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Die 10 besten Steuertipps zum Nachmachen

Steuernsparen bedarf einer vorausschauenden Planung, ist aber gar nicht so schwer, wenn man ein paar Dinge beachtet. Wir liefern die besten Steuertipps aus den unterschiedlichen Lebensbereichen.

Mit unseren Steuertipps wird das Thema Steuern wieder spannend. Denn es gibt Möglichkeiten, zu sparen. Wer sich gerne mit Steuern beschäftigt, wird Steuerberater. Alle anderen setzen sich mit dem Thema eher ungern auseinander, da es als kompliziert und dröge gilt. Das stimmt in Teilen sogar, aber auf der anderen Seite gibt es auch Möglichkeiten, in diesem Bereich zu sparen. Wir haben hier die zehn besten Steuertipps zusammengestellt, die beweisen: Es ist gar nicht so schwer, an der ein oder anderen Stelle finanziell zu profitieren, wenn es sich um Steuern dreht.

1. Freiwillige Steuererklärung macht Sinn

Nicht jeder Bürger ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wenn jemand lediglich angestellt ist und beispielsweise keine Nebeneinkünfte hat, wie aus einer Nebentätigkeit oder der Vermietung einer Immobilie, ist die Steuererklärung für ihn keine Pflicht. Wann sie es ist, kann darüber hinaus von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Doch auch wenn keine Pflicht besteht, kann es dennoch sein, dass jemand viel abzusetzen hat und damit kann er auf eine hohe Erstattung hoffen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine freiwillige Steuererklärung anzufertigen und den Aufwand nicht zu scheuen. Diese kann man übrigens noch 4 Jahre später einreichen. Im besten Fall gibt es zur Belohnung Bares zurück.

2. Steuern sparen über Sachleistungen

“Lieber Chef, ich will mehr Geld.” Dieses Anliegen brennt vielen Angestellten unter den Nägeln. Statt einer Gehaltserhöhung können sich Arbeitgeber und Mitarbeiter aber auch auf gewisse Zuwendungen einigen. Denn diese sind steuerfrei und davon profitieren beide Seiten. Diese Sachleistungen können ganz unterschiedlich aussehen. Das reicht von Zuschüssen zum Jobticket und betrieblicher Altersvorsorge über Betriebsfeiern und Angebote zur Gesundheitsförderung bis hin zu Kindergarten- und Sportvereinzuschüssen. Diese sinnvollen Steuertipps für Arbeitgeber können auch den Arbeitnehmern viele Vorzüge bescheren.

3. Vermieten innerhalb der Familie

Bei eigenen und selbstgenutzten Immobilien gibt es ein paar nützliche Steuertipps. Der Traum vom Eigenheim ist wahr geworden und wenn der Kredit eines Tages abbezahlt ist, kann die Immobilie unbelastet genossen werden. Für viele Eltern steht fest: Eines Tages wird das Haus den Kinder überschrieben. Ein richtig guter Steuertipp ist es aber, die Immobilie nicht zu überschreiben, sondern an den Nachwuchs zu verkaufen – und das bereits, wenn die Eltern noch darin wohnen. Sie werden dann zu Mietern und die Kinder zu ihren Vermietern. Das macht vor allen Dingen Sinn, wenn größere Renovierungskosten nötig geworden sind. Als Vermieter können Kinder diese Aufwendungen nämlich steuerlich geltend machen. Damit das Ganze auch funktioniert, muss ein ordentlicher Mietvertrag zwischen Kindern und ihren Eltern geschlossen werden.

4. Geld verschenken mit Steuervorteil

Ein Leben lang gespart – und nun sollen die Jüngsten in der Familie etwas davon haben. Damit die ihre Zukunftspläne sorgenfrei in die Tat umsetzen können. Daher wollen Großeltern ihren Enkeln oftmals Geld schenken. 200.000 € sind dabei schenkungsteuerfrei – aber nur einmal in zehn Jahren. Auch für solche Vorhaben gibt es einen guten Steuertipp: Wollen Oma und Opa mehr Geld übertragen, gibt es die Möglichkeit, den Betrag erst den eigenen Kindern zukommen zu lassen. Die schenken es dann einfach ihren Kindern weiter – in einem solchen Fall sind 400.000 € steuerfrei. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Großvater das Vermögen erstmal der Großmutter schenkt und die es dann weiterreicht.

5. Nach dem Erbe des Hauses richtig agieren

Das Eigenheim ist verständlicherweise der ganze Stolz einer Familie und wenn es nicht nur gemietet, sondern gekauft ist, wollen die Besitzer sicherstellen, dass es einmal in gute Hände übergeht. Häufig sind es die eigenen Kinder, die die Immobilie erben sollen – damit das steuerfrei geschehen kann, gibt es eine wichtige Bedingung: Die Kinder müssen anschließend mindestens zehn Jahre dort wohnen. Mehrere Kinder müssen sich also vorab einigen, wer einzieht, da ein späterer Wechsel steuerliche Nachteile mit sich bringt. Außerdem wichtig: Der Einzug muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen – sonst sind Steuern fällig.

