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Einkommensteuererklärung:
Über Pflichten, Fristen und Steuerberater

Wer sich mit dem Thema Einkommensteuererklärung auseinandersetzen muss, hat viele Fragen: Muss ich überhaupt eine abgeben, welche Fristen gelten und brauche ich einen Steuerberater? Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Einkommensteuererklärung ist nicht immer Pflicht, aber oft ratsam. Natürliche Personen müssen auf ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit mit dem Ziel des Gelderwerbs Einkommensteuer entrichten. Dabei setzt der Gesetzgeber jedoch eine Grenze für steuerfreies Einkommen, welches im Jahr 2016 z. B. für Ledige bei 8.652 € liegt und für gemeinsam Veranlagte bei 17.304 €. Wessen Einkommen diese Grenze übersteigt, muss entsprechend eine Einkommensteuer zahlen. Viele Arbeitnehmer können einen Teil der gezahlten Steuer aber zurückerhalten, indem sie eine freiwillige Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.

Obwohl auf die jährliche, freiwillige Abgabe verzichtet werden kann, ist sie aufgrund der eventuellen Steuerrückzahlung für Arbeitnehmer dennoch in vielen Fällen sinnvoll. Allerdings kann es durchaus sein, dass ein Arbeitnehmer zur Abgabe einer solchen Erklärung vom Fiskus verpflichtet wird. Wir erklären, in welchen Fällen eine Steuererklärung abgegeben werden muss und wann es sinnvoll ist, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Für viele Arbeitnehmer ist die Einkommensteuererklärung eine freiwillige Angelegenheit. Allerdings gibt es eine Reihe von Fällen, wo das Finanzamt eine solche Steuererklärung verlangt – meist geschieht dies dann, wenn der Fiskus befürchten muss, dass vom konkreten Steuerzahler zu wenige Steuern gezahlt worden sind. Diese sogenannte Pflichtveranlagung kann eintreten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

  • Ehepartner mit der Steuerklasse V oder VI, die Arbeitslohn bezogen haben
  • ein oder beide Ehepartner haben eingetragene Freibeträge in den ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • neben dem Gehalt wurden weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, etc. bezogen
  • es wurde nicht pauschal versteuerter Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten
  • es wurde eine Abfindung ausgezahlt, wobei der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewendet hat

Wann muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Die Antragsveranlagung ist die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung und lohnt sich oft besonders, denn in diesen Fällen kann es sein, dass das Finanzamt zu viele Steuern eingenommen hat. Somit haben viele Bürger, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, gute Karten im Hinblick auf eine Steuerrückerstattung.

Wer hingegen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt – auch wenn man lediglich nebenberuflich selbstständig ist – muss eine Einkommensteuererklärung machen. Während Arbeitnehmer diese in vielen Fällen auch selbstständig ausfüllen können, ist es gerade für Selbstständige oft eine Herkulesaufgabe. Denn Deutschlands Steuerwesen ist für seine Komplexität bekannt: Selbst die Steuererklärung ist so kompliziert, dass Selbstständige ohne die Hilfe eines kompetenten Steuerberaters kaum alle relevanten Aspekte korrekt in den Gesamtzusammenhang einordnen können. Steuersparmöglichkeiten bleiben dann ungenutzt.

Unser -Tipp für Sie:
Wer also zur Abgabe verpflichtet ist und mit dem Steuerwesen wenig anfangen kann, sollte sich besser an einen Steuerfachmann wenden. Möchte man die Steuererklärung hingegen freiwillig machen, ist ein Steuerexperte nicht immer notwendig. Bei komplizierteren Fällen, wenn man beispielsweise zusätzliche Mieteinnahmen aus dem Ausland erzielt oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, kann ein Steuerfachmann dennoch sinnvoll sein.

Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt aufgefordert wird, hat grundsätzlich Zeit, die Unterlagen bis zum 31.05. einzureichen. Die Frist verlängert sich bis zum 31.12., wenn man die Erstellung einem Steuerberater bzw. einer Steuerkanzlei überlässt. Gibt man freiwillig eine Einkommensteuererklärung ab, hat man ganze vier Jahre Zeit, sie einzureichen: Wer also eine Steuererklärung für das Jahr 2016 machen will, muss sie bis zum 31.12.2020 abgegeben haben. Übrigens – fällt die Abgabefrist auf ein Wochenende, darf man die Unterlagen noch bis zum nächsten Werktag einreichen.

