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Steuerbescheid prüfen – wie geht das?

Einige Wochen nach der Steuererklärung flattert der Steuerbescheid ins Haus. Den sollte man aber nicht einfach abheften, sondern besser sorgfältig prüfen. Denn auch dem Finanzamt unterlaufen hierbei Fehler. Wir erklären, worauf es bei der Prüfung zu achten gilt.

Den Steuerbescheid sollte man nicht nur abheften, sondern sorgfältig prüfen.Wer das oft lästige Thema Steuererklärung erfolgreich abgehakt hat, darf sich freuen: Bei fristgerechter Abgabe ist nach etwa fünf bis acht Wochen mit dem Steuerbescheid des Finanzamtes zu rechnen. Es lohnt sich durchaus, seine Erklärung früh fertig zu haben, denn wer zuerst abgibt, wird auch zuerst bearbeitet und kann sich demnach über eine besonders zeitige Rückmeldung freuen.

Unser -Tipp für Sie:
Am besten machen Steuerzahler ihre Steuererklärung elektronisch per ELSTER. Denn wenn die Erklärung auf diese Weise beim Finanzamt eintrifft, wird sie von den Beamten vor Ort bevorzugt bearbeitet.

Der Steuerbescheid zeigt genau, welche Steuerrückerstattung es für den Betreffenden gibt oder ob er Geld nachbezahlen muss – und in welcher Höhe. Es macht durchaus Sinn den Bescheid genau zu prüfen, denn der Bund der Steuerzahler hat ermittelt, dass statistisch gesehen jeder dritte Steuerbescheid Fehler enthält. Einsprüche, die der Steuerzahler einlegen kann, haben in vielen Fällen Erfolg. Aber dazu später mehr.

Wie ist der Steuerbescheid aufgebaut?

Erst einmal stellt sich die Frage, wie so ein Steuerbescheid überhaupt aussieht und wie er zu lesen ist. Der jährliche Einkommensteuerbescheid wird in der Regel per Post verschickt. Möglich ist auch das Versenden per Fax, falls dem Finanzamt die Faxnummer des Steuerzahlers vorliegt. Es handelt sich um einen mehrseitigen Brief, der immer gleich aufgebaut ist.

Der Steuerbescheid umfasst mehrere Seiten und kommt per Post zum Steuerzahler.

Seite 1 enthält die persönlichen Daten wie Adresse, Steuernummer und Bankverbindung. Außerdem ist hier bereits der Betrag vermerkt, den der angeschriebene Steuerzahler nachzahlen muss oder rückerstattet bekommt. Wenn eine Nachzahlung ansteht, findet sich auf der ersten Seite auch die Bankverbindung des Amtes mitsamt der Angabe des Datums, bis wann das Geld spätestens dort eingegangen sein muss.

Auf den Seiten 2 und 3 werden noch einmal alle Einkünfte aufgeschlüsselt. Hier wird dann auch dargelegt, wie es zu der Berechnung der Steuern kam. Sollte es hier zu Abweichungen gekommen sein, beispielsweise weil das Finanzamt bestimmte Ausgaben, die der Betroffene geltend machen wollte, nicht akzeptiert hat, muss der Beamte, der die Steuererklärung geprüft hat, dieses auf der letzten Seite des Bescheids begründen. So soll für den Steuerzahler ersichtlich werden, warum es überhaupt zu Abweichungen gekommen ist.

Wichtig:
Bei Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, sieht der Steuerbescheid übrigens etwas anders aus als gerade beschrieben. Das liegt daran, dass die Einkünfte des Ehemannes und die der Ehefrau zunächst einzeln aufgeschlüsselt werden, dann aber ein Gesamtbetrag ermittelt wird.

