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Was kostet ein Steuerberater? –
So findet man es heraus

Bei der Frage “Was kostet ein Steuerberater?” spielen viele Aspekte eine Rolle. Eine Gebührenverordnung gibt wichtige Anhaltspunkte. Wir wissen, an welchen Stellen jeder Steuerzahler sparen kann, wenn er sich Hilfe beim Berater holt.

Was kostet ein Steuerberater? – Diese Frage beschäftigt viele. Wer vor steuerrechtliche Aufgaben gestellt wird, kommt nicht selten an einen Punkt, sich zu fragen: Was kostet ein Steuerberater? Das gilt sowohl für Angestellte, Unternehmer und Freiberufler als auch für Rentner. Da das Steuerrecht umfangreich und kompliziert ist, lohnt sich in vielen Fällen der Rat eines Experten. Auch angehende oder bereits etablierte Unternehmer sollten sich an einen Steuerberater wenden. Dieser greift nicht nur tatkräftig unter die Arme, indem er die Erstellung von Jahresabschlüssen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die gesamte Buchführung übernimmt. Auch kann er sowohl Existenzgründern den richtigen Weg aufzeigen als auch bei der Unternehmensnachfolge oder in Krisenzeiten helfen.

Unser -Tipp für Sie:
Gewerbetreibende und Unternehmer können einen Teil der Steuerberatergebühren steuerlich geltend machen.

Möchte man die Frage “Was kostet ein Steuerberater?” beantwortet haben, muss man einen Experten mit dem konkreten Anliegen kontaktieren. Erst in einem persönlichen Erstgespräch lassen sich der Umfang, die Dauer sowie auch Ziele, die erreicht werden sollen, ganz klar ermitteln. Anhand dieser Informationen kann der Steuerberater die auf seinen Mandanten zukommenden Kosten besser einschätzen. Dieses Erstgespräch bieten viele Kanzleien kostenlos an.

Die Gebührenverordnung gibt klare Vorgaben zur Berechnung

Oft berechnen sich die Steuerberatergebühren aus dem Gegenstandswert. Viele Steuerberater rechnen jedoch auch einzelne Leistungen ab, zum Beispiel das Ausfüllen der Steuererklärung.

Unser -Tipp für Sie:
Wer Steuerberater-Kosten minimieren will, sollte dem Experten alle nötigen Unterlagen möglichst schon ausgefüllt oder zumindest gut sortiert überlassen. Denn ein Steuerberater kann auch Zeitgebühren abrechnen, sodass man beispielsweise pro angefangene 30 Minuten zahlt.

Frei nach Belieben kann der Steuerberater die Höhe der Kosten aber nicht ansetzen. Er muss sich nämlich an die Vorgaben in der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV, halten. In dieser Verordnung können Interessenten die möglichen Kosten für Steuerberater ablesen. Dadurch haben sie bereits einen Richtwert und treten nicht völlig unbedarft an einen Berater heran.

Was kostet ein Steuerberater? Eine spezielle Verordnung steckt den Rahmen ab. Diese Gebührenverordnung ist recht umfangreich und umfasst alle unterschiedlichen Aufgaben, die ein Steuerberater übernehmen kann. Darüber hinaus gibt sie eine mögliche Kostenspanne vor – einen Mindest- sowie einen Maximalbetrag, welcher für eine konkrete Aufgabe verlangt werden darf. Ob die Kosten letzten Endes näher an der oberen oder an der unteren Grenze liegen werden, hängt von mehreren Faktoren ab. So steigen die Steuerberaterkosten natürlich mit dem wachsenden Aufwand des Experten, wohingegen sie im unteren Bereich bleiben, wenn man z. B. alle nötigen Belege und Unterlagen selbst besorgt und
diese ordentlich sortiert übergibt.

So setzt sich das Steuerberater-Honorar zusammen

Auf den ersten Blick wirkt die Berechnung der Steuerberater-Honorare kompliziert. Das liegt vor allem daran, dass die StBVV für die meisten Dienstleistungen eines Steuerberaters Gebührenrahmen vorschreibt, die allerdings erheblichen Spielraum lassen. Die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sieht zudem unterschiedliche Arten von Steuerberatergebühren vor:

  • Wertgebühren
  • Rahmengebühren
  • Zeitgebühren (laut StBVV darf der Steuerberater-Stundensatz zwischen 60 und 140 € betragen, die halbe Stunde darf entsprechend zwischen 30 und 70 € kosten)
  • Pauschalgebühren (= pauschale Vergütung)

Bei der Vergütung spielen zudem diese Aspekte eine wichtige Rolle:

  • zeitlicher Arbeitsaufwand
  • Komplexität/fachlicher Aufwand
  • regionale Gegebenheiten

So komplex gestalten sich Steuerberater-Honorare jedoch auch wieder nicht: In der Praxis entsprechen die Rahmengebühren meist in etwa der sog. Mittelgebühr. Anhand der öffentlich einsehbaren Steuerberater-Gebührentabellen kann man kontrollieren, ob die Steuerberater-Preise angemessen sind. In fast allen Fällen empfiehlt sich zudem ein Vergleich der Honorarvorstellungen mehrerer Steuerberater. Denn dadurch klärt sich die Frage nach dem lokal üblichen Preisrahmen.

Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich einige Honorartabellen. Diese stellen den Gegenstandswerten, derer sich der Steuerberater annimmt und dessen konkreten Leistungen, wie der Einkommensteuererklärung, eine sog. ‘volle Gebühr’ gegenüber. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater klar definierte Anteile berechnen, im Falle einer Einkommen- oder Gewerbesteuer zwischen 10 % und 60 %. Die erwähnte Mittelgebühr entspricht der Hälfte der Summe aus Minimal- und Maximalgebühr. Wird sie überschritten, muss der Steuerberater dies plausibel begründen können.

Beispiel
Der Gegenstandswert einer Gewerbesteuererklärung beträgt 200.000 €, die volle Gebühr nach der zugeordneten Steuerberater-Honorartabelle A liegt bei 1.907 €. Die Erstellung der Gewerbesteuererklärung darf sich der Steuerberater also mit der Preisspanne 190,7 bis 1.144,2 € vergüten lassen. Die Mittelgebühr beträgt 667,45 €.

Was kostet ein Steuerberater tatsächlich?
Das Erstgespräch klärt auf

Durch ein kostenloses Erstgespräch kann der Steuerberater den anfallenden Arbeitsaufwand und die Höhe des tatsächlich zu betreuenden Gegenstandswertes besser einschätzen. Für den potentiellen Mandanten ist es an dieser Stelle wichtig, die Höhe der zu erwartenden Kosten für den Steuerberater erneut zu thematisieren.

Was kostet ein Steuerberater? – Die Honorare sind nicht alle gleich. Wer den Steuerberater ganz konkret beauftragt, um seine Steuererklärung von ihm machen zu lassen, kann sich an klaren Vorgaben orientieren. Denn die Gebühren für Steuererklärungen richten sich nach dem Gegenstandswert, also derjenigen Summe, derer sich der Steuerberater annimmt. Die Gebühr richtet sich hingegen nicht nach der Höhe der unter Umständen erreichten Steuerersparnis für den Klienten!

Tabellen geben Aufschluss über die Berechnung der Gebühren

Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich Steuerberater Kostentabellen A bis C. Diese ordnen bestimmten Größen für den Gegenstandswert eine sogenannte volle Gebühr (10/10) zu. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater maximal einen bestimmten Prozentsatz verlangen.

Beispiel
Im Fall einer Steuererklärung und bei einem Gegenstandswert von 35.000 € beträgt die volle Gebühr 872 €. Von diesem Betrag ausgehend darf der Steuerfachmann z. B. für die komplette Anfertigung einer Einkommensteuererklärung zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr berechnen.

Beispiel
Bei Schenkungsteuererklärungen beträgt der zulässige Gebührenrahmen hingegen 20 - 100 % der vollen Gebühr. Einem Gegenstandswert von 40.000 € ist hier eine Gebühr von 947 € zugeordnet. Hieraus ergibt sich, dass Steuerberater für die Erstellung einer Schenkungsteuererklärung über besagten Betrag zwischen 189,40 und 947 € berechnen dürfen.

Maximum für Kosten bei ausschließlich beratender Hilfe

Bei einer Körperschaftsteuererklärung darf dagegen zwischen 2/10 und 8/10 verlangt werden. Soll eine bereits fertige Steuererklärung jedoch lediglich berichtigt werden, können die Kosten dafür zwischen 2/10 und 10/10 der vollen Gebühr betragen. Handelt es sich wiederum um die Aufstellung eines Jahresabschlusses inklusive einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung, kommt die Tabelle B – die sogenannte Abschlusstabelle – ins Spiel.

Beispiel
Angenommen, der Gegenstandswert einer GmbH beträgt 50.000 €, so liegt die volle Gebühr bei 221 €. Laut der Gebührenverordnung dürfen in diesem Fall die Steuerberatergebühren zwischen 10/10 und 40/10 von 221 € betragen. Für die Erstellung eines Anhangs würden weitere Kosten in Höhe von 2/10 bis 12/10 anfallen.

Soll der Experte lediglich beratend tätig werden, darf er eine Gebühr von bis zu 10/10 der vollen Gebühr verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beratung mündlich oder schriftlich erfolgt. Bei Verbrauchern dürfen die Kosten jedoch einen Betrag von 190 € nicht übersteigen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn Ratsuchende einen konkreten Steuerberater zum ersten Mal aufsuchen.

Unser -Tipp für Sie:
Bei großer Unsicherheit in Hinblick auf das Steuerberater Honorar kann sich der Mandant auch an die örtliche Steuerberaterkammer wenden. Diese überprüft die Rechnung bei Bedarf kostenlos.

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