So einfach geht’s: Für den Dachausbau eine staatliche Förderung beantragen
Unter dem Dach versteckt sich eine Menge ungenutzter Wohnraum, sodass eine Modernisierung durchaus naheliegt. Die Entscheidung wurde gefasst, die Kostenaufstellung ist solide und alle Handwerker wurden kontaktiert. Was fehlt dem Hausbesitzer also noch zur Verwirklichung seiner Träume? Ganz einfach: Wer sich für den Dachausbau eine Förderung sichert, holt sich einen Teil der benötigten Kosten vom Staat zurück. Die Inanspruchnahme der Förderung ist zwar keine Pflicht, ergibt aber insbesondere bei großen Projekten eine Menge Sinn. Alle Förderungsanträge müssen übrigens bereits vor dem Beginn der Ausbauarbeiten eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Wichtig: Für den Dachausbau Fördermittel zu beantragen lohnt sich – doch der Hausbesitzer kann auch an anderen Stellen sparen. Ganze 20 % aller Handwerkerkosten für Renovierung und Modernisierung können von der Einkommensteuer abgezogen werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag der einzelnen Gewerke ist dabei jeweils 1.200 €, bei einer Begünstigung von Handwerkerleistungen von bis zu 6.000 €. Materialkosten sollten auf der Rechnung unbedingt separat angegeben werden, denn diese können nicht abgesetzt werden.
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Der Dachausbau: Förderung und Finanzierung
Neben einer hochwertigen Dämmung müssen auch gute Fenster und ein leistungsfähiges Anschlussmaterial verbaut werden. Wer beim Dachausbau eine Förderung beantragen will, sollte zudem dringend auf die Qualität der verbauten Produkte achten: Nur wenn die in der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgesetzten Schwellenwerte erreicht oder übertroffen werden, stimmt die zuständige Stelle einer Förderung zu. Im Folgenden erläutern wir die beiden beim Dachausbau am häufigsten beantragten Fördermittel.
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Der Kredit 152 beinhaltet bis zu 1,00 % effektiven Jahreszins und gilt für die energetische Sanierung eines Wohnraumes oder den Kauf des selbigen. Die Fördermittel betragen bei Einzelmaßnahmen wie einem Dachausbau bis zu 50.000 €. Praktisch: Enthalten ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 13.125 €. Je besser die anschließende Energieeffizienz, desto mehr Geld bekommt der Hausbesitzer zurück.
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Der Zuschuss 430 ist frei mit anderen Fördermitteln kombinierbar und beträgt bis zu 18.750 € pro Wohneinheit. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss dazu für den 01.01.1995 gestellt worden sein. Außerdem muss das Ergebnis der Modernisierung einem KfW-Effizienzhaus-Standard entsprechen. Für einen Dachausbau ist diese Förderung sehr gut geeignet – vor allem die Möglichkeit sie mit anderen Maßnahmen zu kombinieren macht sie für Bauherren attraktiv.
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