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Wie kann ich meine Steuererklärung
selber machen?

Jedes Jahr im Mai steht vielen Steuerzahlern das Anfertigen der Steuererklärung ins Haus und damit gefühlt eine Mammutaufgabe. Manch einer fragt sich, ob er überhaupt seine Steuererklärung selber machen kann oder nicht doch besser einen Steuerberater einschaltet. Doch wer sich als Arbeitnehmer ein wenig mit dem Thema auseinandersetzt, kann sich in vielen Fällen in Sachen Steuererklärung gut selbst helfen.

Eine Steuererklärung kann man auch selber machen, wenn man sich genügend Zeit dafür nimmt. Da die Steuererklärung für die meisten Menschen nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen gehört, fragen sich viele Steuerzahler, ob sie überhaupt eine solche anfertigen müssen. Die Frage, wer genau seine Steuererklärung machen muss, hängt von vielen Faktoren ab, denn wer beispielsweise Einnahmen aus Vermietung hat, kommt an der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht vorbei. Aber auch die freiwillige Steuererklärung wird bei vielen Arbeitnehmern mit einer Steuerrückzahlung belohnt.

Was brauche ich, um meine Steuererklärung
selber zu machen?

Aber wie mache ich eine Steuererklärung nun genau? Um die Einkommensteuererklärung selbst zu machen, braucht man zum einen einige wichtige Unterlagen und Angaben und muss sich zum anderen für einen der möglichen Übermittlungswege entscheiden. Neben den klassischen Steuerformularen, die per Post an das Finanzamt geschickt werden, bieten Finanzämter auch die Möglichkeit, über das Online-Portal Elster die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Nutzt man letzteres, ohne sich im Internet-Portal der Finanzverwaltung registriert zu haben, muss allerdings zusätzlich eine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Hat man sich registriert, kann die Steuererklärung aber auch mit elektronischer Unterschrift versandt werden.

Egal, ob man sich dafür entschieden hat, die Steuererklärung per Post oder auf elektronischem Weg zu übermitteln, die auszufüllenden Formulare und nötigen Angaben sind gleich. Je nach Fall besteht die jährliche Einkommensteuererklärung aus folgenden Teilen:

  • vierseitiger Mantelbogen
  • Anlage N für Arbeitnehmer
  • Anlage KAP für Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Anlage R für Rentenbezüge
  • Anlage V für Vermietungen
  • Anlage AV für Altersvorsorge
  • Anlage VL für Vermögenswirksame Leistungen
  • Anlage Kind für Eltern
  • Anlage U für Unterhaltszahlungen
  • Anlage SO für sonstige Einkünfte

Neben den aufgeführten Anlage-Bögen gibt es weitere spezielle Anlagen, etwa für die Landwirtschaft und ähnliches, die je nach Bedarf ausgefüllt werden müssen. Wichtig für das Ausfüllen der Steuererklärung ist neben den persönlichen Daten wie Name und Adresse natürlich die Steueridentifikationsnummer. Unter Umständen benötigt man aber auch die Steuernummer anderer Personen, beispielsweise des Ehepartners oder der eigenen Kinder.

Werbungskosten, Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen

Wer seine Steuererklärung selber machen möchte, sollte sich insbesondere mit den Themen Werbungskosten und Sonderausgaben auseinandersetzen, denn neben den bekannten Posten wie der Pendlerpauschale gibt es hier zahlreiche weitere absetzbare Kosten. Hier einige Beispiele für abzugsfähige Werbungskosten:

  • Berufsbekleidung
  • Fahrten zur Arbeit
  • Weiterbildungskosten
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Bewerbungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • beruflich bedingte Umzugskosten (bei Verkürzung des Fahrtweges um mindestens eine Stunde)

Zu den Sonderausgaben zählen wiederum:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Kirchensteuer
  • Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Partner

Wer seine Steuererklärung selber machen möchte, sollte sich eingehend mit allen wichtigen Aspekten hierzu beschäftigen. Jedem Steuerzahler erkennt das Finanzamt pro Jahr eine Werbungskostenpauschale von 1.000 € an. Wer mehr als das an Werbungskosten aufgewendet hat, kann dies anhand von entsprechenden Belegen nachweisen und so auch mehr als die Pauschale anerkennen lassen. Als Sonderaus-
gabenpauschale werden je 36 € pro Steuerjahr anerkannt, bei Ehepaaren 72 €. Auch hier können höhere Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei für die Versicherungsbeiträge eine Grenze von 1.900 € gilt.

Weitere Kosten, wie etwa für eine Beerdigung, Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen wurden, oder Pflegekosten für Eltern können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Für diesen Bereich gilt, dass jeder Steuerzahler eine individuelle Grenze überschreiten muss, um diese Kosten anerkennen zu lassen.

Können auch Unternehmen ihre Steuererklärung
selber machen?

Grundsätzlich können natürlich auch Unternehmer ihre Steuererklärung selbst machen. Je nachdem, welche Rechtsform ein Unternehmen hat, ist es zu unterschiedlichen Steuererklärungen verpflichtet, wie z. B. der Umsatzsteuererklärung, der Körperschaftsteuererklärung oder der Gewerbesteuererklärung. Auf der anderen Seite sollten Unternehmer allerdings bedenken, dass das eigenständige Erstellen von Steuererklärungen nicht nur ein Zeitfaktor ist, sondern auch anspruchsvoll ist. Je nach Größe und Umsatzvolumen eines Betriebes übersteigt der Aufwand schnell die Kapazität und Kompetenz mancher Unternehmer.

Steuererklärung selber machen – wer das nicht schafft, beauftragt am besten eine Steuerberater. Auf der sicheren Seite ist man daher, wenn man, statt die Steuererklärung als Unternehmer selber zu machen, lieber einen Steuerberater beauftragt. Dieser übernimmt nicht nur das Erstellen der jeweiligen Steuererklärung, sondern bietet auch Leistungen wie die Steueroptimierung an. Viele Steuerberater übernehmen auf Wunsch auch die Lohn- und Finanzbuchführung für Unternehmer. Ein Steuerberater ist also in vielen unterschiedlichen Belangen ein kompetenter Ansprechpartner für Unternehmer.

Was man sonst noch zur Steuererklärung wissen sollte

Ist die Steuererklärung erst einmal abgeschickt, ist die Erleichterung groß, und man kann sich wieder anderen Dingen widmen. Die Wartezeit, bis der Steuerbescheid im Briefkasten landet, kann je nach zuständiger Behörde unterschiedlich lang sein. Zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten kann die Wartezeit ganz verschieden sein. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Steuererklärung möglichst früh einzureichen, denn die Bearbeitung erfolgt in der Regel nach der Reihenfolge des Eingangsdatums.

Wenn der Steuerbescheid vorliegt, sollte man diesen unbedingt genau prüfen, denn Fehler sind auch bei Finanzbehörden nicht ausgeschlossen. Das Prüfen des Steuerbescheids sollte sich sowohl auf formale Fehler als auch auf die Erläuterungen zu möglicherweise nicht anerkannten Werbungskosten oder Sonderausgaben beziehen. Findet man Fehler, kann man innerhalb einer einmonatigen Frist beim Finanzamt Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

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