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Für wen ist die Steuererklärung Pflicht?

Muss ich eigentlich eine Steuererklärung machen? Viele Steuerzahler fragen sich, besonders wenn der 31. Mai vor der Tür steht, ob die Steuererklärung Pflicht für sie ist. Um für jeden individuellen Fall die passende Antwort zu finden, müssen einige Faktoren unter die Lupe genommen werden.

Steuererklärung: Pflicht gilt nicht für jeden. Für Arbeitnehmer gilt, dass vor allem die Frage, ob man sich in einem festen Anstellungsverhältnis befindet oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit bezieht, entscheidend dafür ist, ob eine Verpflichtung zur Steuererklärung besteht. Bei Angestellten wird monatlich die Lohnsteuer abgeführt, sodass die Steuerschuld bereits beglichen ist. Aber es gibt Fälle, in denen weitere Einkünfte oder andere steuerliche Konstellationen dafür sorgen, dass der Steuerzahler eine Einkommensteuererklärung machen muss. Dann erhält der betroffene Steuerzahler eine Aufforderung durch das zuständige Finanzamt.

Wann ist die Steuererklärung verpflichtend
und wann freiwillig?

Die Frage, ob man dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, wird durch viele individuelle Faktoren beeinflusst. Grundsätzlich ist nicht jeder sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer dazu gezwungen, eine Steuererklärung einzureichen. Die folgenden Konstellationen können allerdings dazu führen, dass eine Steuererklärung zur Pflicht für Arbeitnehmer wird:

  • mehrere Arbeitsverhältnisse bzw. Nebeneinkünfte
  • bei eingetragenen Freibeträgen
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 €
  • Ehepartner mit der Steuerklasse 5 oder 6
  • Ehepartner mit der Steuerklasse 4 mit Faktor
  • Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde
  • bei einer Scheidung, wenn einer der Partner im selben Jahr neu geheiratet hat

Darüber hinaus sind auch Rentner und Pensionäre unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, beispielsweise wenn der aktuelle Steuerfreibetrag für Rentner überschritten wird.

Die Steuererklärung-Pflicht betrifft nur einen Teil der BundesbürgerWer selbstständig ist, muss in aller Regel auch eine Steuererklärung einreichen. Welche das genau ist, richtet sich nach der Art der Selbstständigkeit bzw. der Unternehmensform. Für viele Selbstständige lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, da gewerbliche Steuererklärungen oft einen größeren Arbeitsaufwand mit sich bringen und steuerrechtlich recht anspruchsvoll sein können. Ein Steuerberater kann Selbstständige außerdem in Sachen Steueroptimierung beraten, was für den Mandanten nur vorteilhaft sein kann.

Die Steuererklärung ist Pflicht:
Wie geht man sie am besten an?

Ist man dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr einzureichen, sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen, denn bei der sogenannten Pflichtveranlagung wird die Steuererklärung zum 31. Mai fällig. Allerdings verlängert sich die Frist auf den 31. Dezember, wenn man einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein beauftragt. Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen.

Die Steuererklärung, egal ob als Pflicht oder freiwillige Veranlagung, kann über das Elster-Portal bequem elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Es muss dann lediglich eine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Finanzamt geschickt werden. Wer seine Steuererklärung lieber vollständig in Papierform abgibt, kann dies natürlich auch tun. Das Finanzamt nimmt nach wie vor Mantelbogen und entsprechende Anlage-Bögen an, wenn diese per Post eingesandt werden. Möchte man statt der von den Behörden veranschlagten Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben höhere Kosten geltend machen, müssen dafür entsprechende Belege beigefügt werden.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Wenn für einen Steuerzahler keine Pflichtveranlagung vorgenommen wird, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Antragsveranlagung. Arbeitnehmer, aber auch beispielsweise Rentner, können so eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Das lohnt sich vor allem, wenn man hohe Werbungskosten abzusetzen hat, etwa durch einen langen Arbeitsweg, einen berufsbedingten Umzug oder eine Weiterbildung. Aber auch hohe Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können möglicherweise für eine Steuerrückzahlung sorgen.

Unser -Tipp für Sie:
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich die freiwillige Steuererklärung, denn es gibt zahlreiche Posten, die man beispielsweise als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann. Einige sind naheliegend, wie etwa Bewerbungskosten oder die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, doch es gibt auch anfallende Kosten, die vielen Steuerzahlern nicht als steuerlich absetzbar bekannt sind.

Wer zum Beispiel eine Putzhilfe oder einen Gärtner für seinen Privathaushalt engagiert, kann die entstandenen Kosten, zumindest einen Teil davon, als Werbungskosten berücksichtigen lassen. Ähnliches gilt für bestimmte Handwerkerleistungen, auch diese können teilweise in der Steuererklärung angesetzt werden. Als Sonderausgaben können beispielsweise gezahlte Versicherungsbeiträge abgesetzt werden, wie zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung oder gesetzliche sowie private Rentenversicherungsbeiträge. Im Bereich Sonderausgaben gibt es außerdem die Möglichkeit, Spenden und Kosten für eine Erstausbildung sowie gezahlte Kirchensteuer geltend zu machen.

Außerdem kann er vorkommen, dass man innerhalb eines Steuerjahres hohe zusätzliche finanzielle Aufwendungen hatte, die im Rahmen der sogenannten außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden können. Allerdings gibt es vorgeschriebene Belastungsgrenzen, die erst überschritten werden müssen, bevor die Kosten steuerlich anerkannt werden können.

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