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Einspruch gegen Steuerbescheid erheben –
so geht’s

Wer eine Einkommensteuererklärung einreicht, verlässt sich darauf, dass der später erhaltene Steuerbescheid korrekt ist. Statistisch gesehen ist aber mindestens jeder fünfte Bescheid fehlerhaft. Wir klären auf, was dann zu tun ist und wie man Einspruch gegen einen Steuerbescheid erheben kann.

Es kann oft sinnvoll sein, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Es ist ein nicht seltener Fall: Bei der Abgabe der Steuererklärung hat man mit einer Steuerrückerstattung gerechnet, der erhaltene Steuerbescheid weist jedoch eine Steuernachzahlung auf. Für viele ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch ein kleiner Schock; anderen drängt sich jedoch sofort die Frage auf, ob der Bescheid überhaupt korrekt ist. Doch Panik sollte jeder vermeiden, denn in manchen Fällen ist es möglich, der Nachzahlung zu entgehen oder Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Idealerweise hat man vor dem Abschicken der Steuererklärung eine Kopie von den ausgefüllten Formularen gemacht. In diesem Fall lassen sich die Angaben recht einfach von einem Steuerberater überprüfen und damit kann auch die Frage geklärt werden, ob man tatsächlich mit einer Rückerstattung hätte rechnen können.

Auch ein eigenständiger Abgleich des Steuerbescheids mit den Formulardaten kann schnell für Aufklärung sorgen: Hat sich womöglich irgendwo ein Rechenfehler oder Zahlendreher eingeschlichen? In solchen Fällen sollte gegen den Steuerbescheid schnellstmöglich Einspruch erhoben werden.

Jeden Steuerbescheid prüfen

Ganz gleich, ob man eine freiwillige Einkommensteuererklärung abgegeben hat oder zur Abgabe einer bestimmten Steuererklärung verpflichtet ist – jeder sollte den erhaltenen Steuerbescheid genau überprüfen. Ist der Finanzbeamte, der die Steuererklärung bearbeitet hat, in einigen Punkten von den gemachten Angaben abgewichen, finden sich seine Kommentare am Ende des Steuerbescheids.

Sollte es sich z. B. um Kleinigkeiten wie fehlende Nachweise oder Belege handeln, lässt sich das oft schon per kurzen Anruf klären. Manche Fälle sind jedoch komplizierter, sodass man ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder anderen Steuerexperten nicht weiterkommt.

Fehlerhafter Steuerbescheid – sofort Einspruch erheben?

Wer festgestellt hat, dass der Steuerbescheid keine Fehler enthält, muss natürlich in den sauren Apfel beißen und sich entweder mit einer geringeren Rückerstattung zufrieden geben oder die Steuer nachzahlen. Für diejenigen, die ihre Einkommensteuererklärung freiwillig abgegeben haben, gibt es jedoch eine gute Nachricht: Sie können ihre Steuererklärung bei einer unerwarteten Nachzahlung einfach zurücknehmen und sparen sich somit die Nachzahlung.

Unser -Tipp für Sie:
Die Erklärung über die Rücknahme einer freiwilligen Steuererklärung kann zwar formlos erfolgen, dennoch sollten Betroffene innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlichen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Wichtig ist, dass gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt wird. Damit gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben und es muss auch keine Zahlung geleistet werden.

Beim Einspruch in Bezug auf eine freiwillige Steuererklärung muss jedoch beachtet werden, dass die Rücknahme der Steuererklärung in einigen Fällen nicht gelingt. Dann müssen trotzdem Steuern nachgezahlt werden. Es handelt sich dabei um die folgenden Fälle:

  • es wurde eine zu günstige Steuerklasse eingetragen und nicht geändert
  • es wurde eine zu hohe Anzahl der Kinderfreibeträge eingetragen und nicht angepasst
  • Fehler des Arbeitgebers bei der Lohnabrechnung, der nicht korrigiert wurde

Ist man hingegen zur Abgabe einer Einkommen-, Gewerbe- oder einer anderen Steuererklärung verpflichtet, sehen die Dinge anders aus. Dann kann die Steuererklärung nicht zurückgenommen werden. Stellt sich bei der Prüfung des Steuerbescheids heraus, dass dieser fehlerhaft ist, sollte sofort Einspruch erhoben werden.

