umsatzsteuer stets zum 10. des Folgemonats im monatlichen oder vierteljährlichen Turnus. Unternehmer beziehen meist Leistungen oder Waren Dritter, um ihre eigenen Leistungen oder Waren anbieten zu können, wofür ihnen ebenfalls eine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Diese Beträge können als sogenannte Vorsteuer geltend gemacht werden, indem sie mit der vom Unternehmer selbst zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet werden. Tipp: Die Vorsteuer ist insbesondere für Existenzgründer aufgrund der Gründungsinvestitionen von Bedeutung.

Kapitalgesellschaften: Diese Steuern fallen für Selbstständige an

Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). In puncto Steuern müssen Selbstständige mit einer Kapitalgesellschaft eine weitere Steuer zahlen, und zwar die Körperschaftssteuer. Diese Steuer wird auf den Gewinn der Gesellschaft angerechnet und beträgt 15 %. Zusätzlich zu den Steuern müssen Selbstständige einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftssteuer zahlen. Bei Gewinnausschüttungen fällt außerdem eine Abgeltungssteuer an. Diese beträgt 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, welcher auf die Steuer erhoben wird. Wichtig: Seit 2015 wird außerdem automatisch die Kirchensteuer von der Abgeltungssteuer einbehalten. Weiterhin gehören die Umsatz- und die Vorsteuer zu den wichtigen Steuern für Selbstständige bei Kapitalgesellschaften.

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