So prüft man den Steuerbescheid am einfachsten

Den Steuerbescheid zu prüfen, hat nichts damit zu tun, kleinlich oder übertrieben misstrauisch zu sein. Denn auch den Steuerbeamten unterlaufen Fehler und diese ausfindig zu machen, ist das gute Recht des Steuerzahlers, der ja seinerseits alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Bei der Prüfung geht man am besten strukturiert vor. Hier ist eine kleine Anleitung:

Formalien prüfen

Was banal klingt, ist durchaus sinnvoll, wenn es um die Frage geht, ob man den Steuerbescheid prüfen soll. Denn nur wenn die formalen Angaben stimmen, hat der Einkommensteuerbescheid Gültigkeit.

  • Ist der Empfänger richtig bezeichnet und stimmt die Bankverbindung?
  • Ist der Bescheid in der vierjährigen Festsetzungsfrist eingegangen? Denn wenn diese Frist abgelaufen ist, darf kein Steuerbescheid mehr erlassen werden.
  • Enthält der Bescheid Nebenbestimmungen wie Vorläufigkeitsvermerke oder einen Vorbehalt der Nachprüfung? Am allerbesten wendet man sich an einen Steuerberater, der abklärt, ob diese Nebenbestimmungen auch wirklich zulässig sind.

Materiell-rechtliche Prüfung

Bei der sogenannten materiell-rechtlichen Prüfung geht es bereits stärker in die Tiefe, denn man schaut sich die Zahlen an, die auf dem Einkommensteuerbescheid aufgeführt werden.

  • Liegt eine Abweichung zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung vor?
  • Ist die vorliegende Abweichung gerechtfertigt?

Der Steuerbescheid entscheidet darüber, ob die Ersparnisse wieder aufgefüllt werden.Wenn die Steuererklärung mithilfe eines Steuerprogramms angefertigt wurde, gibt es am Ende aller Eingaben eine Schätzung, wie hoch die Erstattung oder Nachzahlung ausfallen müsste. Stimmt der unter dem Punkt “Festsetzung” genannte Betrag damit überein? Oder gibt es eine Abweichung zu Gunsten oder Ungunsten des Betroffenen? Unabhängig davon, ob eine solche Abweichung vorliegt, empfiehlt es sich, die Prüfung des Bescheids fortzusetzen. Am besten vergleicht man alle aufgeführten Zahlen von oben nach unten mit der Vorausschau aus dem Steuerprogramm. Wer sich hierbei unsicher fühlt oder die Zeit nicht selbst investieren möchte, der sollte sich an einen Steuerberater wenden. Denn für den ist die Überprüfung der Zahlen ein routinierter Vorgang, wodurch er Abweichungen viel schneller durchschauen und einschätzen kann.

Besondere Aufmerksamkeit sollte man folgenden Punkten beimessen:

  1. Höhe der Einnahmen und Abzugsbeträge unter “Besteuerungsgrundlage” gegenüberstellen (hierunter fallen auch die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen)
  2. Sind die zutreffenden Freibeträge angesetzt worden?
  3. Wurden geleistete Einkommensteuervorauszahlungen oder einbehaltene Lohnsteuer zutreffend berücksichtigt?

Erläuterungen zu möglichen Abweichungen

Ist es nun tatsächlich zu Abweichungen gekommen, sind die “Erläuterungen zur Festsetzung” innerhalb des Steuerbescheids für Besteuerte besonders interessant. Das Finanzamt legt in diesen Erläuterungen dar, warum die Angaben von der gemachten Steuererklärung abweichen und welchen Umfang das hat. Hier wird übrigens auch angegeben, wenn noch Unterlagen bei der Behörde nachzureichen sind. Sollten dabei Fragen offen bleiben, lohnt es sich auf jeden Fall, beim Amt nachzufragen.

Wenn Steuerpflichtige nach eingehender Prüfung ihres Steuerbescheids der Meinung sind, dass die vorliegenden Abweichungen in der Form keine Berechtigung haben, gibt es die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Dieser muss allerdings innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden und sollte nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Was es darüber hinaus noch zu beachten gilt, wenn jemand Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid einlegen möchte, erklären wir hier.

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