Einspruch gegen Steuerbescheid: Frist beachten

Möchte man gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorgehen, muss eine Einspruchsfrist gewahrt werden. Diese beträgt in jedem Fall einen Monat bzw. vier Wochen. Die Einspruchsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Steuerbescheid vom Finanzamt abgeschickt wurde. Hinzu kommen drei extra Tage für die Zustellung.

Wichtig:
Ist der letzte Tag der vierwöchigen Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Ende der Einspruchsfrist auf den ersten darauffolgenden Werktag. Hat man die Frist versäumt, weil man beispielsweise nachweislich im Urlaub oder in einer Kur war, muss man eine Fristverlängerung beantragen und kann auf diesem Weg Einspruch erheben.

Der Einspruch muss beim Finanzamt am letzten Tag der Frist, spätestens um Mitternacht, eingegangen sein. Es reicht also nicht aus, wenn dieser beispielsweise am letzten Tag der Frist abgeschickt wird. Die Begründung hingegen kann auch später nachgereicht werden. In erster Linie ist wichtig, dass das Finanzamt Kenntnis davon erlangt, dass gegen einen konkreten Steuerbescheid Einspruch erhoben wird.

Mit welcher Begründung kann Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben werden?

Ein Steuerberater hilft, den Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Wer gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen will, braucht eine Begründung. Wie die Begründung im Einzelnen auszusehen hat, hängt von unterschiedlichen Dingen ab. Zunächst kommt es darauf an, mit welchen Punkten genau man nicht einverstanden ist. Hat das Finanzamt Fehler gemacht, müssen Betroffene den zuständigen Finanzbeamten auf diese hinweisen und den tatsächlichen Sachverhalt beschreiben.

Es kann auch sein, dass man nach dem Einreichen der Steuererklärung Belege findet, die sich steuermindernd auswirken und man diese natürlich noch nachreichen möchte. Des Weiteren kann es vorkommen, dass die Finanzbehörde einige geltend gemachte Angaben ohne Begründung nicht berücksichtigt. Auch in diesem Fall kann man eine Begründung oder Berücksichtigung fordern.

Wichtig:
Der Einspruch ist grundsätzlich auch ohne näherer Begründung zulässig. Diese sollte jedoch schnellstmöglich nachgereicht werden, denn andernfalls wird man nicht viel ändern können.

Was man noch wissen sollte

Wenn gegen den Steuerbescheid Einspruch erhoben wird, muss man sich einiger Dinge bewusst sein.
In diesem Fall wird die gesamte Steuererklärung, also jeder einzelne Posten, noch einmal genauestens überprüft. So können nicht nur Fehler, die für den Erklärenden von Nachteil waren, zu dessen Gunsten berichtigt werden. Es kann auch passieren, dass in diesem Prozess Fehler auffallen, die bisher positiv für den Steuerzahler waren.

Unser -Tipp für Sie:
Sollten sich bei dieser Überprüfung Fehler feststellen lassen, die zu Gunsten des Erklärenden ausfielen, und was dazu führen würde, dass die Nachzahlungen sogar noch höher ausfallen, sollte der Einspruch zurückgezogen werden. Dann behält der erste Bescheid seine Gültigkeit.

Form des Einspruchs

Grundsätzlich sollte der Einspruch gegen ein Steuerbescheid in schriftlicher Form erfolgen. In dem Schreiben sollte klar mitgeteilt werden, dass gegen einen Steuerbescheid Einspruch erhoben wird. Wichtig ist, dass die Steuernummer, das Datum des betreffenden Steuerbescheids sowie das Steuerjahr und die eigene Adresse genannt werden. Wer bereits eine Begründung hat, kann diese im Einspruchschreiben aufführen; andernfalls sollte unbedingt angemerkt werden, dass die Begründung nachgereicht wird.

Wichtig:
Der Einspruch kann auch in Form einer E-Mail eingelegt werden, ganz unabhängig davon, ob darauf im Steuerbescheid hingewiesen wurde oder nicht. Bestätigt wird dies durch eine Änderung des § 357 Abs. 1 AO.
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