Klage beim Finanzgericht einreichen:
Ein Fall für den Steuerberater
Wer seinen Steuerbescheid anfechten möchte, kann nach dem Einspruch noch eine Klage beim Finanzgericht in Erwägung ziehen. Damit dieses anspruchsvolle Vorhaben erfolgreich verläuft, empfiehlt es sich, einen Steuerberater mit ins Boot zu holen.
Es klingt zunächst nach einem sehr großen Schritt und gut überlegt sollte er sicherlich sein, aber wer die Entscheidung des Finanzamtes über den eigenen Steuerbescheid nicht hinnehmen will, der sollte eine Klage beim Finanzgericht ernsthaft in Erwägung ziehen. Denn gegen Steuerbescheide steht der Rechtsweg offen. Zunächst kann Einspruch dagegen eingelegt werden, womit die Chance auf eine außergerichtliche Einigung besteht. Sollte hierbei der gewünschte Erfolg ausbleiben, ist die Klage der nächste Schritt.
Wer hierbei jedoch unsicher ist, kann sich versierte Hilfe holen: Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass ein Rechtsanwalt den Klagenden vor dem Finanzgericht vertritt. Denn auch Steuerberater dürfen ihre Mandanten vor den lokalen Finanzgerichten und auch in einem eventuellen Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vertreten. Vor dem Finanzgericht besteht generell kein Vertretungszwang, das heißt, jeder Steuerpflichtige kann hier persönlich klagen. Allerdings sollten sich Betroffene im Fall einer Klage beim Finanzgericht Hilfe beim erfahrenen Profi holen.
Klage beim Finanzgericht: Fristen beachten
Noch einmal zum Ablauf: Eine Klage beim Finanzgericht wird erst eingereicht, wenn dem Einspruch beim Finanzamt kein Erfolg beschieden war. Der Steuerberater prüft den Fall und kann eine fundierte Entscheidung treffen, ob die Klage vor dem Finanzgericht gute Aussichten auf Erfolg bietet. Gerade in solch heiklen Fällen vertraut man sich am besten einem erfahrenen Steuerberater an, der bereits erfolgreich vor dem Finanzgericht gestritten hat und damit eine gewisse Erfahrung in diesem Bereich mitbringt.
Die Klage beim Finanzgericht ist also das letzte Mittel, zu dem Betroffene nicht zu überstürzt greifen sollten. Sie macht tatsächlich erst Sinn, wenn im Vorfeld das sogenannte Einspruchsverfahren durchlaufen wurde. Das Finanzamt trifft dann wiederum eine Einspruchsentscheidung, gegen die dann Klage erhoben werden kann. Diese ist unter Bezugnahme auf die aktuelle Finanzrechtsprechung genau zu begründen, außerdem sind zahlreiche bürokratische Formalitäten wie entsprechende Fristen zu beachten.
Einvernehmen zugunsten des Mandanten ist das oberste Ziel
Zahlreiche Steuerberater sind zugleich als Anwalt für Steuerrecht tätig oder haben sich mit entsprechend kompetenten Juristen in einer Kanzlei zusammengeschlossen. Bevor ein Steuerberater Klage beim Finanzgericht einreicht, versucht er je nach konkretem Streitpunkt, die Rechtslage direkt mit dem Sachbearbeiter am zuständigen Finanzamt zu klären, Ziel ist das Einvernehmen zugunsten seines Mandanten.
Sollte die Klage beim Finanzgericht sich dennoch nicht vermeiden lassen, verfolgt der Steuerberater Gesetzgebung und Rechtsprechung, um den Einspruch gegebenenfalls zu ergänzen; ein besonderes Augenmerk richtet er auf den Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht.
Wenn die Entscheidung für eine Klage gefallen ist, gilt es hierbei eine Menge zu beachten:
- Klageschriften gegen die Entscheidungen eines Finanzamtes müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des anzufechtenden Steuerbescheids beim Finanzgericht eingehen.
- Wichtig ist auch, dass der Einspruch schriftlich erfolgt und die Person, die den Einspruch führt, daraus erkennbar ist und alle weiteren Beteiligten genannt werden.
- Die Begründung der Klage beim Finanzgericht muss formal korrekt angegeben und zudem Tatsachen und Beweismittel, die dazu dienlich sind, benannt werden.
Gerade hierbei ist das Know-how eines Steuerberaters nahezu unerlässlich. Denn statistisch gesehen wird jede dritte Klage gegen einen Steuerbescheid abgewiesen – wegen Formfehlern. Um so etwas zu vermeiden, bietet es sich an, die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen.
Was muss die Klage unbedingt enthalten? Hier noch einmal ein Überblick:
- den Kläger
- die beklagte Behörde
- den angefochtenen Bescheid
- die Einspruchsentscheidung
- Streitpunkt / Grund der Klage
Das Finanzgericht prüft die Faktenlage
Nachdem die Klageschrift beim Gericht eingegangen ist, veranlasst dieses, dass eine Abschrift an das Finanzamt zugestellt wird. Um hier Kosten zu vermeiden, bietet es sich für Klagende an, die Schriftstücke in zweifacher Ausführung zu versenden. Das Gericht prüft im Folgenden alle Tatsachen und Umstände, die für den Ausgang des Klageverfahrens von Bedeutung sind. Hierbei werden alle Umstände berücksichtigt, ganz gleich ob sie sich für den Kläger oder den Beklagten begünstigend oder belastend auswirken. Es kann gut sein, dass die Beteiligten zur Stellungnahme kontaktiert werden oder sachdienliche Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.
Ein vertrauenswürdiger Steuerberater sollte zunächst die Erfolgschancen eines gerichtlichen Vorgehens gegen das zuständige Finanzamt genauestens prüfen. Steuerzahler dürfen durch die Klage besser gestellt werden; falls das Gericht im Verlauf des Verfahrens einen Fehler des Finanzamtes feststellt, der ihn nachträglich finanziell benachteiligen würde, hat dies keine Auswirkungen auf die Steuerlast des entsprechenden Geschäftsjahres. Der Steuerberater berücksichtigt jegliche relevante Aspekte einer steuerrechtlich begründeten Klage.
Dank kompetenter Beratung:
Keine Angst vor Klagen beim Finanzgericht
Wer eine Klage beim Finanzamt als nötig ansieht, sollte auf die Unterstützung eines guten Steuerberaters nicht verzichten. Das hat gleich mehrere Gründe: Um das Unterfangen gut zu meistern, sind zunächst gute Kenntnisse des Steuerrechts erforderlich. Wichtig ist es auch, dass Erfahrung im Umgang mit den Finanzgerichten und Steuerbehörden vorhanden ist. Darüber entsteht bei einem Steuerberater auch ein Gespür dafür, was er für seine Mandanten zu welchem Zeitpunkt einfordern und erreichen kann.
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