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Wann ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Viele Versicherungen lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Wir sind der Frage nachgegangen, ob und wann eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist.

Wann ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar? Rechtliche Auseinandersetzungen – seien sie beruflich oder privat – sind mit hohen Kosten verbunden und das nicht nur, wenn der Streit bis vor ein Gericht geht. Doch die Zahl der juristischen Streitfälle nimmt stetig zu, und manchmal lässt es sich eben nicht vermeiden, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine Rechtsschutzversicherung sichert gegen so etwas ab und übernimmt in vielen Fällen die Kosten für juristische Auseinandersetzungen.

Wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat, fragt sich beim Erstellen der Steuererklärung oft, ob die Kosten für die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar sind. Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen und erläutern Möglichkeiten, die Beiträge in der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Absetzbarkeit prüfen

Die Rechtsschutzversicherung stellt eine sinnvolle und beliebte Risikoabdeckung vieler Deutschen dar: Sie kann für viele Bereiche des alltäglichen Lebens abgeschlossen werden, um sich vor hohen Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen abzusichern. Von Bedeutung ist für viele Versicherungsnehmer die Frage danach, ob und wann eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist.

Prinzipiell lassen sich viele Versicherungen, wie zum Beispiel eine Privathaftpflicht oder die Rentenversicherung, als Vorsorgeaufwendungen oder zum Teil auch als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Beim Rechtsschutz sieht es jedoch anders aus: Diese Versicherung ist grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar, da sie zu den Sachversicherungen zählt wie beispielsweise auch die Kfz-Kaskoversicherung. Doch wie bei allen Regeln, gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen.

Die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Versicherungsschutz auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. Wer also eine private Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen will, muss zunächst darauf achten, dass diese auch den Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten umfasst. Ist das der Fall, lassen sich die Beiträge als Werbungskosten absetzen, allerdings nur anteilig. Hat man hingegen eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, kann man die Beiträge sogar in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Rechtsschutzversicherung: Das ist steuerlich absetzbar

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in Rechtsfällen diverse Kosten rund um den Fall – das können sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten oder Strafkautionen sein. Je nach Versicherungsvertrag sind dabei verschiedene Rechtsgebiete ein- oder ausgeschlossen, denn es gibt spezielle Verträge beispielsweise nur für das Verkehrsrecht oder aber allgemeine private Rechtsschutzversicherungen, die diverse Rechtsfälle abdecken können. Außerdem bieten Versicherungen spezielle berufliche Rechtsschutzversicherungen an, etwa für Selbstständige.

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bei der Frage, ob und wie eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist, spielt die zuvor genannte Unterscheidung zwischen den Rechtsgebieten eine wesentliche Rolle. Denn grundsätzlich verhält es sich so, dass lediglich die berufliche bzw. arbeitsrechtliche Absicherung steuerlich begünstigt wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass im Falle einer beruflichen Rechtsschutzversicherung diese vollständig geltend gemacht werden kann, hierzu müssen natürlich die entsprechenden Kostennachweise eingereicht werden.

Wie verhält es sich aber mit einer Versicherung, die sowohl das Arbeitsrecht als auch andere Rechtsgebiete wie Verkehrsrecht oder Mietrecht miteinschließt? Auch hier ist zumindest ein Anteil der Rechtsschutzversicherung absetzbar, allerdings nur der Teil, der arbeitsrechtliche Streitfälle abdeckt. Anders ausgedrückt: Umfasst die Rechtsschutzversicherung die Bereiche Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, lässt sich nur ein Drittel des Versicherungsbeitrags von der Steuer absetzen.

Beitragsanteil muss exakt nachgewiesen werden

Manche Versicherungen weisen den Beitragsanteil für den Arbeitsrechtsschutz automatisch auf den Unterlagen zur Zahlung aus. Bei einigen müssen die Versicherungsnehmer allerdings um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten bitten.

  • Bei einer Berufsrechtsschutzversicherung ist die Höhe der Beitragszahlungen mit dem steuerlich anzusetzenden Betrag identisch. In diesem Fall kann die Gebühr wie auf der Rechnung angegeben in die Steuererklärung übernommen werden.

  • Handelt es sich um eine Kombinationsrechtsschutzversicherung, die neben dem Arbeitsrechtsschutz weitere Rechtsschutzversicherungen umfasst, muss der auf den Arbeitsrechtsschutz anfallende Anteil ermittelt werden. Idealerweise ist dieser Anteil bereits durch die Versicherungsgesellschaft auf der Rechnung ausgewiesen und kann entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Ist der Anteil nicht bekannt, ist die Rechtsschutzversicherung dennoch steuerlich absetzbar: In diesem Fall muss die Versicherungsgesellschaft um die Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung über den anteiligen Betrag gebeten werden.

Werbungskostenpauschbetrag beachten

Die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar machen? Das ist möglich Ist die eigene Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar, kann man die entsprechenden Aufwendungen in der Steuererklärung angeben. Diese wirken sich jedoch erst dann aus, wenn die beruflichen Aufwendungen den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € übersteigen. Ist dies nicht der Fall, muss die Rechtsschutzversicherung gar nicht erst angegeben werden, denn die Pauschale wird ohnehin angerechnet.

Welche Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden können, ist unterschiedlich. Es können zum Beispiel Kosten für Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Bewerbungen, Berufsverbände sowie Weiterbildungen sein. Auch Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung, für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder für einen berufsbedingten Umzug sowie weitere Versicherungen können als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Aufwendungen sind ganz individuell und vom ausgeübten Beruf abhängig.

Wer unsicher ist, was zu den Werbungskosten zählt und welcher Anteil steuerlich geltend gemacht werden kann, sollte sich am besten professionelle Unterstützung eines Steuerfachmanns suchen. Nur so kann eine optimale Steuergestaltung gewährleistet werden.

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