Probezeit beim Führerschein: wie lange sie dauert & mehr
In allen Führerscheinklassen, mit Ausnahme der Kategorien L, M und T, absolvieren Fahranfänger zunächst eine zweijährige Probezeit. Die Probezeit beim Führerschein beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird, also nach bestandener praktischer Fahrprüfung. Der Grund für diese Maßnahme besteht darin, dass viele Fahranfänger zu Unvorsichtigkeit neigen, und daher häufig Unfälle verursachen. Infolgedessen muss man sich als Fahranfänger erst bewähren. Junge Leute im Alter von 18 bis 25 Jahren verunglücken drei- bis viermal so häufig mit tödlichen Folgen wie erfahrene Verkehrsteilnehmer. Bei Verkehrsverstößen während der ersten zwei Jahre im Straßenverkehr kann sich die Dauer der Probezeit beim Führerschein auf vier Jahre verlängern.
Verlängerung der Probezeit beim Führerschein
Ein ‘schwerer Verkehrsverstoß’ (Kategorie A) oder zwei ‘weniger schwere Verkehrsverstöße’ haben eine Verlängerung der Probezeit beim Führerschein um weitere zwei Jahre zur Folge. Außerdem ist ein Aufbauseminar (Nachschulung) zu besuchen. Wer dieser Anordnung nicht nachkommt, muss seine Fahrerlaubnis wieder abgeben. Auch eine MPU kann aufgrund von Verkehrsverstößen während der Probezeit angeordnet werden. Innerhalb der Probezeit gelten sehr strenge Bestimmungen: Bereits das Fahren mit einem nicht versicherten Auto, oder das Überschreiten der Obergrenze für die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h haben die Verlängerung der Probezeit beim Führerschein zur Folge. Während der Führerschein-Probezeit, ebenso wie bis zum 21. Geburtstag, gilt grundsätzlich die Null-Promille-Grenze!
Beispiele für A-Delikte:
Unfallflucht • Nötigung • Trunkenheit im Verkehr • fahrlässigeTötung/Körperverletzung • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um über 20 km/h • Missachtung einer roten Ampel • Nicht beachten der Vorfahrt • Unterlassene Hilfeleistung • Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug • Überholen im Überholverbot
Beispiele für B-Delikte:
Nicht beachten eines Stoppschildes • Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung • Unterlassene Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs • keine Winterreifen (ab Dezember)
Probezeit beim Führerschein verkürzen
In einigen Bundesländern lässt sich die Probezeit verkürzen, indem man freiwillig ein Aufbauseminar besucht. Die Probezeit beim Führerschein mit 17 ist ebenso lang wie die Probezeit beim Führerschein mit 18, dementsprechend dauert die Probezeit beim Führerschein Klasse B also grundsätzlich zwei Jahre.