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Begleitetes Fahren – das sollten Fahrschüler und Fahranfänger wissen

Begleitetetes Fahren: Das sind die Regeln für Fahrschüler. Bereits seit einigen Jahren ist es in Deutschland bundesweit möglich, als Fahranfänger mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse B zu erwerben. Unter dem Begriff begleitetes Fahren läuft diese Möglichkeit, die es jungen Fahranfängern erlaubt, bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem Auto Fahrpraxis zu sammeln. Eine solche Fahrerlaubnis ist allerdings an bestimmte Auflagen geknüpft und so dürfen die jeweiligen Fahrer nur mit einer festgelegten Begleitperson fahren, welche ebenfalls gewisse Bedingungen erfüllen muss. Wer sich für begleitetes Fahren interessiert, sollte sich als angehender Fahrschüler daher frühzeitig mit den Formalien und Anforderungen auseinandersetzen.

Bis zum 1.8.2010 war der Modellversuch des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren zunächst eine befristete bundeseinheitliche Regelung und wurde ab dem 1.1.2011 in das Dauerrecht übernommen. Das alte Mindestalter von 18 Jahren für die Führerscheinklasse B bleibt allerdings bestehen, denn die Teilnahme am begleitenden Fahren, manchmal auch begleitendes Fahren genannt, muss ausdrücklich beantragt werden. Statt eines normalen Führerscheins bekommt man beim begleiteten Fahren mit 17 eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die ebenfalls die zulässigen Begleitpersonen festhält.

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Welche Vorraussetzungen müssen beim begleiteten Fahren ab 17 erfüllt werden?

Genau wie beim gewöhnlichen Pkw-Führerschein müssen natürlich auch beim begleiteten Fahren eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die Theorieprüfung frühestens 3 Monate und die praktische wiederum maximal 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden darf. Ist das Mindestalter schließlich erreicht und sind beide Prüfungen absolviert, bekommt der Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Diese muss beim Fahren stets mitgeführt werden, genauso wie ein Lichtbildausweis. Fährt ein Fahranfänger ohne seine Prüfungsbescheinigung, wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Außerdem muss die eingetragene Begleitperson ihren eigenen Führerschein auf Verlangen vorzeigen können. Fährt ein Fahranfänger allerdings ohne eine eingetragene Begleitperson, muss er mit einem Bußgeld von 70 Euro, einem Punkt im Vehrkehrsregister sowie einer verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen, bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.

Wer kommt für das begleitete Fahren als Begleitperson in Frage? Damit jemand Begleitperson sein darf, muss er oder sie

  • mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein,

  • ein Mindestalter von 30 Jahren haben und

  • darf höchstens einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg haben.

Begleitetes Fahren mit 17 soll Unfälle verringern. In ihrer Funktion als Begleitperson müssen außerdem weitere Regeln eingehalten werden und so darf bei der Fahrt eine Grenze von 0,5 Promille nicht überschritten werden. Im Gegensatz zum Fahrlehrer darf die Begleitperson allerdings nicht in das Lenkrad fassen oder auf sonstige Art und Weise eingreifen. Der Fahranfänger allein ist für das Fahrzeug verantwortlich und der Begleiter soll lediglich Fragen beantworten oder unterstützend wirken, wenn der junge Fahrer einmal in stressige Verkehrssituationen gerät. Allerdings ist der Begleiter nicht verpflichtet während der Fahrt auf dem Beifahrersitz zu sein, auch auf dem Rücksitz darf er Platz nehmen.

Es ist möglich, mehr als nur eine Person in der Prüfungsbescheinigung als Begleitperson eintragen zu lassen, solange alle Personen die vorher genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei der Antragstellung müssen die Personen, die als Begleiter fungieren sollen, namentlich genannt werden und sich mit ihrer Funktion einverstanden erklären. Während der Modellphase hat sich bereits gezeigt, dass das begleitete Fahren mit 17 tatsächlich dazu beitragen kann, die Unfallquote bei Fahranfängern zu senken und auch die Zahl der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu verringern.

Wer sich als angehender Fahrer fragt, wie es mit dem begleiteten Fahren im Ausland aussieht, wird leider enttäuscht, auch wenn es in manchen Ländern wie z. B. Frankreich ähnliche Modelle gibt. Lediglich in Österreich erkennt man die Prüfungsbescheinigung für den Führerschein ab 17 an. Diese Regelung sollten junge Fahrer und ihre Begleiter also unbedingt beachten.

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Begleitetes Fahren mit 17: So geht es danach weiter

Auch wenn ein junger Fahrer nach dem begleiteten Fahren natürlich nicht noch einmal alle Führerscheinprüfungen ablegen muss, darf er nach seinem 18. Geburtstag nicht einfach mit seiner Prüfbescheinigung weiterfahren. Das Dokument muss bei der Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Führerschein eingetauscht werden. Hierfür gilt ab dem 18. Geburtstag eine Frist von 3 Monaten. Bis zum Ablauf dieser Frist kann der Fahranfänger mit der Prüfbescheinigung und ohne eine Begleitperson fahren.

Welche Auswirkungen hat das begleitete Fahren mit 17 aber auf die Probezeit? Die Probezeit beim Führerschein mit 17 ist genauso lang wie beim Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18, also 2 Jahre. Das heißt: Wenn ein Fahranfänger mit 17 seinen Führerschein macht, endet die Probezeit mit dem 20. Geburtstag. Doch Vorsicht: Die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger gilt immer bis zum 21. Lebensjahr, unabhängig von dem Erwerb des Führerscheins und dem Abflauf der Probezeit.

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