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Sind die Kosten für Zahnersatz steuerlich absetzbar?

Ob Zahnersatz steuerlich absetzbar ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In der Regel gibt es Zuschüsse von der Krankenkasse, den Rest müssen Betroffene selbst übernehmen. Eine Lösung sind die außergewöhnlichen Belastungen.

Der Zahnersatz ist meist steuerlich absetzbar. Zahngesundheit ist für viele Menschen nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein finanzielles Thema, denn benötigt man Zahnersatz in Form von Prothesen, Brücken oder Kronen, ist das nicht gerade günstig und die Krankenkasse übernimmt meist nur einen Teil der Kosten. Wie sieht es also aus, wenn man als Patient selbst für den Zahnersatz aufkommt? Sind die Kosten für den Zahnersatz steuerlich absetzbar? Und wie genau kann man Kronen, Brücken und Co. in der Steuererklärung absetzen?

Zunächst sollte geklärt werden, was überhaupt unter dem Begriff Zahnersatz zusammengefasst wird, um dann zu erläutern, wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aussieht. Grundsätzlich ist dabei das Ziel, wie das Wort schon sagt, fehlende Zähne zu ersetzen. Dazu gibt es unterschiedliche Maßnahmen und Arten der Behandlung. Worauf die Entscheidung fällt, hängt natürlich von der individuellen Krankengeschichte des Betroffenen ab. Hier ist eine professionelle Beratung des behandelnden Arztes das A und O. Auch die Kosten spielen bei der Wahl der Methode natürlich eine Rolle. Beim Zahnersatz wird in drei Kategorien unterschieden: festsitzend, herausnehmbar und kombiniert.

Ob Zahnersatz steuerlich absetzbar ist, lässt sich anhand einiger Kriterien ermitteln.

Je nach Versicherungsart ergeben sich Unterschiede

Nun gilt es noch etwas anderes zu klären, bevor sich erschließt, mit welchen Kosten es der Patient in Sachen Zahnersatz zu tun bekommt. Hierbei stellt sich die Frage nach der Versicherung. Denn Zahnersatz gehört inzwischen zu den am häufigsten nachgefragten Versicherungsleistungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 einen festgelegten prozentualen Anteil an den Behandlungs- und Materialkosten für Zahnersatz – es wird also nicht der gesamte Betrag übernommen. Wie hoch dieser sogenannte Festkostenzuschuss ausfällt, hängt allerdings nicht nur vom jeweiligen Befund, sondern auch von einer Bonuszahlung ab, die Versicherten gewährt wird, die regelmäßig beim Zahnarzt zur Vorsorge waren. Hat man keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, müssen die restlichen Aufwendungen für den Zahnersatz, ebenso wie zusätzliche Kosten für höherwertige Materialien oder ähnliches, selbst getragen werden.

Kosten für Zahnersatz – diese Möglichkeit gibt es
bei der Steuererklärung

Wer Zahnersatz steuerlich absetzbar machen möchte, muss ein paar Details beachten. Private Krankenkassen übernehmen von den Kosten, die für eine Zahnersatz-Behandlung anfallen, meist zwischen 40 und 80 %. Manchmal kann es sogar sein, dass 100 % übernommen werden. Diese Zahlen gelten im übrigen auch für die Material- und Laborkosten. Es ist grundsätzlich übrigens so, dass privat versicherte Patienten direkt mit ihrem Zahnarzt einen Leistungsvertrag abschließen. Sie begleichen dadurch selbst ihre Zahnarztrechnungen, können diese aber bei ihrer Versicherung einreichen. Nach Prüfung bekommen sie den vorgesehenen Anteil überwiesen.

In der Regel können also sowohl gesetzlich als auch Privatversicherte die Kosten für den Zahnersatz nicht absetzen. Jedoch gibt es eine Möglichkeit, wie er unter bestimmten Umständen doch in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Als außergewöhnliche Belastung können nämlich unter anderem Krankheitskosten abgesetzt werden, die im betreffenden Kalenderjahr entstanden und durch den Steuerzahler selbst getragen worden sind. Doch wann und wie kann man hier den Zahnersatz in der Steuererklärung genau ansetzen?

Ist Zahnersatz steuerlich absetzbar? Diese Regeln gelten!

Der Fiskus gibt hier je nach Lebenssituation und Einkommenshöhe bestimmte Berechnungsgrundlagen vor: Für einen Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Jahresbruttogehalt von beispielsweise 30.000 € werden 6 % des Gehaltes, also 1.800 €, als Grenze für außergewöhnliche Belastungen angesetzt. Fallen im Laufe eines Jahres z. B. 2.300 € für Zahnersatz an, können die 500 €, die über dieser Belastungsgrenze liegen, abgesetzt werden. Grundsätzlich bewegt sich besagte Grenze zwischen einem und sieben Prozent.

Die außergewöhnlichen Belastungen spielen beim Thema Medikamente absetzen eine große Rolle.

Da als außergewöhnliche Belastung auch andere Aufwendungen zählen, wie etwa Pflege- oder Bestattungskosten sowie Ausgaben für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte, sollten Steuerzahler beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung sehr sorgfältig prüfen, ob und in welcher Höhe sie hier Kosten geltend machen können. Wegen der Belastungsgrenze kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, bestimmte Maßnahmen bzw. die Rechnungsstellung in ein Kalenderjahr zu legen.

Hintergrund ist, dass die Belastungsgrenze in jedem Jahr neu erreicht werden muss. Gerade planbare Ausgaben sollten also so gelegt werden, dass sie so gebündelt wie möglich in ein und demselben Jahr anfallen. Denn auf diese Weise wird der Gesamtjahresaufwand erhöht und übersteigt leichter die individuell zumutbare Belastung. Erst dann ist z. B. der Zahnersatz steuerlich absetzbar. Im Zweifelsfall kann sich auch eine professionelle Steuerberatung lohnen, um Krankheitskosten und Zahnersatz möglichst steueroptimiert abzusetzen.

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