6. Kosten für das Studium rückwirkend von der Steuer absetzen

Unser Steuertipp 6 erklärt, wie die Kosten für ein Studium in der Steuererklärung angegeben werden können. Ein Studium verursacht Kosten, die nicht für jeden ohne weiteres zu tragen sind. Da ist es tröstlich, dass diese Kosten in der Steuererklärung angegeben werden können – und das nicht nur in dem Jahr, in dem die erste Festanstellung startet. Die Ausgaben können nämlich auch noch rückwirkend eingetragen werden. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof die Rückwirkung von vier auf sieben Jahre erhöht und genau daraus ergibt sich ein weiterer unserer Steuertipps. Es kann sich für Berufsanfänger durchaus lohnen, zu prüfen, ob sie noch etwas absetzen können. Sie beantragen dann in ihrer Steuererklärung im Mantelbogen eine Verlustfeststellung und geben die Anwendungen als Werbungskosten an. Hier können beispielsweise gekaufte Bücher, die Studiengebühren oder auch die Studentenwohnung aufgeführt werden. Das gilt übrigens nur für Zweitausbildungen, wie ein Masterstudium. Erstausbildungen können lediglich als Sonderausgaben angegeben werden und die sind bis maximal 6.000 € im Jahr abzugsfähig und dürfen nur in dem Jahr angegeben werden, in dem sie auch bezahlt wurden.

Auch zu den Kosten für die Ausbildung gibt es Steuertipps.

7. Modernisierung von Immobilien zeitig planen

Eine Immobilie zu besitzen, ist eine prima Kapitalanlage. Allerdings ist der Besitzer, bzw. der Vermieter auch in der Pflicht, diese Immobilie auf dem neuesten Stand zu halten. Sollten Sanierungen oder Modernisierungen nötig sein, empfiehlt es sich, diese in den ersten drei Jahren nach dem Kauf in Angriff zu nehmen. Denn die hier entstehenden Kosten können dann innerhalb von ein bis fünf Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aber nur dann, wenn diese Kosten ohne die Umsatzsteuer höchstens 15 % des Immobilienpreises ausmachen.

8. Steuertipp für die Gesundheitskosten

Eine Zahnspange für die Tochter, eine neue Brille für den Vater und die Oma muss nach einer unausweichlichen Hüft-OP erstmal ein paar Wochen in die Reha. Das alles sind Kosten, die eine Familie belasten. Doch auch hierzu gibt es einen prima Steuertipp, der sicherlich nicht allen geläufig ist: Wer in einem Jahr eh schon viele Ausgaben rund um die Gesundheit hatte, sollte im gleichen Jahr noch mehr teure Anschaffungen, wie Medikamente, Kontaktlinsen oder orthopädisches Schuhwerk machen. Denn erst wenn ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird, hilft der Staat – in Form von Steuerrückzahlungen. Denn wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Die persönliche Grenze kann man anhand einer Tabelle ganz leicht errechnen. Es muss immer ein Prozentsatz vom Einkommen berechnet werden. Wenn dieser Betrag im Jahr überstiegen wird, kann er abgesetzt werden.

Hilfreiche Steuertipps zu außergewöhnlichen Belastungen.

9. Richtig sparen und dabei gewinnen

Steuertipp 9: Sparen lohnt sich! Von den Gewinnen ist ein gewisser Teil sogar steuerfrei. Auch wenn das Sparbuch längst antiquiert ist, das Sparen selbst liegt nach wie vor im Trend. Wer Geld auf die Seite legt, profitiert auch in Hinblick auf Steuern, und zwar vom sogenannten Sparerpauschbetrag. Gemeint sind damit Dividenden sowie Zins- und Kursgewinne. Für Singles sind sie in Höhe von 801 € pro Jahr steuerfrei, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1602 €. Wichtig: Ab 2016 gilt das nur noch, wenn der entsprechenden Bank die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Diese ist nicht mit der häufig geläufigeren Steuernummer identisch. Gerade dann, wenn der Freistellungsauftrag vor 2011 erteilt wurde, sollten Sparer ihrer Bank die Steuer-ID dringend mitteilen. Für neuere Aufträge wurde sie hingegen automatisch erfasst.

10. Ausgaben für Handwerker überblicken

Der Handwerker musste die Heizungen im Haus reparieren, die Pflegekraft versorgte den bettlägerigen Ehepartner oder der Gärtner kümmert sich darum, dass der Garten gepflegt ist. All diese Kosten lassen sich als Handwerkertätigkeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Hierbei gibt es aber einen wichtigen Steuertipp: Für alle nachweisbaren Kosten in diesem Sektor kann eine Steuerermäßigung von maximal 20 % geltend gemacht werden. Daher sollte man die Ausgaben in diesem Sektor genau im Blick halten und wer merkt, dass er die Obergrenze erreicht hat, sollte weitere Ausgaben wenn möglich auf das nächste Jahr legen.

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