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Begleitetes Fahren: Wer darf Begleitperson sein?

Begleitetes Fahren und Begleitperson – Fahrschüler sollten sich frühzeitig informieren. Das Thema begleitetes Fahren mit Begleitperson ist für viele junge Menschen von Interesse. Seit einigen Jahren ist es möglich, dass man bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis für den Pkw erwerben kann. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört es vor allem, dass der Fahranfänger ausschließlich mit der festgelegten Begleitperson fahren darf. Auch diese Begleitperson muss gewisse Kriterien erfüllen, damit sie als eine solche fungieren kann. Wer sich als angehender Fahrschüler für dieses Modell interessiert, sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen und Regeln auseinandersetzen.

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Mit frühestens 16,5 Jahren kann die Anmeldung zum Führerschein mit 17 bei einer örtlichen Fahrschule erfolgen. Im Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis muss bereits die Begleitperson benannt werden, hier ist es aber auch möglich, mehrere Personen zu wählen, solange diese alle Bedingungen erfüllen. Die Begleitperson bzw. -personen müssen außerdem ihre Zustimmung geben, dass sie als solche fungieren. Auch die frühesten Prüfungszeiträume sind gesetzlich festgelegt:

  • 3 Monate vor dem 17. Geburtstag darf die Theorieprüfung abgelegt werden

  • einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Führerscheinprüfung erfolgen

Die Anforderungen an die Begleitperson beim begleiteten Fahren

Der Führerschein mit 17 ist als neues Modell eingeführt worden mit der Absicht, Fahranfänger auf die Anforderungen des Autofahrens vorzubereiten. Grundsätzlich müssen Fahrschüler, die den Führerschein mit 17 machen, das gleiche Fahrschulprogramm absolvieren wie beim Führerschein mit 18. Der eigentliche Unterschied ergibt sich erst danach, denn wer den Führerschein im Rahmen des begleiteten Fahrens erwirbt, darf bis zu seinem 18. Geburtstag ausschließlich mit einer Begleitperson fahren. Der Grundgedanke hinter diesem Modell, das seit 2011 zum Dauerrecht gehört, ist es, jungen Fahranfängern die Möglichkeit zu geben, früh unter Aufsicht Fahrpraxis zu sammeln.

Da Fahranfänger statistisch gesehen häufig in Unfälle verwickelt sind und erfahrungsgemäß oft zu risikoreichem Fahrverhalten tendieren, ist das begleitete Fahren der Versuch, diesem Risiko entgegenzuwirken. Auch wenn zu Beginn des Modellversuches teils große Bedenken bestanden und sich starker Widerstand bei einigen Interessensverbänden regte, konnte das Ziel der Senkung der Unfallhäufigkeit bei Fahranfängern innerhalb des Versuches erreicht werden. Für Fahranfänger und deren Eltern bietet das begleitete Fahren mit einer erfahrenen Begleitperson also eine große Chance, zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen.

Im Unterschied zum normalen Führerscheindokument bekommen Fahranfänger beim begleiteten Fahren lediglich eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die auch die eingetragenen Begleitpersonen benennt. Dieses Dokument ist zusammen mit einem Lichtbildausweis während jeder Fahrt mitzuführen. Außerdem muss die Begleitperson stets ihren eigenen Führerschein auf Verlangen vorzeigen können. Wird die Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt, wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Beim begleiteten Fahren muss immer eine Begleitperson anwesend sein.Damit jemand als Begleitperson eingetragen werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Das Mindestalter beträgt 30 Jahre und die Person muss bereits seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins sein. Zusätzlich darf die betreffende Person nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Hierzu hat es im Jahr 2014 eine Änderung gegeben, während bis dahin die Obergrenze bei 3 Punkten lag, ist seit der Punktereform nur noch maximal 1 Punkt erlaubt.

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Eine weitere wichtige Formalität wartet am Ende des ersten Fahrjahres auf den Fahranfänger, denn dann muss die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren gegen den gewöhnlichen Führerschein ausgetauscht werden. Für diese Abwicklung besteht eine Frist von 3 Monaten und wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Aber bereits ab dem 18. Geburtstag darf der Fahranfänger ohne Begleitperson fahren.

Begleitetes Fahren & Alkohol – diese Regeln gelten

Beim Führerschein mit 17 muss nicht nur eine Begleitperson während der Fahrt anwesend sein, diese Person muss ebenso wie der junge Fahrer selbst einige Regeln einhalten. Genau wie beim Führerschein mit 18 müssen sich auch Fahranfänger beim begleiteten Fahren an die Null-Promille-Grenze halten, diese gilt übrigens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Außerdem darf die Begleitperson eine Grenze von 0,5 Promille nicht überschreiten oder unter Drogeneinfluss stehen.

Auch ihrer Funktion sollten sich Begleitpersonen stets bewusst sein: Sie haben die Aufgabe, den jungen Fahranfänger zu unterstützen, also ihn für gefährliche Situationen zu sensibilisieren, auf Schwächen des Fahrverhaltens aufmerksam zu machen und bei Fragen oder Unsicherheiten weiterzuhelfen. Allerdings darf die Begleitperson in keinem Fall selbst Einfluss auf das Fahrgeschehen nehmen, indem sie ins Lenkrad greift oder ähnliches. Solche Handlungen sind der Begleitperson untersagt, denn nur der Fahrer allein ist für das Fahrzeug verantwortlich.

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