Mit dem 2016 verabschiedeten Steuermodernisierungsgesetz verlängern sich die Fristen bei der Pflichtveranlagung. Wer die Steuererklärung selbst ausfüllt, hat künftig bis zum 31.07. Zeit; mithilfe einer Steuerkanzlei verschiebt sich der Abgabezeitpunkt sogar auf den 28.02. des nachfolgenden Jahres. Ab wann genau diese Fristen gelten, sollte sicherheitshalber individuell beim jeweiligen Finanzamt in Erfahrung gebracht werden.

So hilft ein Steuerberater

Mit einem kompetenten Steuerberater an der Seite bereitet die Einkommensteuererklärung keinerlei Sorgen mehr. Zu wissen, dass bei der komplizierten Angelegenheit kein Fehler unterlaufen ist, gibt Sicherheit. So wird auch oft unnötiger Ärger mit dem Finanzamt vermieden. Falls es doch einmal Probleme mit der Steuererklärung geben sollte, können Steuerberater rechtssicheren Beistand leisten.

Zahlreiche Bürger versuchen, die Formulare selbsttätig oder mit Software-Unterstützung auszufüllen. Zwar ist gerade letztere Variante eine gute und vor allem günstige Alternative zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerfachmann, dennoch kann Letzterer oft zu einer höheren Steuerersparnis verhelfen, denn nur er kennt alle Steuertricks. Auch die Zeitersparnis kann für viele ein ausschlaggebender Grund dafür sein, einen Steuerexperten die Einkommensteuererklärung machen zu lassen.

Die Einkommensteuererklärung ist nicht unkompliziert. Ein besonders wichtiger Punkt auf der Suche nach einer geeigneten Steuerkanzlei sind die Steuerberaterkosten. Hier sollte man sich nicht grundsätzlich für besonders günstige Angebote entscheiden, denn das Preis-Leistungs-Verhältnis ist von größerer Bedeutung. Wie viel ein Steuerfachmann für die Erstellung sowie für die Kontrolle und eine eventuelle Korrektur einer Steuererklärung verlangen darf, ist in der Steuerberatergebührenverordnung geregelt, die bundesweit für alle Steuerexperten gilt. Mit welchen Kosten bei einer Einkommensteuererklärung tatsächlich gerechnet werden muss, ist aber individuell zu ermitteln. Wer sich dafür entscheidet, einen Steuerberater zu beauftragen, sollte sich neben der Terminvereinbarung zu einem Erstgespräch auch rechtzeitig um die nötigen Unterlagen kümmern. Für eine reibungslose und zeitige Erstellung sollten u. a. die folgenden Dokumente und Daten zusammengetragen werden:

  • elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
  • Steueridentifikationsnummer
  • Belege über Werbungskosten wie z. B. Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten etc.
  • evtl. Unterlagen für zusätzliche Versicherungen
  • entsprechende Belege bzw. Angaben für die Entfernungskostenpauschale

Steuerberatung ist Vertrauenssache

Hat man eine passende Steuerkanzlei für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung gefunden, sollte man um ein unverbindliches Angebot bitten, was spätestens bei einem kostenlosen Erstgespräch geschehen sollte. Bei diesem Gespräch sollten auch die restlichen Details besprochen werden. Hierbei stellt sich in der Regel heraus, ob die zwischenmenschliche Ebene für ein dauerhaftes Mandat spricht.

Unser -Tipp für Sie:
Bei der Auswahl des Steuerberaters sollten vor allem Selbstständige nicht vergessen, dass die Zusammenarbeit auf Langfristigkeit ausgelegt sein sollte. Eine angenehme und konstruktive Gesprächsatmosphäre kann sich sehr positiv auf die weitere Zusammenarbeit auswirken.

Im Zweifelsfall lohnt es sich, lieber etwas länger zu suchen, als vorschnell eine Entscheidung zu treffen. Der Steuerberater fungiert als Vertrauensperson, die in betriebliche Interna und persönliche Vermögensverhältnisse eingeweiht wird. Steuerberater sind natürlich dazu verpflichtet, über diese sensiblen Daten Stillschweigen zu bewahren.

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