Gute Steuerberater für Ihre Finanzen

Erfahrene Kanzleien in Ihrer Region

Diskretion & Spezialisierung

Von Mandaten empfohlene Experten

Kfz-Versicherung absetzen und Steuern sparen – so geht’s

Jeder, der ein Auto hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet, zumindest eine Haftpflichtversicherung für sein Kraftfahrzeug abzuschließen. Daher fragen sich viele bei der jährlichen Steuererklärung, ob sie auch die Beiträge für ihre Kfz-Versicherung absetzen können. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten.

Oft lässt sich die Kfz-Versicherung absetzen. In Deutschland muss jeder Fahrzeughalter laut dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz im Besitz einer gültigen Kfz-Versicherung in Form einer Kfz-Haftpflicht sein. Aufgrund dieser Versicherungspflicht fragen sich viele beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung, ob sie neben anderen Versicherungen auch die Beiträge für ihre
Kfz-Versicherung absetzen können.

Die Antwort auf diese Frage ist komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheinen mag, denn es gibt nicht nur Unterschiede bei den einzelnen Kfz-Versicherungen im Hinblick auf ihre steuerliche Absetzbarkeit. Auch die Art der Fahrzeugnutzung ist nicht unerheblich bei der Beantwortung der Frage, ob und welche Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar ist.

Wann ist die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ist es möglich, den Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen. Genau wie die private Haftpflichtversicherung deckt die Kfz-Haftpflicht ein privates Risiko ab und kann daher als Sonderausgabe anerkannt werden. Hat man allerdings auch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen, können die Kosten dafür nicht geltend gemacht werden. Viele Versicherungen weisen die jeweiligen Anteile deshalb bereits in der Rechnung aus.

Wer seine Kfz-Haftpflicht absetzen will, muss zunächst klären, in welchem Umfang das Fahrzeug privat oder beruflich genutzt wird. Nutzt man das Auto beispielsweise nur beruflich, um zum Arbeitsort und wieder zurück zu fahren, ist die Kfz-Haftpflicht nicht steuerlich absetzbar. Dem ist so, weil die Beiträge zur Haftpflichtversicherung in diesem Fall den Werbungskosten entsprechen und die Fahrtkosten bereits über die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden.

Wann kann man die Kfz-Versicherung absetzen?

Je nach Höhe der Kosten kann es sich für manche Arbeitnehmer an dieser Stelle lohnen, die Beratung einer Steuerkanzlei in Anspruch zu nehmen, um hier keine Möglichkeit zur Steuerersparnis zu verschenken. Wird das Kraftfahrzeug hingegen ausschließlich privat genutzt, können die Versicherungsbeiträge bis zum maximal möglichen Betrag in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wer das Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich nutzt, kann die Kosten für die Kfz-Haftpflicht anteilig absetzen.

Wichtig:
Pro Kilometer werden für die einfache Strecke 0,30 Euro angesetzt, wobei diese auch die Kfz-Haftpflicht mit einschließt. Wer also bereits die Entfernungspauschale in den Werbungskosten geltend gemacht hat, kann bei der Kfz-Versicherung nur den privaten Anteil absetzen.

Bei Selbstständigen verhält es sich wiederum etwas anders, denn für sie ist nicht nur die
Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, sondern auch Kaskoversicherungen. In Bezug auf die Selbstständigkeit ist dabei vor allem entscheidend, ob der Pkw zum Betriebs- oder zum Privatvermögen zählt, wobei sich diese Frage wiederum auch anhand der Nutzung beantwortet. Gehört das versicherte Kfz zum Betriebsvermögen, sind viele Kosten, u. a. für Sprit, Steuern und die Kfz-Versicherung, steuerlich absetzbar. Denn die Versicherungsbeiträge gelten als Betriebsausgaben und mindern den zu versteuernden Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen.

Lohnt sich das steuerliche Absetzen der Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Versicherung absetzen: In den meisten Fällen ist das nur teilweise möglich. Privatpersonen, bei denen die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar ist, erhoffen sich dadurch natürlich eine spürbare steuerliche Entlastung. Doch dazu kommt es nicht immer. Denn die Beiträge zur Kfz-Versicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darunter fallen jedoch z. B. auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die in voller Höhe absetzbar sind.

Das Problem an dieser Stelle ist die erlaubte Höchstgrenze von 1.900 €, die beachtet werden muss. Bei Selbstständigen beträgt dieser Höchstbetrag 2.800 €. Kommt man mit den Sonderausgaben über diese Grenze, wirken sich darüberliegende Kosten in der Steuererklärung gar nicht aus.

Unser -Tipp für Sie:
Zwar kann keine Garantie dafür gegeben werden, dass jeder Bürger seine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen kann. Dennoch sollten die Beträge immer mit angegeben werden.

Bei Unsicherheiten sollte man sich besser an einen Steuerberater wenden. Auch für Selbstständige empfiehlt sich oft eine Unterstützung durch einen Steuerfachmann, denn dieser kennt alle aktuellen Urteile zum Thema Firmenwagen und den absetzbaren Kosten.

Was es außerdem zu beachten gilt

Arbeitnehmer, die ihre Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen wollen, sollten alle Belege wie beispielsweise Kontoauszüge oder sonstige Zahlungsnachweise aufheben. Das gilt ebenso für Selbstständige. Das Finanzamt kann diese Dokumente unter Umständen verlangen, um die Angaben in der Steuererklärung überprüfen zu können. Oft reichen die jährlichen Beitragsrechnungen für den Nachweis schon aus, doch dem ist nicht immer so. Wer sichergehen will, hebt beides auf. Bei mehreren Versicherungen, z. B. Haftpflicht und Teilkasko, sollte man aber darauf achten, dass die Beiträge für die einzelnen Versicherungsarten aufgeschlüsselt sind.

Unsere Steuerberater in:

Haben Sie gute Empfehlungen?

Kennen Sie empfehlenswerte Unternehmen, die hier noch nicht zu finden sind?

UNTERNEHMEN KOSTENLOS EINTRAGEN