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Medikamente absetzen – das muss man für die Steuererklärung wissen

Wer häufig krank ist, stellt sich sicherlich die Frage, ob man Medikamente absetzenkann. Bei der Steuererklärung gibt es durchaus Möglichkeiten dafür. Allerdings ist das von bestimmten Faktoren abhängig. Welche das sind, zeigen wir hier.

Medikamente absetzen: Nur als außergewöhnliche Belastung. Wenn die Steuererklärung ansteht, werden für die Werbungskosten und Sonderausgaben alle Belege gesammelt, um sie darin als solche abzusetzen. Doch was genau gehört alles zu diesen Posten, und kann man beispielsweise auch Medikamente absetzen? Der Bereich Krankheitskosten, wozu auch Fahrtkosten zum Arzt oder Brillen zählen, kann allerdings nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben angesetzt werden. Trotzdem gibt es in manchen Fällen eine Möglichkeit, auch Medikamente in der Steuererklärung geltend zu machen.

Wichtige Regelungen:
Nur so lassen sich Medikamente absetzen

Möchte man für das abgelaufene Kalenderjahr seine Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben, so müssen diese als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Hier sind nicht nur Medikamente steuerlich absetzbar, sondern außerdem:

  • Sehhilfen und Hörgeräte
  • Fahrtkosten zu Behandlungen
  • Medizinisch verordnete Behandlungen wie z. B. Physiotherapie
  • Zahnersatz

Prinzipiell erkennt das Finanzamt dabei nur unmittelbare Krankheitskosten an. Gemeint sind damit Kosten, die entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder der Linderung ihrer Folgen. Was in der Regel nicht abgesetzt werden kann, sind Kosten rund um die Krankheitsvorbeugung. Bei einer professionellen Zahnreinigung oder dem Kauf von Vitaminpräparaten beispielsweise braucht man sich keine Hoffnungen zu machen, einen Teil der dafür entstandenen Kosten, erstattet zu bekommen.

Die Voraussetzung für die Anerkennung der unmittelbaren Kosten ist natürlich, dass die Krankenkasse diese nicht übernommen hat. Aber auch wenn die Krankenkasse einen Teil übernommen hat, kann der restliche Betrag, also das, was Betroffene aus eigener Tasche bezahlt haben, als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Außerdem ist es in den meisten Fällen wichtig, dass eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dafür ist eine Verordnung des Arztes oder des Heilpraktikers nötig.

Das gilt es bei den Kosten für Medikamente zu beachten

Wenn es speziell um Medikamente geht, gilt das ebenso: Auch wenn die Kasse dabei nur einen Anteil übernimmt, erkennt das Finanzamt die darüberliegenden Beträge, die der Patient selbst bezahlt hat, an. Es ist übrigens nicht entscheidend, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges oder ein frei verkäufliches Präparat handelt. Wichtig ist, dass überhaupt ein Rezept vorliegt. Auch rezeptfreie Medikamente, die von Ärzten auf grünen Zetteln eher als Empfehlung eingetragen werden, lassen sich in der Regel als außergewöhnliche Kosten steuerlich absetzen.

Unser -Tipp für Sie:
Auch für frei verkäufliche Medikamente wie Nasensprays oder Kopfschmerztabletten sollte man sich vorab ein Rezept ausstellen lassen. Denn dann können sie möglicherweise abgesetzt werden. Gleiches gilt für Präparate, die der Arzt zwar verordnet hat, aber die von der Krankenkasse abgelehnt wurden.

Wichtig beim Thema Medikamente absetzen: Quittungen aufheben! Auch wer Rezeptgebühren tragen oder Zuzahlungen machen musste, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt auch bei Zusatzzahlungen, die entstehen, weil jemand auf das Markenprodukt zurückgreift, statt die günstige Variante zu nehmen. Wie so oft bei der Steuererklärung geht nichts ohne entsprechende Belege und Quittungen. Wenn die Sammlung unvollständig bzw. etwas verloren gegangen ist, gibt es folgende Möglichkeit: Wer eine Stamm-Apotheke hat und eine entsprechende Kundenkarte besitzt, kann sich dort nachträglich noch eine finanzamttaugliche Übersicht für das betreffende Jahr ausdrucken lassen.

Der Steuerberater kennt sich mit der Absetzbarkeit
bestens aus

Allerdings gilt es bei der steuerlichen Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen grundsätzlich zu beachten, dass diese erst ab einer bestimmten Höhe vom Finanzamt akzeptiert werden. Diese Höhe richtet sich nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen:

  • Wie hoch ist das jährliche Gehalt?
  • Ist der Betreffende verheiratet, ledig oder bereits geschieden?
  • Hat er Kinder und wenn ja, wieviele?

Das alles sind Fragen, die dabei ausschlaggebend sind. Übersteigen die als außergewöhnliche Belastung anrechenbaren Kosten in einem Kalenderjahr diese Grenze, kann der darüberliegende Betrag anerkannt werden.

Die außergewöhnlichen Belastungen spielen beim Thema Medikamente absetzen eine große Rolle.

Beispiel
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hatte im zurückliegenden Jahr Einkünfte in Höhe von 40.000 €. Bei ihnen liegt die zumutbare Belastungsgrenze bei drei Prozent. In diesem Rechenbeispiel ergibt das 1.200 €. Wenn die Familie insgesamt 2.000 € Krankheitskosten aufgewendet hat, werden im besten Fall 800 € steuerlich berücksichtigt.

Nach diesem Prinzip können sich alle Steuerzahler ausrechnen, mit welcher Rückzahlung sie eventuell rechnen können. Liegt die Grenze zur außergewöhnlichen Belastung beispielsweise bei 2.000 € und die Krankheitskosten belaufen sich in einem Jahr auf 2.300 €, werden 300 € steuermindernd berücksichtigt.

Wer beim Medikamente absetzen unsicher ist,
sollte sich Hilfe suchen

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung von Krankheitskosten kann es sich manchmal lohnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Dieser kennt nicht nur alle Steuergesetze, die in einem Fall greifen, sondern weiß auch über aktuelle Gerichtsurteile Bescheid. In der Frage nach den außergewöhnlichen Belastungen und insbesondere zum Thema Krankheitskosten werden immer wieder gerichtliche Entscheidungen getroffen, die den aktuellen Stand der Dinge verändern. Aus diesem Grund kann sich der Gang zum Steuerexperten durchaus lohnen.

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