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Steuererklärung für Rentner – so hilft der Steuerberater

Nicht nur Arbeitnehmer oder Selbstständiger müssen sich mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzen, auch die Steuererklärung für Rentner kann für den ein oder anderen relevant werden. Es lohnt sich daher, einen genauen Blick auf das Steuerrecht für Rentenbezieher zu werfen.

Rentner lassen sich am besten von einem Steuerberater mit der Steuererklärung helfen. Auch wer das Berufsleben bereits hinter sich hat und seine Rente oder Pension erhält, muss sich noch mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Genau wie für Selbstständige und Arbeitnehmer ist auch eine Steuererklärung für Rentner unter bestimmten Umständen verpflichtend. Die Frage, ob man als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, hängt maßgeblich vom Übersteigen des Steuerfreibetrages für Rentner ab. Da dieser jedes Jahr angepasst wird, kann es sein, dass sich auch die Pflicht zur Steuererklärung ändert. Zuverlässige Auskünfte über die Notwendigkeit und die Formalitäten einer Steuererklärung für Rentner und Pensionäre sind bei einem kompetenten Steuerberater zu erhalten.

Wann muss man als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ob ein Rentner oder eine Rentnerin eine Steuererklärung machen muss, richtet sich nach diesen Faktoren:

  • Rentenbezüge liegen über dem Freibetrag.
  • Es gibt Einkünfte aus nichtselbstständigen Tätigkeiten, Minijobs sind hier ausgenommen.
  • Versorgungsgelder wie Beamtenpension und Witwengeld werden bezogen.
  • Betriebsrenten und Werkspensionen werden ausgezahlt.
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist noch nicht gezahlt worden.
  • Im Vorjahr wurden Verluste geltend gemacht.

Bereits diese kurze Zusammenfassung deutet an, wie viele unterschiedliche Aspekte es beim Thema Rente und Steuern zu berücksichtigen gibt. Besonders im Zusammenhang mit den Rentenbezügen selbst tun sich für betroffene Rentenbezieher viele Fragen auf, denn gesetzliche Rentenbezüge werden steuerlich mitunter anders bewertet als Betriebsrenten. All diese Faktoren machen die Steuererklärung für Rentner zu einem Feld mit großem Fehlerpotential.

Jährliche Steuererklärung – Rentner haben Steuerfreibetrag

Jedes Jahr ändern sich in puncto Steuern für Rentner einige Regelungen, denn es wird z. B. der Freibetrag angepasst, bei dessen Überschreitung auch eine Steuererklärung verpflichtend wird. Für das Jahr 2016 gilt ein Steuerfreibetrag von 8.652 € für Alleinstehende und 17.304 € für Ehepaare. Wenn dann allerdings eine Rentenerhöhung ansteht, müssen Rentner besonders darauf achten, ob sie durch diese nun über den Freibetrag kommen. Außerdem ist der Versteuerungsanteil nicht immer gleich, denn hier entscheidet wie geschildert das Renteneinstiegsalter über die Höhe der Versteuerung.

Wie viel Steuer muss man auf die Rente zahlen?
Der Steuerberater weiß Rat

Die Steuererklärung für Rentner übernimmt am besten ein Steuerberater.Die jeweilige Höhe der abzuführenden Steuern richtet sich neben der Art der Einkünfte auch nach dem Alter, in dem eine Person in Rente gegangen ist. Eine Steuertabelle für Rentner sowie ein Rentensteuer-Rechner geben hier Aufschluss und einen ersten Überblick im Steuer-Dschungel. Insbesondere zusätzliche Einnahmen wie Nebenverdienste oder Einkünfte aus Vermietungen können dazu führen, dass man als Rentner Steuern zahlen muss. Neben der gesetzlichen Rente müssen aber auch private Rentenbezüge und andere Formen der Altersvorsorge versteuert werden.

Neben der Möglichkeit, mit einem Steuerrechner für Rentner die fälligen Steuerbeträge zu ermitteln, ist es in jedem Fall ratsam, zusätzlich den Fachmann in Sachen Steuern zu konsultieren. Denn nur ein gelernter Steuerberater kennt alle Vorschriften und vor allem die jeweils aktuellen Gesetzesänderungen.

Was können Rentner von der Steuer absetzen?

Was die Absetzbarkeit von besonderen Aufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Werbungskosten angeht, gibt es für Rentner die Möglichkeit, diese bei der jährlichen Steuererklärung abzusetzen. Hier können dann ebenfalls z. B. Kosten für Haushaltshilfen, Gewerkschaftsbeiträge oder Kontoführungsgebühren geltend gemacht werden. Wer seine Werbungskosten als Rentner nicht einzeln geltend macht, bekommt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 € anerkannt, höhere Werbungskosten können durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Auch Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, etwa für Medikamente oder ähnliches, können eventuell als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.

Außerdem sieht das Steuerrecht noch den sogenannten Altersentlastungsbetrag vor. Steuerzahler, die vor dem 1. Januar 1975 geboren sind, können diesen Betrag ebenfalls von ihren zu versteuernden Einkünften abziehen lassen. Dieser Betrag kann bis zu 1.900 € umfassen und richtet sich nach dem Geburtsjahr des Steuerzahlers.

Für eine verbindliche Auskunft, welche Kosten für Rentner und Pensionäre absetzbar sind, lohnt sich der Besuch einer Steuerberatungskanzlei, wo Rentner eine eingehende Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare erhalten.

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