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Personenbeförderungsschein – so beantragen Sie den sogenannten P-Schein!

Den Personenbeförderungsschein benötigt man unter anderem als Taxifahrer und für Krankentransporte. Die offizielle Bezeichnung für den umgangssprachlich auch als P-Schein bezeichneten Personenbeförderungsschein lautet Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Dieser wird benötigt, wenn man mit Mietwagen, Taxis oder Krankenwagen bzw. im gewerblichen Ausflugsverkehr bis zu acht Fahrgäste befördern möchte. Wer mehr als acht Personen befördern will, benötigt einen Führerschein der Gesellschaftswagen-Fahrzeugklasse D, D1, DE oder DE1.

Hinweis: Der Personenbeförderungsschein wird nicht in der Fahrschule erworben, sondern muss bei der zuständigen Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre, wobei es für Krankenwagen eine Ausnahme gibt: Diese können bereits mit 19 Jahren zur gewerblichen Beförderung von Personen genutzt werden. Eine weitere Voraussetzung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist, dass der Anwärter mindestens zwei Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins der Klasse B ist. Auch hierbei gibt es eine Sonderregel für Krankenwagen, es reicht der einjährige Besitz des Pkw-Führerscheins. Um Fahrgäste in Taxis zu befördern, ist außerdem das Bestehen einer Ortskenntnisprüfung erforderlich. Falls der Ort, in dem die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden soll, über 50.000 Einwohner zählt, gilt dies ebenso für Miet- und Krankenwagen.

Des Weiteren müssen Anwärter auf den Personenbeförderungsschein einige Dokumente vorlegen, darunter die Bescheinigung über eine Untersuchung durch einen Arbeitsmediziner, ein augenfachärztliches Gutachten sowie ein Führungszeugnis “zur Vorlage bei einer Meldebehörde”. Letzteres ist frühzeitig beim zuständigen Straßenverkehrsamt des jeweiligen Wohnorts zu beantragen. Die arbeitsmedizinischen Tests betreffen Stresssituationen sowie das Reaktions-, Wahrnehmungs- und Sehvermögen. Der Auszug aus dem Verkehrsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg ist kostenlos.

Personenbeförderungsschein: Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden

Nach fünf Jahren erlischt die Gültigkeit der ausgestellten Fahrerlaubnis, sodass man seinen Personenbeförderungsschein verlängern muss. Der Antrag für die Verlängerung des Personenbeförderungsscheins sollte ungefähr sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsfrist eingereicht werden, damit alles rechtzeitig und reibungslos abläuft. Ab einem Alter von 60 Jahren müssen Antragsteller außerdem alle 5 Jahre ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen, damit ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verlängert werden kann.

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein

Der Preis für den Personenbeförderungsschein ist pauschal schwer einzugrenzen, da sich die Kosten aus vielen verschiedenen Einzelposten zusammensetzen. Diese wiederum variieren je nach Region bzw. zuständiger Behörde. Generell können folgende Faktoren die Personenbeförderungsschein-Kosten beeinflussen:

  • Kosten für die Antragstellung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Passfoto
  • Ortskundenachweis
  • Gesundheitsprüfungen

Doch nicht nur die Höhe der anfallenden Gebühren unterscheidet sich, auch eventuelle zusätzliche Kosten für die Beantragung eines neuen EU-Führerscheins könnten entstehen, sofern dieser noch nicht vorhanden ist. Für den Erwerb eines Personenbeförderungsscheins können Kosten von ca. 100 bis 400 Euro anfallen.

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