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Führerscheinklassen: Das sollte man wissen!

Wer einen PKW, ein Wohnmobil oder gar einen LKW fahren will, sollte informiert sein, welche der Führerscheinklassen man hierfür benötigt. Der einheitliche EU-Führerschein erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr und trägt zum Zusammenwachsen der Nationen bei. Die Europäische Union hat in Richtlinien festgeschrieben, wie eine praxistaugliche Vereinheitlichung der Führerscheine in der EU auszusehen hat, und welche Grundsätze demnach in den jeweiligen nationalen Bestimmungen zum Führerscheinerwerb enthalten sein müssen. In Deutschland sind die entsprechenden Bestimmungen im Wesentlichen bereits 1998 umgesetzt worden.

Ein in Deutschland erworbener EU-Führerschein berechtigt zum Fahren in allen Ländern der europäischen Union, sowie in Norwegen, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Die Führerscheinklassen in einzelnen Nationen unterscheiden sich teils allerdings nach wie vor, wenngleich zumeist auch nur in Details. Seit 2009 sind Regelungen in Kraft, die dem sogenannten Führerschein-Tourismus entgegenwirken: aufgrund der weniger strengen Bestimmungen ist zum Beispiel ein in Tschechien erworbener EU-Führerschein nicht in Deutschland gültig.

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Die wichtigsten Führerschein-Klassen im Überblick

Neben dem Pkw-Führerschein gibt es Fahrberechtigungen für viele weitere Fahrzeugklassen.Der alten Führerscheinklasse 3, welche zum Fahren von Pkws bis 3,5 Tonnen Gewicht mit maximal neun Sitzplätzen berechtigt, entspricht nun die Führerscheinklasse B. Die Pkw-Führerscheinklasse BE bezieht sich auf Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Für Caravaner von Bedeutung ist die Erweiterung B96, welche zum Steuern von Gespannen berechtigt, deren Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen betragen darf. BF17 und BEF17 sind die Pkw-Fahrerlaubnisklassen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt ab 18 Jahren zum Fahren von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 48 PS, maximal 35 kW Leistung und einem Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Die Klasse A1 bezieht sich auf Krafträder mit höchstens 0,1 kW/kg, einer Nennleistung von maximal 11 kW und einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW dürfen Inhaber der A1-Fahrerlaubnis ebenfalls fahren. Die Motorrad-Führerscheinklasse A für Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, wird ab 20 Jahre Alter ausgestellt, wobei erneut eine praktische Fahrprüfung abzulegen ist. Personen ab 24 Jahren Alter können einen Führerschein der Klasse A (Motorrad-Führerschein) aber auch direkt erwerben. Seit 2013 dürfen mit einem A-Führerschein auch dreirädrige Fahrzeuge gesteuert werden; zuvor wurden diese sog. ‘Trikes’ den Autos zugerechnet. In der Klasse AM sind Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zusammengefasst, deren Hubraum 50 ccm nicht übersteigt bzw. deren Elektromotor eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW aufweist.

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen fallen unter die Lkw-Führerscheinklasse C1, und entsprechende Fahrzeuge über 7,5 t unter die Klasse C. Die Klassen C1E und CE berechtigen zum Fahren eines Lkws mit über 750 kg schwerem Anhänger. Omnibus-Führerscheine gehören der Kategorie D an, wobei für den Erwerb ein Mindestalter von 21 Jahren Vorraussetzung ist. Einen Führerschein der Klasse L benötigt man für land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, die ohne Anhänger bis zu 40 km/h schnell sein dürfen. Mit einem Führerschein der Klasse T dürfen auch entsprechende Fahrzeugtypen mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Anhänger bewegt werden.

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Führerscheinklasse B als Voraussetzung

Um Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht oder Omibusse fahren zu dürfen, ist der Pkw-Führerschein Klasse B Voraussetzung. Motorradführerscheine dagegen können auch ohne gültigen Pkw-Führerschein erworben werden. In einigen EU-Ländern sind die Voraussetzungen zum Erwerb einzelner Fahrerlaubnisklassen jedoch anders geregelt als in Deutschland.

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