Fahrschule wechseln nach Theorieprüfung – das sollte man beachten
Im Idealfall besteht ein Fahrschüler nicht nur im ersten Anlauf beide Fahrprüfungen, sondern hat auch eine gute Zeit in der Fahrschule. Doch leider ist das nicht immer der Fall, denn manchmal stimmt die Chemie zwischen Fahrlehrer und Schüler einfach nicht oder aber der Prüfling kommt mit der Gestaltung des Theorieunterrichts nicht zurecht. Die Fahrschule zu wechseln, ist nach der Theorieprüfung allerdings besonders gut möglich, denn viele Fahrschulen erlassen die Grundgebühr vollständig oder zumindest teilweise, wenn ein Fahrschüler nur den praktischen Teil bei dieser absolvieren möchte.
Grundsätzlich ist es möglich, die Fahrschule jederzeit zu wechseln. Merkt ein Fahrschüler während des Theorieunterrichts, dass ihm die Fahrschule selbst oder die unterrichtenden Fahrlehrer nicht zusagen, kann er sich jederzeit eine sogenannte Ausbildungsbescheinigung ausstellen lassen. Die ist dann bei der neuen Fahrschule vorzulegen, sodass diese nachvollziehen kann, wie viele Theorieeinheiten und praktische Pflichtfahrstunden abgeleistet worden sind. Ob der Fahrschüler einen Rabatt auf die Grundgebühr erhält oder diese sogar ganz erlassen bekommt, ist wiederum von der jeweiligen Fahrschule abhängig.
So kann man die Fahrschule wechseln
Viele Fahrschüler möchten aus ganz individuellen Gründen die Fahrschule wechseln, nachdem sie die Theorieprüfung schon hinter sich haben, denn manchmal stellen sich erst die praktischen Fahrstunden als das eigentliche Problem heraus. In der Fahrstunde müssen Fahrschüler und -lehrer nun direkt zusammenarbeiten und Unstimmigkeiten oder fehlende Sympathien mit dem Fahrlehrer sind hier oft die Hauptgründe, warum sich Schüler eine neue Fahrschule suchen möchten. In manchen Fällen kann ein solcher Konflikt aber auch durch einen Fahrlehrerwechsel gelöst werden, vorausgesetzt es gibt weitere Fahrlehrer in der Fahrschule. Doch noch vor dem Wechsel des Fahrlehrers sollte der Fahrschüler das Gespräch mit seinem aktuellen Fahrlehrer suchen, denn manchmal kann ein Konflikt auch einfach auf einem Missverständnis beruhen, das sich unter Umständen leicht klären lässt. Hilft das alles nichts, muss einem Fahrlehrer- bzw. Fahrschulwechsel ins Auge gesehen werden.
Entscheidet sich der Fahrschüler nach Bestehen der theoretischen Fahrprüfung für einen Fahrschulwechsel, so muss er auch dann eine Ausbildungsbescheinigung bei seiner neuen Fahrschule vorlegen. Hier werden auch die eventuell schon abgeleisteten Pflichtfahrstunden sowie die theoretische Ausbildung vermerkt, sodass diese anerkannt werden können. Zusätzlich sollte auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Wechsel der Fahrschule informiert werden.
Natürlich kann man die Fahrschule immer wechseln, doch bevor man sich hierzu entscheidet, sollte überlegt werden, ob dieser Schritt wirklich nötig und sinnvoll ist. Kommt ein Schüler beispielsweise bei der Theorie mit den Unterrichtsinhalten nicht klar, sollte er zunächst überdenken, ob sein Lernaufwand ausreichend und seine Lernmethoden effektiv sind. Da die Inhalte gesetzlich vorgeschrieben sind, sollte man sich als Fahrschüler keine Hoffnung darauf machen, in einer anderen Fahrschule grundsätzlich leichter durch die Theorie zu kommen.
Ein Unterschied kann allerdings bei der Gestaltung des Theorieunterrichts bestehen. Hier haben Fahrschulen die Freiheit, die Vermittlung der einzelnen Einheiten nach ihren eigenen Vorstellung zu gestalten. Vom Frontalunterricht bis zur interaktiv gestalteten Einheit sind hier viele Formen möglich. Manche Fahrlehrer binden die Fahrschüler aktiv in den Fahrschulunterricht ein, während andere eher auf eine klassische Wissensvermittlung setzen. Gleiches gilt natürlich auch für den Einsatz von modernen Medien, auch hier sollte sich der Fahrschüler überlegen, welche Art von Unterricht er bevorzugt – und das natürlich im Idealfall bevor er die Fahrschule wählt, um einen späteren Wechsel zu vermeiden.
Fahrschule wechseln nach nicht bestandener Prüfung?
In manchen Fällen entscheiden sich Fahrschüler nach einem negativen Erlebnis wie einer nicht bestandenen Prüfung dazu, die Fahrschule zu wechseln. Auch das ist natürlich möglich und kann durchaus angebracht sein, wenn man beispielsweise das Gefühl hat, dass ein anderer Fahrlehrer das Defizit besser ausgleichen kann. Wer also nach nicht bestandener Praxisprüfung wechseln möchte, kann das mit der entsprechenden Ausbildungsbescheinigung tun – sollte allerdings mit weiteren Fahrstunden bei der neuen Fahrschule rechnen, bevor die Prüfung erneut angetreten werden kann.
Ist die Theorieprüfung nicht bestanden worden, kann auch das ein Grund für den Wechsel der Fahrschule sein. Wer hier noch einmal am Theorieunterricht teilnehmen will, obwohl bereits die Prüfung absolviert wurde, muss allerdings bei der neuen Fahrschule erfragen, ob er die Grundgebühr erneut in voller Höhe zahlen muss. Gleiches gilt für das Lernmaterial: Hier sollte abgeklärt werden, ob neue Lernmittel erworben werden sollen oder ob diese beispielsweise in der Grundgebühr bereits enthalten sind.