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Sind Versicherungen steuerlich absetzbar?

Viele Bundesbürger sind gegen etwaige Risiken des Alltags versichert. Beim Erstellen der jährlichen Einkommensteuererklärung stellt sich daher vielen die Frage, ob ihre Versicherungen steuerlich absetzbar sind. Wir klären auf.

Sind Versicherungen steuerlich absetzbar? Eine Absicherung gegen etwaige Risiken des Alltags ist vielen Bürgern in Deutschland wichtig – sei es durch eine Kranken-, Haftpflicht- oder Rentenversicherung. Ob für Privatpersonen oder selbstständige Unternehmer: Versicherungen können sehr sinnvoll sein und sind manchmal sogar Pflicht. Wer sich gegen etwaige Risiken abgesichert hat, fragt sich bei der jährlichen Einkommensteuererklärung oft, ob und in welchem Umfang diese Versicherungen steuerlich absetzbar sind.

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich lassen sich nicht alle Versicherungen steuerlich geltend machen. Privatpersonen können jedoch solche Aufwendungen zur Risikoabsicherung von der Steuer absetzen, die der Vorsorge dienen. Dazu zählen unter anderem die Kranken- und die Pflegeversicherung, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Zusatzversicherungen beispielsweise für den Zahnersatz. Darüber hinaus lassen sich viele Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzen.

Wer aus beruflichen Gründen eine Versicherung abschließen muss oder möchte, hat ebenfalls die Möglichkeit, einige davon in der Steuererklärung geltend zu machen. Zu absetzbaren Versicherungen zählen dann z. B. eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung, jedoch für ausschließlich berufliche Unfälle, sowie eine Rechtsschutzversicherung, welche den Arbeitsrechtsschutz mit einschließt.

Einige Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind, auf einen Blick:

Es gibt Versicherungen, die nur in Teilen und nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu zählt z. B. die Kfz-Versicherung – es kann lediglich die Haftpflicht steuerlich geltend gemacht werden, nicht aber eine Kaskoversicherung. Selbiges gilt für Rechtschutzversicherungen: Diese sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn die Versicherung schließt das Arbeitsrecht mit ein. Dann sind nur Prämien für diesen Teil der Versicherung steuerlich absetzbar.

So werden Versicherungen von der Steuer abgesetzt

Abhängig davon, welches Risiko eine Versicherung abdeckt – privates oder berufliches –, werden die Prämien in der Steuererklärung eingetragen. Versicherungskosten lassen sich grundsätzlich als Werbungskosten oder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Unter Werbungskosten fallen alle Versicherungen, die der beruflichen Absicherung dienen. Alles, was zur privaten Vorsorge zählt, kann unter Sonderausgaben angegeben werden.

Ein Steuerberater kann bei der Frage danach helfen, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind. Besonders wichtige bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen ist die Höhe der Sonderausgaben. Grundsätzlich kann jeder ledige Arbeitnehmer maximal 1.900 und jeder Selbstständige höchstens 2.800 € pro Jahr als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen. Das Problem dabei ist, dass diese Grenze oft schon durch die Jahresbeiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erreicht wird. Das hat zur Folge, dass weitere Versicherungen nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Bei Werbungskosten gilt ein Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1.000 €, der automatisch von den Einkünften abgezogen wird.

Beruflich bedingte Versicherungen als Werbungskosten absetzen

Bei Werbungskosten kann es etwas komplizierter sein, denn darunter fallen viele verschiedene Aufwendungen. Neben der Entfernungspauschale und Arbeitsmitteln können viele weitere Kosten, die mit dem Beruf zusammenhängen, von der Steuer abgesetzt werden. Aber welche Versicherungen kann man hier steuerlich absetzen? Zu prüfen ist zunächst der berufliche Zusammenhang. Wer unsicher ist oder alleine nicht weiterkommt, sollte sich besser an einen Steuerexperten wenden, um alle steuerlichen Vorteile genießen zu können. Es folgen einige als Werbungskosten absetzbare Versicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Arbeitsrechtschutzversicherung
  • beruflicher Teil der Unfallversicherung

Versicherungen richtig angeben

Wer gezahlte Versicherungsprämien in der Einkommensteuererklärung geltend machen will, benötigt dafür in Abhängigkeit von der Versicherung ggf. verschiedene Unterlagen. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann Versicherungsbeiträge in der Anlage AV angeben. Dafür muss dieses Formular komplett ausgefüllt werden. Die Summe der Beiträge kann der Bescheinigung nach § 92 EStG des Riester-Anbieters entnommen werden.

Ob Versicherungen steuerlich absetzbar sind, hängt von verschiedenen Dingen ab In der Anlage Vorsorgeaufwendungen sind die meisten Versicherungen steuerlich absetzbar. Dazu zählen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen und anderen Versicherungen. Prämien, die als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden können, erfasst man in der Anlage N. Betragen die Werbungskosten weniger als der Pauschalbetrag, kann auf die Eintragung der einzelnen Posten in der Steuererklärung verzichtet werden. Kommt man z. B. dank der Versicherungen über diesen Betrag, wirken sich die Prämien steuerlich aus.

Was außerdem zu beachten ist

Wenn Versicherungen steuerlich absetzbar sind, sollte man sie auch in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein einfacher Eintrag in den Formularen reicht dem Finanzamt jedoch nicht aus: Alle Posten müssen entsprechend belegt werden können. Für Versicherungsnehmer bedeutet es in erster Linie, dass sie über das Jahr alle Belege sammeln müssen. In der Regel ist es aber nicht viel, was benötigt wird, denn es genügen die Nachweise über geleistete Zahlungen, z. B. in Form von Kontoauszügen.

Bei Versicherungen, die nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden können, muss der absetzbare Beitrag herausgerechnet werden. Viele Versicherungen weisen jedoch die einzelnen Posten bereits auf der Rechnung auf, sodass die entsprechenden Beträge einfach abgelesen werden können. Alternativ kann man seine Versicherungsgesellschaft kontaktieren und um eine Aufteilung der Gesamtprämie in einzelne Teile bitten.

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