Was kostet ein Steuerberater? –
So findet man es heraus
Bei der Frage “Was kostet ein Steuerberater?” spielen viele Aspekte eine Rolle. Eine Gebührenverordnung gibt wichtige Anhaltspunkte. Wir wissen, an welchen Stellen jeder Steuerzahler sparen kann, wenn er sich Hilfe beim Berater holt.
Wer vor steuerrechtliche Aufgaben gestellt wird, kommt nicht selten an einen Punkt, sich zu fragen: Was kostet ein Steuerberater? Das gilt sowohl für Angestellte, Unternehmer und Freiberufler als auch für Rentner. Da das Steuerrecht umfangreich und kompliziert ist, lohnt sich in vielen Fällen der Rat eines Experten. Auch angehende oder bereits etablierte Unternehmer sollten sich an einen Steuerberater wenden. Dieser greift nicht nur tatkräftig unter die Arme, indem er die Erstellung von Jahresabschlüssen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die gesamte Buchführung übernimmt. Auch kann er sowohl Existenzgründern den richtigen Weg aufzeigen als auch bei der Unternehmensnachfolge oder in Krisenzeiten helfen.
Möchte man die Frage “Was kostet ein Steuerberater?” beantwortet haben, muss man einen Experten mit dem konkreten Anliegen kontaktieren. Erst in einem persönlichen Erstgespräch lassen sich der Umfang, die Dauer sowie auch Ziele, die erreicht werden sollen, ganz klar ermitteln. Anhand dieser Informationen kann der Steuerberater die auf seinen Mandanten zukommenden Kosten besser einschätzen. Dieses Erstgespräch bieten viele Kanzleien kostenlos an.
Die Gebührenverordnung gibt klare Vorgaben zur Berechnung
Oft berechnen sich die Steuerberatergebühren aus dem Gegenstandswert. Viele Steuerberater rechnen jedoch auch einzelne Leistungen ab, zum Beispiel das Ausfüllen der Steuererklärung.
Frei nach Belieben kann der Steuerberater die Höhe der Kosten aber nicht ansetzen. Er muss sich nämlich an die Vorgaben in der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV, halten. In dieser Verordnung können Interessenten die möglichen Kosten für Steuerberater ablesen. Dadurch haben sie bereits einen Richtwert und treten nicht völlig unbedarft an einen Berater heran.
Diese Gebührenverordnung ist recht umfangreich und umfasst alle unterschiedlichen Aufgaben, die ein Steuerberater übernehmen kann. Darüber hinaus gibt sie eine mögliche Kostenspanne vor – einen Mindest- sowie einen Maximalbetrag, welcher für eine konkrete Aufgabe verlangt werden darf. Ob die Kosten letzten Endes näher an der oberen oder an der unteren Grenze liegen werden, hängt von mehreren Faktoren ab. So steigen die Steuerberaterkosten natürlich mit dem wachsenden Aufwand des Experten, wohingegen sie im unteren Bereich bleiben, wenn man z. B. alle nötigen Belege und Unterlagen selbst besorgt und
diese ordentlich sortiert übergibt.
So setzt sich das Steuerberater-Honorar zusammen
Auf den ersten Blick wirkt die Berechnung der Steuerberater-Honorare kompliziert. Das liegt vor allem daran, dass die StBVV für die meisten Dienstleistungen eines Steuerberaters Gebührenrahmen vorschreibt, die allerdings erheblichen Spielraum lassen. Die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sieht zudem unterschiedliche Arten von Steuerberatergebühren vor:
- Wertgebühren
- Rahmengebühren
- Zeitgebühren (laut StBVV darf der Steuerberater-Stundensatz zwischen 60 und 140 € betragen, die halbe Stunde darf entsprechend zwischen 30 und 70 € kosten)
- Pauschalgebühren (= pauschale Vergütung)
Bei der Vergütung spielen zudem diese Aspekte eine wichtige Rolle:
- zeitlicher Arbeitsaufwand
- Komplexität/fachlicher Aufwand
- regionale Gegebenheiten
So komplex gestalten sich Steuerberater-Honorare jedoch auch wieder nicht: In der Praxis entsprechen die Rahmengebühren meist in etwa der sog. Mittelgebühr. Anhand der öffentlich einsehbaren Steuerberater-Gebührentabellen kann man kontrollieren, ob die Steuerberater-Preise angemessen sind. In fast allen Fällen empfiehlt sich zudem ein Vergleich der Honorarvorstellungen mehrerer Steuerberater. Denn dadurch klärt sich die Frage nach dem lokal üblichen Preisrahmen.
Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich einige Honorartabellen. Diese stellen den Gegenstandswerten, derer sich der Steuerberater annimmt und dessen konkreten Leistungen, wie der Einkommensteuererklärung, eine sog. ‘volle Gebühr’ gegenüber. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater klar definierte Anteile berechnen, im Falle einer Einkommen- oder Gewerbesteuer zwischen 10 % und 60 %. Die erwähnte Mittelgebühr entspricht der Hälfte der Summe aus Minimal- und Maximalgebühr. Wird sie überschritten, muss der Steuerberater dies plausibel begründen können.
Was kostet ein Steuerberater tatsächlich?
Das Erstgespräch klärt auf
Durch ein kostenloses Erstgespräch kann der Steuerberater den anfallenden Arbeitsaufwand und die Höhe des tatsächlich zu betreuenden Gegenstandswertes besser einschätzen. Für den potentiellen Mandanten ist es an dieser Stelle wichtig, die Höhe der zu erwartenden Kosten für den Steuerberater erneut zu thematisieren.
Wer den Steuerberater ganz konkret beauftragt, um seine Steuererklärung von ihm machen zu lassen, kann sich an klaren Vorgaben orientieren. Denn die Gebühren für Steuererklärungen richten sich nach dem Gegenstandswert, also derjenigen Summe, derer sich der Steuerberater annimmt. Die Gebühr richtet sich hingegen nicht nach der Höhe der unter Umständen erreichten Steuerersparnis für den Klienten!
Tabellen geben Aufschluss über die Berechnung der Gebühren
Im Anhang der Steuerberatervergütungsverordnung finden sich Steuerberater Kostentabellen A bis C. Diese ordnen bestimmten Größen für den Gegenstandswert eine sogenannte volle Gebühr (10/10) zu. Von dieser vollen Gebühr dürfen Steuerberater maximal einen bestimmten Prozentsatz verlangen.
Maximum für Kosten bei ausschließlich beratender Hilfe
Bei einer Körperschaftsteuererklärung darf dagegen zwischen 2/10 und 8/10 verlangt werden. Soll eine bereits fertige Steuererklärung jedoch lediglich berichtigt werden, können die Kosten dafür zwischen 2/10 und 10/10 der vollen Gebühr betragen. Handelt es sich wiederum um die Aufstellung eines Jahresabschlusses inklusive einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung, kommt die Tabelle B – die sogenannte Abschlusstabelle – ins Spiel.
Soll der Experte lediglich beratend tätig werden, darf er eine Gebühr von bis zu 10/10 der vollen Gebühr verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beratung mündlich oder schriftlich erfolgt. Bei Verbrauchern dürfen die Kosten jedoch einen Betrag von 190 € nicht übersteigen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn Ratsuchende einen konkreten Steuerberater zum ersten Mal aufsuchen.
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