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So ist die Finanzamt-Suche schnell erledigt

Erste Steuererklärung gemacht? Umgezogen? Frisch getrennt? Dann steht zumeist die Finanzamt-Suche an. Dabei gilt der Grundsatz der örtlichen Zuständigkeit. Wofür das Finanzamt der richtige Ansprechpartner ist und wie man das für sich zuständige Finanzamt finden kann, erklären wir.

Wenn es um Steuern geht, ist die Finanzamt-Suche der erste Schritt für die Bundesbürger. Viele empfinden es als anstrengend, mit Behörden und Ämtern Kontakt aufzunehmen. Schnell kommen Gedanken an viel Papierkram und Wartezeiten auf. Aber wenn es um die Abgabe der Steuererklärung geht, ist das Finanzamt die erste Adresse für einen. Wer die Steuererklärung zum ersten Mal abgibt oder kürzlich umgezogen ist, muss sich zunächst darüber informieren, welches Amt für ihn zuständig ist. Um das herauszufinden, kann man leicht eine Finanzamt-Suche durchführen. Das lässt sich sogar über das Internet machen.

Aber von vorne: Das Finanzamt kümmert sich um die Verwaltung der Finanzen unseres Landes. Diese Behörde widmet sich voll und ganz dem komplexen Thema Steuern. Für jeden steuerpflichtigen Bundesbürger und jedes Unternehmen

  • setzt es die Steuern an,
  • treibt sie ein und
  • verwaltet sie.

In den einzelnen Städten finden sich die Ämter für Finanzen, die gleichzeitig die Behörden der Länder sind und sich mit eben jenen Steuerangelegenheiten beschäftigen, für die der Bund, die Bundesfinanzbehörden oder die Gemeinden nicht verantwortlich sind. Die Ämter in den Städten sind dabei die unterste Ebene der Finanzverwaltung.

Wer sein Finanzamt finden will, findet online Hilfe

Wer seine Steuererklärung abgibt, kommt zwangsläufig mit dem Finanzamt in Kontakt. Denn dieses

  • prüft die Steuererklärung,
  • prüft, ob die betreffende Person überhaupt steuerpflichtig ist und
  • falls ja, wie hoch die zu begleichende Steuerschuld ist.

Das betrifft:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gewerbetreibende

Bevor jemand seine Steuererklärung aber überhaupt abgeben kann, muss er das Finanzamt finden, das für ihn zuständig ist. Da hierbei der Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit gilt, ist der Wohnort entscheidend. Die Suche ist auch recht unkompliziert online möglich. Folgende Angaben werden hierzu benötigt:

  • Ort oder Postleitzahl oder
  • Ortsteil, Straße und Hausnummer (nur in Großstadtbereichen mit mehreren Finanzämtern notwendig)

Das für sich zuständige Finanzamt ist schnell ermittelt, denn im Internet ist eine Finanzamt-Suche leicht möglich. Auch das Bundeszentralamt für Steuern bietet online eine Finanzamtsuche an. Nach Eingabe von Ort oder Postleitzahl wird das zuständige Finanzamt mitsamt Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten angezeigt. Der aktuelle Wohnsitz ist entscheidend, wenn es um das zuständige Finanzamt geht. Die Behörde, die in dem Bezirk angesiedelt ist, in dem der Betreffende wohnt, ist zuständig für seine Belange rund um Steuern.

Beispiel
Auch wenn jemand seine Steuererklärung für das Vorjahr abgibt und zu der Zeit in Hamburg gelebt hat, muss er sich nun an das Finanzamt in Köln wenden, wenn er jetzt dort seinen Wohnsitz angemeldet hat.

Nun besteht aber auch die Möglichkeit, dass man die Steuererklärung bereits abgegeben oder sogar Einspruch gegen den erhaltenen Bescheid eingelegt hat und danach ein Umzug in eine neue Stadt stattfindet. Dennoch ist ab dem Umzug das dortige Finanzamt für den Fall zuständig. Grundsätzlich ist es natürlich einfacher, wenn das bisher zuständige Amt sich bis zum Ende darum kümmern kann. Das ist sogar möglich, falls das neue Finanzamt damit einverstanden ist.

Das zuständige Finanzamt finden – bei Trennung einiges beachten

Hat jemand zwei Wohnsitze in unterschiedlichen Städten, stellt sich die Frage der Finanzamt-Suche noch einmal neu. Hier gilt folgende Regelung: Entscheidend ist, an welchem Ort sich der Betroffene am meisten aufhält. Die Behörde in diesem Stadtbezirk ist dann für alle steuerlichen Belange zuständig.

Die Finanzamt-Suche ist elementar für die Abgabe der Steuererklärung Ähnlich sehen die Regelungen auch für verheiratete Paare aus, die zwei Wohnsitze haben. Solange es sich um eine intakte Ehe handelt, ist immer das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie die überwiegende Zeit aufhält. Das wird auch Familienwohnsitz genannt.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn sich ein Ehepaar in Trennung befindet, das bislang in der Steuererklärung gemeinsam veranlagt wurde. Wenn die Trennung nämlich erst nach dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahres erfolgte, gilt die Zusammenveranlagung noch. Die Zuständigkeit des Finanzamtes ist dabei folgendermaßen geregelt:

  • Wohnt wenigstens ein Ehepartner noch im Bezirk des bisherigen Finanzamtes, ist dieses auch nach der Trennung noch für die Bearbeitung der Steuererklärung zuständig.

  • Wenn die Eheleute nach der Trennung umziehen und in den Bezirken verschiedener Finanzämter wohnen, ist das Finanzamt desjenigen Ehepartners für die Bearbeitung der gemeinsame Steuererklärung zuständig, der vor Abzug der Werbungskosten die höheren Einnahmen erzielen konnte.

Jedes Finanzamt vergibt eine individuelle Steuernummer

Wer bei der Finanzamt-Suche erfolgreich war und das für sich zuständige Amt ermittelt hat, meldet sich am besten kurz nach seinem Umzug mit der neuen Adresse dort. Im Zuge dessen bekommt man eine neue Steuernummer, denn die bestimmt jedes Finanzamt selbstständig. Anders liegen die Dinge, wenn man eine Steueridentifikationsnummer hat. Die ist in ganz Deutschland gleichermaßen gültig.

An das Finanzamt müssen sich Steuerzahler aber nicht nur wenden, wenn sie Unterlagen für ihre Steuererklärung abgeben möchten oder Einspruch gegen den späteren Bescheid einlegen wollen. Auch wer seine Steuerklasse wechseln möchte, was bei verheirateten Paaren durchaus vorkommt, muss das beim für ihn zuständigen Finanzamt tun. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss die nötigen Vorauszahlungen ebenso an die Behörde leisten.

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